Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen

[651]


Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen.
Vom 22. Juni 1938.

Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Wer in räuberischer Absicht eine Autofalle stellt, wird mit dem Tode bestraft.
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1936 in Kraft.
Berchtesgaden, den 22. Juni 1938.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner