Die Kanalisation

[149]


VIII. DIE KANALISATION.
Von M. Buhle.

Die Bachläufe, welche Freiburg in grosser Zahl durchschneiden, dienten ehemals zugleich zur Ableitung des Regenwassers und häuslicher Abwasser. Wo solche Wasserläufe fehlten, hatte man Senkgruben angelegt, durch welche die Flüssigkeiten dem in Freiburg fast überall durchlässigen Untergrunde zugeführt wurden. Aborte mündeten im Allgemeinen in Gruben, bei den an den Gewerbebächen belegenen Häusern zum Theil in die Bäche selbst.

Als nun die Stadt sich über die alten Festungswerke hinaus ausdehnte, fanden sich dort keine Wasserläufe mehr, welche direct zur Ableitung der Abwasser dienen konnten. Die weitere Anlage von Senkgruben aber war durch die landesherrliche Verordnung vom 27. Juni 1874 verboten. So wurden denn für jene äusseren Stadttheile durch Medicinalrath Kast, Ingenieur Lueger und Tiefbauamtsvorstand Muggenfuss unterirdische Kanalsysteme entworfen und in der Zeit von 1881–88 ausgeführt. Auch diese mündeten schliesslich am Ende des Stadtgebietes wieder in die Gewerbebäche aus.

Zwei nördlich gerichtete Kanalsysteme übergeben ihren Inhalt durch die Zähringerstrasse und durch die Bismarck–Hochbergstrasse dem Gewerbebach, welcher von der Kreuzung der Zähringerstrasse mit der Eisenbahn seinen Weg nach Vörstetten nimmt. Hier hinein entwässerten die Stadttheile nördlich vom Stadtkern und westlich davon bis zur Eisenbahn.

[150] Ein anderes System entwässerte den Stadttheil südlich vom Stadtkern bis zur Dreisam in der Richtung nach Westen, und ergoss sich nahe der Eisenbahn in den Gewerbebacharm neben der Faulerstrasse, welcher von dort aus unter der Bahn in den Stühlinger hinüberfliesst.

Im Stühlinger, westlich von der Hauptbahn, wurden ausserdem mehrere Kanäle angelegt, welche ihren Inhalt benachbarten Wassergräben überlieferten. Südlich der Dreisam waren einzelne Strassen durch Kanäle an den Kronenmühlebach und an den Hölderlebach angeschlossen.

Dies war der Stand der Entwässerung im Jahre 1888.

Besonders die Schwierigkeiten, die sich für die Entwässerung der mächtig aufstrebenden Stadttheile Stühlinger und Wiehre boten, führten dann die ganze Frage einer endgültigen, einheitlichen Lösung entgegen.

Den Stühlinger durchfliesst der Gewerbebach nur dann, wenn unterhalb diese Stadttheils die Wiesen gewässert werden; sonst ergiesst er sich am Bahnhof in die Dreisam. Die Dreisam aber kann ständig grosse Schmutzwassermengen nicht aufnehmen, weil sie vielfach äusserst wasserarm ist.

In der Wiehre liegen die Verhältnisse wegen zeitweiser Wasserarmuth des Hölderlebaches gleich ungünstig und der Kronenmühlebach, der in der Wiehre und unterhalb derselben eine Anzahl von Werken zu betreiben hat, ist ebenfalls ungeeignet.

Man musste also darauf bedacht sein, die Schmutzwasser zu reinigen, so dass sie dann anstandslos den Wasserläufen zugeleitet werden konnten.

Bei dem durchlässigen Untergrund der Umgebung lag es nahe, in erster Reihe an die Einrichtung von Rieselfeldern zu denken. Waren doch schon bisher die städtischen Abwasser landwirthschaftlich benutzt worden, in dem sie, dem Inhalte der Bachläufe beigemischt, auf Wässerwiesen geleitet wurden und diese düngten. Diese Art der Verwendung fand aber eben nur statt, wenn gewässert wurde; zu anderen Zeiten bildeten die Abwasser lediglich eine Verunreinigung der Wasserläufe.

Nach genauen Untersuchungen, zu denen man den Baurath Lubberger von der Grossh. Kultur-Inspection zugezogen hatte, wurde ein Gelände 3½ km wesentlich von der Stadt für die Rieselfelder in Aussicht genommen.

Die Ausgestaltung der Kanalisation wurde durch günstige Höhenverhältnisse sehr erleichtert.

Freiburg liegt an der Ausmündung des Dreisamthales, auf einem [151] vor demselben liegenden Geschiebekegel von fast 1% Gefälle. Dort, wo das Dreisamthal in die Ebene sich öffnet, beträgt die Geländehöhe +280 m über N.-Null, am tiefsten Punkte, der Kreuzung der Zähringerstrasse mit der Eisenbahn, liegt die Strassenhöhe auf +255 m; von hier etwa 5 km entfernt befindet sich der höchste und zugleich nächst gelegene Punkt des Rieselfeldes auf +240 m.

Es war also die Möglichkeit vorhanden, die schon ausgeführten Kanalsysteme beizubehalten und sie in zweckmässiger Weise mit dem Rieselfeld zu verbinden.

Für die neuen Systeme im Stühlinger und in der Wiehre, sowie für den Ausbau der bestehenden Systeme und den Anschluss des Stadtkerns an diese wurde mit einem Regenfall von 180 Liter pro Hektar und Secunde (64,8 mm pro Stunde) gerechnet, dabei aber angenommen, dass die Gebietsfläche nur zu ⅗ überbaut oder dicht befestigt ist, dass bei der Ausdehnung des Kanalsystems der Zufluss sich verlangsamt, und in Folge dessen die Literzahl der Abflussmenge pro Hektar und Secunde um so kleiner angenommen werden kann, je grösser das Gebiet ist. Es wurde gerechnet mit

100 l Abflussmenge bei einer Grösse des Entwässerungsgebietes von 1 ha
85 l » » » » » » » 10 »
50 l » » » » » » » 30 »
25 l » » » » » » » 75 »

Die jetzt aufgeführten 25 Liter pro Hektar und Secunde wurden denn auch für alle Entwässerungsgebiete von über 75 Hektar Grösse beibehalten.

Mit reichlichen Abflussmengen zu rechnen erschien angezeigt, da das Gebiet ein so starkes Gefälle besitzt und bei seiner Lage am Fusse des Gebirges auch mit Regen aussergewöhnlich bedacht ist. Die Kanäle brauchten desshalb doch keine ungewöhnlich grossen Abmessungen zu erhalten.

Bei den älteren Kanalsystemen war unabhängig von der Grösse der Gebiete für Hektar und Secunde mit 30 Liter Abflussmenge gerechnet worden. Ein Vergleich ergiebt, dass die frühere Norm für kleinere Gebiete kleinere Rohrweiten, für grosse Gebiete grössere Rohrweiten ergab, als die neuerdings zu Grunde gelegten Zahlen, die ja nach der Grösse der Gebiete zwischen 100 und 25 Liter schwanken. Es zeigte sich das besonders vortheilhaft für die Kanalisation des Stadtkerns im Anschluss an die in den Grundzügen bestehenden drei Kanalsysteme der Umgebung.

[152] Die Hauptsammler sind weit genug, um auch das Wasser der Altstadt aufzunehmen und nur einzelne der älteren Verbindungsglieder mussten[WS 1] durch weitere Kanäle ersetzt werden. Auch sonst haben nur an sehr wenigen Stellen alte Kanäle ausgewechselt werden müssen.

Da nicht auch sämmtliches Regenwasser den Rieselfeldern zugeführt werden kann, musste für besondere Auslässe gesorgt werden, welche bei Regengüssen den Kanalinhalt anderweitig abführen, und zwar sollen diese Regenauslässe in Thätigkeit treten dürfen, wenn der Kanalinhalt so verdünnt ist, dass die Abflussmenge 350 Liter für den Tag und für den Kopf der angeschlossenen Einwohnerzahl erreicht.

Die Regenauslässe ergiessen sich in die vorhandenen Wasserläufe. Die nördlichen Kanalsysteme[WS 2] benutzen hierfür nach wie vor die Fortsetzung des Gewerbebaches von der Kreuzung der Zähringerstrasse und der Eisenbahn gegen den Mooswald und Vörstetten hin.

Da mit der Vergrösserung der Stadt die zu bewältigende Regenwassermenge stetig wächst, so wird dieser Bachlauf dereinst, wie theilweise schon jetzt geschehen, erweitert werden müssen. Im Mooswald kann er dann leicht in die dortigen natürlichen Wasserläufe vertheilt werden, so dass den Ortschaften unterhalb nicht mehr Wasser zufliesst, als die vorhandenen Rinnsale bequem zu fassen vermögen.

Die übrigen Kanalsysteme leiten ihre Regenauslässe in die Dreisam, wobei darauf geachtet ist, dass der Einlauf des städtischen Schwimmbades oberhalb der Auslässe liegt, so dass das Badwasser nicht verunreinigt werden kann.

Für das selbstständige Kanalsystem der Karthäuserstrasse besteht in der Gerberau ein Regenauslass in den Gewerbebach, weil die Kanäle am unteren Ende der Karthäuserstrasse zu einfachem Anschlusse nicht weit genug waren. Es fliessen jetzt die gewöhnlichen Niederwasser in das unterhalb gelegene Kanalsystem, grössere Regenmengen dagegen in den Gewerbebach.

Die Regenauslässe nach der Dreisam sind mit Klappen oder Thoren versehen, die das Eindringen etwaigen Hochwassers in die Kanalisation verhüten, sich jedoch öffnen, wenn grössere Regenmengen die Kanäle füllen.

Die Kanalgefälle gehen grösstentheils nicht unter 1:200 hinunter; als Mindestgefälle kommt jedoch für den Umfassungskanal, der vom nördlichsten Punkte der Stadt die Abwasser dem Rieselfeld zuführt, 1:1000 vor.

Die günstigen Gefällverhältnisse bewirken die Reinigung fast ohne jede mechanische Beihilfe. Eine Spülung der Kanäle erfolgt allmonatlich [153] einmal. Zu diesem Zwecke sind die an den obersten Zweigenden der Kanäle befindlichen Schächte mit Spülschiebern versehen und mit der Wasserleitung verbunden, von der aus sie gefüllt werden können. In die Wasserleitung sind zwischen Wasserschieber und Spülschacht Rückstauklappen eingeschaltet.

Um bei der Füllung der Spülschächte ein etwaiges Uebertreten des Wassers auf die Strasse zu verhüten, sind die Spülschächte mit Ueberlaufröhren versehen. An einigen Stellen werden auch die Gewerbebäche zur Spülung der Kanalsysteme herangezogen.

Die Lüftung wird bewirkt durch die mit Oeffnungen versehenen Einsteigschacht-Roste und durch die über Dach geführten Abort- und Schüttsteinrohre der Hauskanalleitungen, die ohne eingeschalteten Hauptsyphon mit der Strassenleitung verbunden sind. Um das Entweichen der Luft bei Regenfällen möglichst zu fördern, laufen die Scheitel der Kanäle auf einander passend durch. Wo bei Kanalverbindungen zur Vermeidung grosser Abstürze eine Ausnahme hiervon gemacht ist, wird der Mangel durch eine besondere Luftleitung ausgeglichen.


Luftleitung


Zur Verbesserung der Luftcirculation im Kanalnetz pflegt der Schacht am obersten Ende eines Kanals mit dem nächstgelegenen Schacht eines benachbarten Kanals verbunden zu werden.

Die Verbindung von Kanälen findet unter Verwendung von Bogen in der üblichen Weise statt. Wo die Wassergeschwindigkeit 1 m in der Secunde übersteigt, wird in dem Bogen das Kanalprofil erweitert.

Für die Kanäle wird Beton verwendet, und zwar für kleinere Kanäle in der Fabrik gefertigte Röhren bis zum Eiprofil 60–90 cm; Kanäle grösserer Abmessungen werden aus Beton 1:2:5 in der Baugrube eingestampft und mit einem 1 cm starken, im unteren Theil des Rohres 2 cm starken Cementverputz 1:1 versehen. Röhren unter 25 cm Lichtweite sind nicht angewendet.

Die grössten zur Ausführung gekommenen Kanäle sind Eiprofile von 100 × 150 cm und Kreisprofile von 160 cm Weite. Kanäle, für [154] geringere Wassermengen, haben kreisrunde Röhren bis zu 35 cm Lichtweite. Für grössere Profile wird im Allgemeinen die Eiform verwendet. Ausnahmsweise sind auch Kreisprofile von 60, 75, 90, 100, 130 und 160 cm Lichtweite benutzt, jedoch nur, wenn eine Beschränkung der Höhe wünschenswerth erscheinen müsste, oder wenn Abflusskanäle grösserer Gebiete ständig nicht unerhebliche Wassermengen abführen.

Die Wandstärke beträgt in der Regel ⅒ der 1½fachen lichten Breite. Fertige Röhren von 60 cm Weite und darüber pflegen nur ⅒ der lichten Breite als Wandstärke zu haben. Diese müssen sehr sorgfältig eingefüllt und besonders an den Widerlagern fest hinterstampft werden, weil sonst die Gefahr vorliegt, dass die Röhren brechen. Zur Sicherung gegen die Folgen ungenügender Hinterstampfung ist bei grösseren Röhren in Widerlagerhöhe eine Betonschicht von 20 cm Stärke zwischen dem Rohr und der festen Grabenwandung eingebracht, die ein seitliches Ausweichen der Rohrtheile, und eine Zerstörung der Röhren verhindert.

Das Kanalnetz hatte im Jahre 1888 eine Ausdehnung von 23 km, und war mit einem Aufwand von 600,000 Mark hergestellt. Jetzt misst es 72,5 km mit 2,250,000 Mark Herstellungskosten. Es sind also im Laufe des letzten Jahrzehnts 49,5 km Kanal mit rund 1,650,000 Mark Kosten hinzugefügt worden.

Der jährliche Aufwand für Reinigung und Unterhaltung beträgt einschliesslich der Reinigung der Regeneinläufe in den Strassen nur 5500 Mark.

Zu den Kosten der Kanalherstellung werden die Anstösser mit einem Beitrag von 8 Mark für das laufende Meter beiderseits beigezogen. Bei Eckhäusern wird der Beitrag nur für die längere Fronte erhoben.

Dem Kanalsystem wird das Regenwasser durch die mit Geruchverschluss versehenen Einläufe in den Strassenrinnen zugeführt, soweit es nicht durch die Hauskanalisationsleitungen zufliesst.

Die Hauskanalisationsleitungen sind bis zur Mindung in den Strassenkanal einschliesslich der Mündungsstücke ganz auf Kosten der Hausbesitzer herzustellen. Die auf der Strasse vorzunehmenden Arbeiten werden ebenfalls auf Kosten der Eigenthümer durch das Tiefbauamt ausgeführt.

Der Herstellung der Hauskanalisation erfolgt auf Grund der vom Tiefbauamt begutachteten und vom Grossh. Bezirksamt als Baupolizeibehörde genehmigten Pläne unter Aufsicht des Tiefbauamtes.

[155] Sämmtliche Einflussöffnungen der Schüttsteine, der Aborte u. s. w. sind mit Wasserabflüssen (Syphons) versehen. Die Küchen- und Abortrohre werden als Dunstrohr über Dach geführt und müssen höher als nahegelegene Fenster endigen. Sie dienen, wie erwähnt, auch zur Lüftung der Strassenkanäle, da in der Anschlussleitung kein trennender Hauptsyphon zugelassen wird.

Für die Zulassung gewerblicher Wasser zur Einführung in die Kanalisation bestehen besondere Vorschriften bezüglich Entfettung, Neutralisirung, Desodorisirung, Kühlung etc. Für Abwasser, die keinerlei fäulnissfähige oder sonst schädliche Stoffe enthalten (z. B. Kühlwasser aus Brauereien), und die desshalb für die Rieselfelder einen schädlichen Ballast bilden würden, wird möglichst eine directe Ableitung zu schaffen gesucht.

Für die Hauskanalisation finden Eisenröhren Verwendung, und zwar Normalmuffenröhren für alle liegenden und alle im Boden eingebetteten Leitungen, schottische Röhren für die ausserhalb des Bodens befindlichen steigenden Leitungen. Eine Ausnahme bilden nur die meist aus Zink hergestellten Regenabfallröhren aussen an den Gebäuden und die liegenden Leitungen für Regenwasser ausserhalb der Gebäude, für welche Thonröhren zulässig sind.

Der Anschluss an die Kanalisation ist im Allgemeinen zwangsmässig, mit Ausnahme der Abortanschlüsse solcher Gebäude, welche vor Anlage der Kanalisation in einer Strasse schon bestehen, vorausgesetzt, dass die Aborte in eine in gutem Zustande befindliche Grube ausserhalb des Gebäudes münden, und dass die Closets nicht mit Wasserspülung versehen sind. Diese Vergünstigung soll jedoch im Laufe der Jahre 1898–1901 ihr Ende erreichen. Am 1. Januar 1898 waren von etwa 3850 Anwesen, die an kanalisierten Strassen liegen, mit Küchen und Aborten 2780 mit etwa 41,000 Einwohnern ohne die Aborte 500 Stück mit etwa 7500 Einwohnern angeschlossen. Noch nicht angeschlossen sind wegen bevorstehenden Abbruchs oder weil die Anwesen in weitläufig bebauten Aussengebieten liegen und Landwirthen gehören, welche Abwasser und Dünger für ihre Landwirthschaft verwenden, im Ganzen 70 Häuser mit etwa 1000 Einwohnern.

Ausserdem sind in den bisher noch nicht kanalisirten Strassen und Wegen der Aussenbezirke etwa 500 bebaute, nicht kanalisirte Anwesen mit gegen 5500 Einwohnern vorhanden, wovon auf die eingemeindeten Dorfschaften Güntersthal und Haslach 200 Anwesen mit 1700 Einwohnern entfallen. Die zur Zeit noch nicht kanalisirten Strassen und Wege liegen ausschliesslich in Aussengebieten ländlichen Charakters.

[156] Während zu Anfang die Kanalisation bei den Anstössern, die Beiträge zu leisten hatten, auf grossen Widerstand stiess, ist man neuerdings von ihrer segensreichen Wirkung in den weitesten Kreisen so überzeugt, dass die Ausführung allenthalben gern gesehen wird.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: musten
  2. Vorlage: Kanalstysteme