Bekanntmachung, betreffend die Ein- und Durchfuhr aus Glasgow

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(Nr. 2737.) Bekanntmachung, betreffend die Ein- und Durchfuhr aus Glasgow. Vom 27. November 1900.

Auf Grund des §. 25 des Gesetzes, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 306) wird die Bekanntmachung, betreffend Beschränkungen der Ein- und Durchfuhr aus Glasgow, vom 14. September 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 819) mit dem Tage der Verkündung gegenwärtiger Bekanntmachung außer Kraft gesetzt.

Berlin, den 27. November 1900.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Graf von Posadowsky.