Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär-Transport-Ordnung

[392]


(Nr. 2606.) Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militär-Transport-Ordnung vom 18. Januar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 15). Vom 16. Juli 1899.

Nachdem auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Order vom 14. März 1899 das Ober-Kommando der Marine weggefallen und aus der früheren Admiralstabs-Abtheilung des Ober-Kommandos eine selbständige Behörde unter der Bezeichnung „Admiralstab der Marine“ mit dem „Chef des Admiralstabs der Marine“ an der Spitze gebildet ist, tritt in der Militär-Transport-Ordnung vom 18. Januar 1899 folgende Aenderung ein:

Im §. 26, 5 zweiter Absatz Ziffer (7) sind die Worte
der kommandierende Admiral
durch
der Chef des Admiralstabs der Marine
zu ersetzen.
Berlin, den 16. Juli 1899.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Graf von Posadowsky.