MKL1888:Barōn
[389] Barōn, ein Wort, das erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. aus dem Französischen ins Deutsche übergegangen ist und vom keltischen bar (altfranz. ber), was s. v. w. „Mann“ (insbesondere einen „Freigebornen“) bedeutet, abzuleiten ist. Es bezeichnet im wirklichen Sprachgebrauch einen Mann von Adel, einen Freiherrn, einen Reichsunmittelbaren, der nur von König oder Kaiser abhängig, nicht der Dienstmann eines Grafen etc. ist; doch werden in Deutschland die Barones noch im 12. und 13. Jahrh. bisweilen den casatis militibus, d. h. Leuten, die auf eines Herrn Grund und Boden saßen, gleichgestellt. Der Name erhielt eine höhere Bedeutung, als er auf die Besitzer eines freien Territoriums (Baronie) überging und gleichbedeutend mit Dynast wurde. Viele dieser Dynasten, liberi domini genannt, waren Besitzer von alten Grafschaften, ohne daß sie von dem Grafentitel Gebrauch machten; sie nannten sich Barone und gehörten als solche unbezweifelt zu dem hohen Adel. In Frankreich gab es zu Anfang des 13. Jahrh. 59 Baronien, deren Besitzer nur den König über sich erkannten; doch waren schon damals unter ihnen nur 3–4, welche dem König bloß als dem Reichsoberhaupt huldigten, die übrigen waren ihm schon als dem Besitzer einzelner Grafschaften und Herzogtümer dienstpflichtig. Später nahmen, besonders in Deutschland, die angesehensten der Barone den Grafentitel an und sonderten sich so als eine höhere Klasse von den Baronen als dem niedern Adel aus. Die letzten wahren Barone existierten in Deutschland nur in den reichsunmittelbaren Freiherren (Reichsbaronen) des Deutschen Reichs. Seitdem auch diese nicht mehr bestehen, bezeichnet B. in Deutschland die erste Klasse des niedern Adels, welche zwischen den Grafen und den einfachen Edelleuten steht, d. h. soviel wie Freiherr. Viele unsrer heutigen Baronstitel gehören dem Briefadel an, indem besonders seit Karl V. viele einfach adlige Familien zu diesem höhern Rang durch kaiserliches Dekret erhoben wurden. Im gewöhnlichen Leben wird nicht selten fälschlich jeder Adlige B. genannt. In England hießen Barone anfangs alle die, welche Land von der Krone zu Lehen hatten; seit König Johanns Zeit, der zuerst die größern Barone allein zu Beratungen berief, wurde der Titel allmählich auf die Lords of Parliament beschränkt, so daß jetzt B. die unterste Stufe der Lordschaft bezeichnet. Vgl. Adel.