Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungs-Anlagen

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(Nr. 905.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungs-Anlagen. Vom 1. Februar 1873.

Auf Grund des §. 35 des Reichsgesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grundeigenthums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 467) wird bekannt gemacht, daß die Erweiterung der Festungs-Anlagen von Köln, Koblenz, Mainz, Ulm, Spandau, Küstrin, Posen, Thorn, Königsberg, Swinemünde, Friedrichsort, Sonderburg-Düppel, an der unteren Elbe, an der unteren Weser und von Wilhelmshaven, beziehungsweise ihrer Rayons, in Aussicht genommen ist.

Berlin, den 1. Februar 1873.
Der Reichskanzler.

Fürst v. Bismarck.