[44] Abiturient (neulat., „demnächst Abgehender“), Schüler, der im Begriff ist, eine höhere Schulanstalt nach beendigtem Lehrkursus rite, d. h. nach Ablegung der vorschriftsmäßigen Entlassungsprüfung (Maturitäts-,
[45] Reifeprüfung), zu verlassen. S. Entlassungsprüfung.