Landstrassen, Kreisstrassen und Kreiswege

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Schmiedeisernes Oberlicht vom Hause No. 33 der Eisenbahnstrasse.


DIE INGENIEURBAUTEN.




I. LANDSTRASSEN, KREISSTRASSEN UND KREISWEGE.
Von W. Aicham.


Der Zustand der öffentlichen Verkehrswege kann jederzeit als ein sicherer Gradmesser der allgemeinen Kultur betrachtet werden. Es möge desshalb hier eine kurze geschichtliche Darstellung die Entwicklung der Hauptstrassenzüge in Stadt und Bezirk Freiburg zu veranschaulichen suchen.

Die Stadt Freiburg hatte nach ihrer Lage in einer östlichen Ausbuchtung des ehemaligen oberrheinischen Seebeckens und am Ausgange des Dreisamthales für die Vermittlung ihres Verkehrs von den ältesten Zeiten her hauptsächlich zwei Strassenzüge:

1. Die von Norden nach Süden die ganze Stadt durchziehende zweite Hauptstrasse, welche gegenwärtig im nördlichen Stadttheil den Namen Zähringerstrasse, durch die Altstadt bis zur Dreisam den Namen Kaiserstrasse, von da bis zum Südende den Namen Baslerstrasse führt und eine Theilstrecke der grossen Frankfurt–Basler Strasse darstellt;

2. die von Westen nach Osten ebenfalls die ganze Stadt durchziehende zweite Hauptstrasse, welche im westlichen Stadttheil Lehener Strasse, dann Eisenbahnstrasse heisst, hierauf als Bertholdstrasse weiter geht, beim Bertholdsbrunnen die Kaiserstrasse schneidet, als Salzstrasse [95] zum Schwabenthor, als Schwabenthorstrasse zur Dreisam und über die Schwabenthorbrücke als Schwarzwaldstrasse zum östlichen Ende der Stadt leitet.

Der erste Strassenzug scheint keltischen Ursprung zu sein; die Römer dürften ihn dann benützt, auch da und dort verbessert haben. Der jetzige Zustand auch des ganzen Strassenzuges wurde hauptsächlich in der Zeit von 1750–1850 geschaffen. Die Fortschritte in der Verbesserung dieser Strasse waren jedoch wegen der grossen Zahl selbstständiger Landesgebiete, welche sie vor der Bildung des jetzigen Grossherzogthums Baden durchschnitt, bis zum Anfange dieses Jahrhunderts verhältnissmässig kleine. Unserem Staate blieb es vorbehalten, die Hauptarbeit an der Herstellung der jetzt bestehenden wichtigen Verkehrsstrasse zu vollziehen.

Aehnlich liegen die Verhältnisse bei dem Hauptstrassenzug, welcher sich als eine Theilstrecke der Hauptstrasse Breisach–Freiburg–Villingen und Donaueschingen darstellt. Auch dieser dürfte in einzelnen Strecken keltischen und römischen Ursprunges sein; waren doch Breisach und, nach einer viel verbreiteten Annahme auch das 7 km oberhalb Freiburg gelegene Zarten (Tarodunum) römische Niederlassungen.

Die Anlage dieser Strecke in ihrem jetzigen Bestande erfolgte vorzugsweise in der Zeit von 1750–1860[1]).

Die übrigen von Freiburg in die Umgebung führenden Strassen und Wege haben nur örtliche Bedeutung und grösstentheils keinen geschichtlichen Werth.

Verwaltung, Anlage und Unterhaltung der öffentlichen Strassen und Wege.

Nach der jetzigen Gesetzgebung werden die öffentlichen Strassen und Wege im Grossherzogthum Baden eingetheilt in: Landstrassen, Kreisstrassen und Gemeindewege (Kreiswege, Ortsstrassen, Gewannwege). Die bereits beschriebenen beiden Hauptstrassenzüge haben ihrer Bedeutung entsprechend den Charakter von Landstrassen.

Die von der Freiburg–Basler Landstrasse abzweigende in südlicher Richtung nach Merzhausen, Au, Sölden und Bollschweil führende Strasse, die sogen. Hexenthalstrasse, gehört zu den Kreisstrassen. Die weiteren Wege von Freiburg über Güntersthal nach Horben und zum Schauinsland, über Haslach nach Opfingen, über Hugstetten nach Eichstetten, [96] über die Karthaus nach Ebnet, zum Waldsee nach Littenweiler und Kirchzarten sind Gemeindewege (Kreiswege).

Die Unterhaltung der Landstrassen besorgt der Staat, jene der Kreisstrassen die Kreisverwaltung. Bei den Gemeindewegen liegt die Unterhaltungspflicht den Gemeinden ob, in deren Gemarkung die Theilstrecken liegen. Der Kreis Freiburg hat freiwillig die Wartung der wichtigeren Gemeindewege übernommen, wesshalb diese Wege auch Kreiswege genannt werden. Andere Kreise betheiligen sich an der Unterhaltung von Gemeindewegen in noch grösserem Umfange und nur zwei haben sich bis jetzt der Mithilfe an der Instandhaltung der Gemeindewege fast völlig ferngehalten.

Innerhalb des Stadtgebietes werden sämmtliche Strassen, auch jene, welche Theilstrecken von Landstrassenzügen sind, von der Stadtverwaltung gebaut und unterhalten, weil die Stadt Freiburg Pflastergeld erhebt und nach einem im Jahre 1816 erlassenen Edikte die Gemeinden mit Pflastergelderhebung die Verpflichtung des Baues und der Unterhaltung sämmtlicher Strassen und Wege innerhalb der Ettergrenze haben.

Das Strassenwesen im Grossherzogthum Baden hat in den letzten 70 Jahren eine ausserordentliche Entwicklung genommen, wie aus der nachstehenden Tabelle zu ersehen ist, welche die Längen der drei verschiedenen Strassenklassen im Staate, im Kreise und im Amtsbezirke Freiburg je im Ganzen und auf den Quadratkilometer und je 1000 Einwohner aufführt.

Strassen- resp. Weglänge in Kilometern:
O.-Z. Strassenklassen im Staate im Kreise Freiburg im Amtsbezirke Freiburg
imGanzen pro
1 qkm
pro
1000 E.
im Ganzen pro
1 qkm
pro
1000 E.
im Ganzen pro
1 qkm
pro
1000 E.
1 Landstrassen 3098,95 0,21 1,80 408,7 0,19 1,86 97,10 0,19 1,21
2 Kreisstrassen 1245,00 0,08 0,72 199,3 0,09 0,90 52,70 0,10 0,63
3 Gemeindewege 6155,33 0,41 3,56 759,8 0,35 3,45 176,06 0,34 2,29
Summa 10499,28 0,70 6,08 1367,8 0,63 6,21 325,86 0,63 4,04

Aus den Ziffern der Tabelle ist zu entnehmen, dass die Dichtigkeit des Wegnetzes eine sehr grosse ist und dass insbesondere jene im Kreise und Amtsbezirke Freiburg ungefähr dem Landesmittel entspricht, [97] obwohl ein verhältnissmässig grosser Theil des schwächer bevölkerten und weniger kultivirten Schwarzwaldes ausgedehnte Flächen des Kreises und Amtsbezirkes Freiburg einnimmt.

Grosse Summen wurden insbesondere auf den Ausbau der Strassen und Wege im Schwarzwalde verwendet. Die Verbesserungsarbeiten, vorzugsweise an den Gemeindewegen, sind noch immer in Gange. Es hat zwar noch Vieles zu geschehen, allein es steht doch zu erwarten, dass nach Ablauf von 10–15 Jahren jedes Schwarzwaldthal seinen guten Weg haben wird.

Die Unterhaltung sämmtlicher Strassen und Wege im Grossherzogthum Baden geschieht, von einzelnen Städten wie Mannheim, Karlsruhe, Heidelberg und Freiburg, auch von einzelnen Fahrbahnreconstructionen ausserhalb derselben abgesehen, im Allgemeinen noch nach dem sog. Flicksystem, d. h. nach dem System des jährlichen Ersatzes der Fahrbahnabgänge durch kleinere und grössere Materialeinlagen. Dieses System wurde in Baden unter Zuhilfenahme genügender Handarbeit nach Möglichkeit ausgebildet und es leistet desshalb bei uns, was es überhaupt zu bieten im Stande ist. Die Strassen in Baden haben auch jeder Zeit sich eines guten Rufes erfreut. Die mit dem Flicksystem, d. h. mit der Befestigung der Materialeinlagen durch die eigene Arbeit des Verkehres, verbundenen Missstände wurde zwar schon seit Langem empfunden, allein mehr als etwas Unabänderliches ertragen, denn als etwas Zweckmässiges und Gutes betrachtet.

Anders verhält sich aber jetzt die Sache, nachdem die Fortschritte der Maschinentechnik in der Dampfwalze ein Mittel geschaffen haben, um dem Verkehre die grosse Last der Fahrbahnbefestigung abzunehmen und seit die Nachbarländer Württemberg und Elsass uns mit dem neuen System der Strassenunterhaltung, dem sog. Decksystem, vorangegangen sind und uns damit bedeutend überholt haben.

Es ist im Lande eine grosse Bewegung entstanden, welche mit aller Energie die baldige allgemeine Einführung des Decksystems wenigstens zunächst auf den stärker benützten Strassen dringend verlangt. Nach Lage der Verhältnisse wird es nur eine Frage kurzer Zeit sein können, dass das Bessere an die Stelle des Veralteten tritt.

Wir sind hiebei indessen der Meinung, dass man auch beim Decksystem nicht ganz des zeitweisen Flickens zum Ausbessern kleineren Unebenheiten und der Vertheilung des Verkehres zur Erzielung einer gleichmässigen Abnützung der Fahrbahnwölbung sich wird entschlagen können.

Eine gewisse Combination beider Systeme wird, wie so oft in anderen Fällen, auch hier das Beste sein.

[98] Wir müssen nun hier unterlassen, uns weiter mit diesem Gegenstande zu beschäftigen, da dies ausserhalb der Absicht unseres Buches liegt und zugleich der besondern, dem vorliegenden Zwecke mehr entsprechenden Behandlung der Strassen innerhalb des Stadtgebietes, soweit solche überhaupt angemessen, vorbehalten bleiben kann.

Wer sich näher mit der Verwaltung, dem Bau und der Unterhaltung der Strassen und Wege in Baden befassen will, den verweisen wir auf die einschlagende Literatur: 1. »Die Wasser- und Strassenbau- Verwaltung in dem Grossherzogthum Baden« von Director J. F. Bär. 2. Das Strassengesetz vom 14. Juni 1884, 3. Vollzugsverordnung zum Strassengesesetz, Druck und Verlag von F. Gutsch in Karlsruhe.

Von einem Plafond im Hauptsteueramt.

Anmerkungen

  1. Näheres über die im Laufe der Zeit vorgenommenen Verbesserungen findet der Leser in der »Chronik über Strassenbau und Strassenverkehr in dem Grossherzogthum Baden« von Director F. Joseph Bär (Berlin 1878).