MKL1888:Diffession

[968] Diffession (lat.), die „Ableugnung“ der Echtheit einer Privaturkunde. Nach früherm Zivilprozeßrecht konnte derjenige, welcher sich auf die Urkunde berief, von der Partei, welche deren Echtheit bestritt, wenn letztere nicht durch andre Beweismittel, z. B. Zeugen, Schriftvergleichung, bewiesen werden wollte oder konnte, die eidliche Ableugnung, den sogen. Diffessionseid, fordern. Nach der neuern Gesetzgebung [969] (französisches Recht: Art. 1323, Code civ., Art. 193 ff., Code de proc. civ., und § 405 der deutschen Zivilprozeßordnung) wird die Echtheit durch die gewöhnlichen Beweismittel dargethan, und es tritt daher an die Stelle des besondern Diffessionseides der zugeschobene Haupteid.