Bekanntmachung, betreffend die Reichs-Hauptkasse

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(Nr. 650.) Bekanntmachung, betreffend die Reichs-Hauptkasse. Vom 1. Juni 1871.

Die Generalkasse des Norddeutschen Bundes, welche gegenwärtig die Central-Kassengeschäfte für das Deutsche Reich wahrzunehmen hat, wird künftig die Benennung

Reichs-Hauptkasse

führen.

Berlin, den 1. Juni 1871.
Der Reichskanzler.

Fürst v. Bismarck.