MKL1888:Husemann

[436] Husemann, Theodor, Pharmakolog, geb. 13. Jan. 1833 in Detmold, studierte seit 1850 Medizin in Göttingen, Würzburg, Berlin, wo er 1854 promovierte, und in Prag, war seit 1855 als praktischer Arzt im Fürstentum Lippe thätig, habilitierte sich 1865 als Privatdozent der Pharmakologie und Toxikologie in Göttingen und wurde 1873 daselbst zum Professor ernannt. 1881–83 war er Mitglied der deutschen Pharmakopöekommission, auch fungierte er als Sachverständiger in mehreren Giftmordprozessen. Er schrieb: „Handbuch der Toxikologie“ (mit A. Husemann, Berl. 1862; Supplement von Th. H., 1867); „Die Pflanzenstoffe“ (mit A. Husemann und Hilger, 2. Aufl., das. 1883–84, 2 Bde.); „Handbuch der gesamten Arzneimittellehre“ (2. Aufl., das. 1883, 2 Bde.). In Maschkes „Handbuch der gerichtlichen Medizin“ (Bd. 2, Tübing. 1882) bearbeitete er die Vergiftungen mit Opium, Morphium, Nikotin, Digitalin, Nitroglycerin, Petroleum, Wurstgift.