MKL1888:Geld und Brief

[51] Geld und Brief (abgekürzt G. und B., neuerdings auch Geld und Papier, abgekürzt G. und P.), s. v. w. „bezahlt“ („gesucht“ oder „gefragt“, d. h. begehrt) und „angeboten“, zwei Rubriken in Staatspapier- und Wechselkurszetteln. Ist in der mit B. überschriebenen Kolonne der Kurs für Ungarrente mit 741/2 notiert, in der mit G. überschriebenen aber mit 741/4 [52] angegeben, so bedeutet dies, daß Ungarrente zu 741/2 ausgeboten, aber nur zu 741/4 gesucht wurde. Mit andern Worten bedeutet dies, daß zu 741/2 mehr angeboten als gesucht, zu 741/4 mehr gesucht als angeboten ist. Der wirklich bezahlte Preis liegt dann in der Mitte zwischen beiden Sätzen, der sogen. Mittelkurs, also 743/8. Dieser Satz ist der eigentliche Kurs, die sogen. Notiz. Wenn man, was sehr gewöhnlich ist, einen Abschluß „zur Notiz“ gemacht hat, so ist dieser Mittelkurs zwischen G. und B. zu zahlen. Statt der Notierung eines Effekts mit dem doppelten Kurs G. und B. kann auch eine einzige Notierung vorkommen, die dann die Bezeichnung „bez.“ (bezahlt) erhält, weil dieses der wirkliche Preis, zu welchem die Abschlüsse gemacht wurden, ist. Die Bezeichnung „bez. u. G.“ (bezahlt und Geld) bedeutet, daß zu dem angegebenen Kurs zwar Abschlüsse stattgefunden haben, daß aber nicht alle Kaufaufträge ausgeführt werden konnten. Die Bezeichnung „et. bez.“ (etwas bezahlt) bedeutet umgekehrt, daß Abschlüsse zu dem Kurse stattgefunden, aber nur kleine Beträge umgesetzt worden sind.