Drei theure Wochen

[660] Drei theure Wochen. Man schreibt uns: „In Ihrem Blatte Nr. 30 veröffentlichen Sie den ‚rügenswerthen Usus‘, daß in klimatischen Curorten Südtirols die Wirthe für Betten, auf welchen ein Curgast gestorben, unverhältnißmäßige Entschädigungen beanspruchten. Dem dort Aufgeführten reiht sich folgende Rechnung an:

F. W. von B. wohnte vom 21. Juni an in einem Hôtel Creuznachs, das wir vorläufig noch nicht nennen wollen, und starb dort am 12. Juli. Für diese circa drei Wochen wurde von dem Hotelbesitzer folgende Rechnung präsentirt:

1
Bettstelle
Thlr.
60 –. –.
1
Sprungrahmen
15. –. –.
1
Matratze
30. –. –.
19
Bettücher à 3 Thaler
57. –. –.
8
kleine Tücher à 1 Thaler
8. –. –.
Tapeten
60. –. –.
Anstrich
20. –. –.
1
Waschtisch
30. –. –.
1
Nachtschrank mit Geschirr
20. –. –.
1
Plumeau
20. –. –.
Teppiche
34. –. –.
Entschädigung für Nichtvermiethbarkeit des Zimmers
1500. –. –.
1
Rechnung für Beköstigung und Logis vom 21. Juni bis 13. Juli
214. –. –.
Rechnung für Auslagen
18. 16. 6.
zusammen Thlr      2087. 12. 6.

Die Hinterbliebenen weigerten sich natürlich, diese übertriebene Forderung zu zahlen, und einigten sich schließlich mit dem Wirthe, indem sie 800 Thaler boten, die dieser annahm.“