MKL1888:Burgundischer Kreis

[667] Burgundischer Kreis, einer der zehn Kreise, in welche unter Kaiser Maximilian I. 1512 Deutschland eingeteilt wurde; er umfaßte die Freigrafschaft Burgund und die 17 Provinzen der Niederlande, also die Herzogtümer Brabant, Limburg, Luxemburg und Geldern, die Grafschaften Flandern, Artois, Hennegau, [668] Holland, Zeeland, Namur und Zütphen, die Markgrafschaft Antwerpen und die Herrschaften Friesland, Mecheln, Utrecht, Overyssel und Groningen. Da die Bevölkerung großenteils dem Deutschen Reich entfremdet war, so schloß Karl V. zu Augsburg 1548 einen Vertrag, wonach dieser Kreis zwar der Oberherrschaft des Deutschen Reichs entzogen wurde, das Reich sich aber zu fortwährendem Schutz desselben verpflichtete, wogegen der burgundische Kreis zu des Reiches Schutz an Reichsumlagen soviel wie zwei und zu den Türkenkriegen soviel wie drei Kurfürsten zahlen sollte. 1579 rissen sich sieben Provinzen, die nachmalige Republik der vereinigten Niederlande, los, wozu Spanien im Westfälischen Frieden (1648) noch Stücke von Flandern und Brabant abtrat. Der Pyrenäische Friede von 1659 und der Aachener Friede von 1668 rissen die später sogen. französischen Niederlande ab, der Nimwegener Friede von 1678 Hochburgund und einige niederländische Orte; die Friedensschlüsse von Utrecht (1713) und Rastatt (1714) überlieferten den Rest, mit Ausnahme der durch den sogen. Barrieretraktat (s. d.) abgerissenen Stücke, an Österreich. Diese „österreichischen Niederlande“, bestehend aus Brabant mit Antwerpen und Mecheln, Teilen von Luxemburg, Limburg, Geldern, Hennegau, Flandern und Namur, etwa 25,880 qkm (470 QM.) mit über 11/2 Mill. Einw., wurden im Lüneviller Frieden (1801) an Frankreich abgetreten. Gegen Ende 1813 besetzten die Alliierten diese Gebiete; der Wiener Kongreß bildete daraus und aus dem größern Teil des Hochstifts Lüttich durch die Akte vom 21. Juli 1814 das Stück des Königreichs der vereinigten Niederlande, welches jetzt größtenteils das Königreich Belgien bildet.