MKL1888:Burgundische Gesetzbücher

[667] Burgundische Gesetzbücher, die unter der Herrschaft der burgundischen Könige vor der fränkischen Eroberung (534) entstandenen beiden Rechtssammlungen für die Burgunder und die im burgundischen Reich lebenden Römer. 1) Die Lex Burgundionum (Lex Gundobada, Loi Gombette), das Volksrecht der Burgunder, nicht bloß für diese, sondern auch für Streitigkeiten zwischen Burgundern und Römern gültig, eine Aufzeichnung der Gesetze Gundobads, Siegmunds und der frühern burgundischen Könige, welche zuerst von Gundobad um 501 redigiert und von seinem Nachfolger Siegmund im J. 517 zu Lyon revidiert ward. Sie behielt ihre Geltung auch nach Eroberung Burgunds durch die Franken bis in das 9. Jahrh. 2) Die Lex Romana Burgundionum (der sogen. Papian), ein aus 47 Titeln bestehender Auszug aus den römischen Rechtsquellen und dem westgotischen Breviar, mit Benutzung der Lex Burgundionum, zum Gebrauch für die burgundischen Römer, unter König Siegmund zwischen 517 und 524 abgefaßt. Beide Rechtsbücher sind am besten herausgegeben von Bluhme in den „Monumenta Germaniae historica“ (Teil 15, Hannov. 1863); die Lex Burgundionum außerdem von Binding in den „Fontes rerum Bernensium“ (Bd. 1, Bern 1880). Vgl. Derichsweiler, Geschichte der Burgunden (Münster 1863).