MKL1888:Papst
[687] Papst (v. griech. pappas, Vater), Titel des Bischofs zu Rom als des Primas der römisch-katholischen Kirche. Nach der römisch-katholischen Auslegung von Matth. 16, 17–19, Luk. 22, 31 u. 32, Joh. 21, 15–17 hat Christus seinem Jünger Petrus eine vorzügliche Gewalt vor den andern Aposteln und über dieselben in seiner Kirche verliehen und hiermit zugleich einen erblichen Primat eingesetzt, wonach die Bischöfe Roms als Nachfolger Petri und Erben seiner Macht und Würde zu erachten seien. Indes ist diese Begründung der römischen Hierarchie erst später aufgekommen. Ihre wahren Grundlagen liegen in den Umständen, unter welchen sich die christliche Kirche in dem Römerreich ausbreitete, und in der Stellung, welche Rom und seine Bischöfe dabei einzunehmen durch örtliche und zeitliche Verhältnisse veranlaßt und befähigt wurden. Roms alter Ruhm und seine überwiegende Weltstellung gingen auf die in Rom frühzeitig entstandene Christengemeinde über, und hierzu gesellten sich noch neue, kirchengeschichtlich bedingte Vorzüge. Die Gemeinde in Rom war im Abendland die einzige, welche sich apostolischen Ursprungs und ebendarum auch des Besitzes der allein wahren Lehrüberlieferung rühmen konnte. Der Apostel Paulus hatte an sie geschrieben, sie besucht, in ihrer Mitte den Tod gefunden, und schon im 2. Jahrh. findet sich die Angabe, daß auch das Haupt der zwölf Apostel, Petrus, den Grund des römischen Christentums gelegt habe. Hier mußten jedenfalls die innern Gegensätze und Kämpfe des ursprünglichen Christentums zur Ausgleichung und Entscheidung kommen. Frühzeitig waren daher die Blicke aller abendländischen Kirchen vorzugsweise auf Rom gerichtet, und von dorther entnahmen die Gemeinden in Italien, Gallien, Spanien, Britannien, Afrika etc. die Normen ihres eignen Verhaltens um so lieber, als auch gerade von Rom aus das meiste für Verbreitung des Christentums im Westen und Norden geschah. Dazu kam, daß gerade in den ersten christlichen Jahrhunderten viele durch glänzende Talente und politischen Scharfblick ausgezeichnete Männer den römischen Stuhl innehatten. Der Gedanke der Herrschaft über die gesamte Kirche ward von ihnen früh erfaßt und weise und konsequent verfolgt. Was einer erwarb an Gütern, Ehren oder Macht, vermehrte das Erbe des heil. Petrus und gab dem Nachfolger die Mittel zu weiterm [688] Erwerb. Endlich begünstigten die politischen sowie die kirchlichen Zerwürfnisse im spätern Römerreich die Erhöhung Roms. Die morgenländischen Prälaten waren untereinander durch Eifersucht und Jahrhunderte währenden Ketzerstreit entzweit. In solchen Fehden gab der römische Bischof als mächtiger Alliierter oder als Schiedsrichter oft die Entscheidung.
Die Geschichte des Papsttums läßt sich in acht Perioden zerlegen. Die erste Periode umfaßt die drei ersten Jahrhunderte der Kirche. Hier ist die Succession bis in die Hälfte des 2. Jahrh. nicht mehr ganz bestimmt zu ermitteln. Die Papstkataloge gehen von dem angeblichen Primat des Apostels Petrus aus, schwanken dann in der Reihenfolge der drei Namen Linus, Anacletus (Anencletus oder Cletus) und Clemens I. und zählen dann folgendermaßen weiter:
- Euaristus (bis 109),
- Alexander I. (bis 119),
- Sixtus (bis 128),
- Telesphorus (bis 139),
- Hyginus (bis 142),
- Pius I. (bis 157),
- Anicetus (bis 168),
- Soter (bis 176),
- Eleutherus (bis 190),
- Viktor I. (bis 202),
- Zephyrinus (bis 218),
- Calixtus I. (bis 223),
- Urban I. (bis 230),
- Pontianus (bis 235),
- Anterius (bis 236),
- Fabianus (bis 250),
- Cornelius (251–252),
- Lucius I. (bis 253),
- Stephan I. (bis 257),
- Sixtus II. (bis 258),
- Dionysius (bis 269),
- Felix I. (bis 274),
- Eutychianus (275–283),
- Cajus (bis 296),
- Marcellinus (bis 304),
- Marcellus I. (bis 310),
- Eusebius (April bis Sept. 310),
- Melchiades (311–314).
Vgl. hierüber Lipsius, Chronologie der römischen Bischöfe (Kiel 1869). Im ganzen windet sich die Geschichte der römischen Bischöfe ziemlich dürftig durch diese Jahrhunderte des Druckes; indes erhoben doch einige unter ihnen, wie namentlich Viktor I., schon jetzt mit mehr oder minder Glück Ansprüche auf einen kirchlichen Primat, und die zentrale Bedeutung Roms ward schon von Irenäus im Abendland anerkannt.
Die zweite Periode begreift die drei folgenden Jahrhunderte (300–600), von Silvester I. bis Gregor I.; sie ist die Zeit der weitern Durchbildung der hierarchischen Ideen und ihrer praktischen Verwirklichung in einem großen Teil des Römerreichs und bei mehreren germanischen Völkern. Wie der Übertritt des kaiserlichen Weltbeherrschers zur christlichen Kirche, so kam auch die gleichzeitige Verlegung der kaiserlichen Residenz nach Konstantinopel dem römischen Patriarchen sehr zu statten, indem sie ihn aus der dem Aufblühen seiner Macht nicht günstigen Atmosphäre der Hofluft befreite. Rom blieb doch in den Augen der Völker die erste Stadt der Welt und ihr Patriarch demnach der erste Bischof der Christenheit, wenngleich die Konzile von Konstantinopel (381) und Chalcedon (451) den Patriarchen von Konstantinopel dem römischen unmittelbar zur Seite stellten. Allerdings aber waren und blieben die römischen Bischöfe trotz mancher Privilegien, womit sie von den ersten christlichen Kaisern ausgestattet wurden, durchaus deren Unterthanen. Dagegen bezeichnete es einen Fortschritt in der kirchlichen Machtstellung der römischen Bischöfe, als Julius I. auf der Athanasianischen Parteisynode zu Sardica 343 von dem Präsidenten derselben, Bischof Hosius von Corduba, als Schiedsrichter in Sachen appellierender Bischöfe proklamiert wurde. Bald war das Urteil des römischen Bischofs auch in Glaubensstreitigkeiten kaum mehr zu umgehen. Unter den römischen Bischöfen finden wir keine spekulativen Köpfe, selbst nur wenige Gelehrte; desto mehr praktischen Takt und strenge Konsequenz besaßen sie. Rom kehrte sich nie an Theorien, sondern hielt sich an das Bewährte, Sichere; was auf einer allgemeinen Synode entschieden war, das war für Rom fast ausnahmslos Glaubensnorm, und es hatte dabei fast immer den Ruhm der Orthodoxie für sich. Bei dem Eindringen der germanischen Stämme wußte der römische Bischof das ganze Gewicht geltend zu machen, wodurch jemals geistliche Würde der Unkultur imponiert hat. Attilas Abzug von Rom, durch Leos d. Gr. Zureden bewirkt, galt bald als Wunderbeweis für die päpstliche Macht. Den Goten gegenüber schloß sich das italienische Volk nur noch enger an den einheimischen Machthaber an, der am sichersten gegen die fremden, dazu arianischen Eroberer Schutz verhieß. Eine Einbuße an Ansehen erlitt der römische Stuhl erst infolge der Unterwerfung Italiens unter die oströmische Herrschaft durch Belisar, so daß zu Ende des 6. Jahrh. der P. seiner politischen Bedeutung nach in der That nur Vasall des griechischen Kaisers und seines Stellvertreters, des Exarchen zu Ravenna, war. Mehr als einmal haben byzantinische Kaiser, wie Justinian, über römische Bischöfe Gericht gehalten, Absetzungsurteile, Verbannungen und andre Strafen ausgesprochen. Trotzdem blieb man im Abendland daran gewöhnt, von Rom aus den ersten Rang in Anspruch nehmen zu hören; schon ein Dekret Valentinians III. vom Jahr 445 hatte den dortigen Bischof für die letzte Instanz der Bischöfe erklärt und ihm den unbedingten Primat zuerkannt. Ließ sich derselbe auch noch lange nicht faktisch durchführen, erhoben namentlich auch unter den abendländischen Bischofsitzen die wichtigsten, wie Mailand, Ravenna, Aquileja, von Zeit zu Zeit gegen die Einmischung des Papstes in ihre Angelegenheiten Protest, so überzeugte man sich doch immer allgemeiner davon, daß, wenn die Kirche eine Einheit bilden solle, das dieselbe repräsentierende Oberhaupt in Rom residieren müsse (s. Hierarchie). Manche Einzelheiten der Praxis verraten, zu welcher Bedeutsamkeit der apostolische Stuhl in dieser Periode nach und nach gelangte. So drückt die Anstellung von Vikaren des römischen Bischofs in entlegenen Ländern die Idee aus, daß dort, wohin das päpstliche Auge selbst nicht blicken könne, ein Vertreter dafür gehalten werden müsse. Ebenso wurde es jetzt schon als notwendig angesehen, das bischöfliche Pallium von Rom zu holen. Die Päpste der zweiten Periode umfassen die folgenden 33 Namen:
- Silvester I. (314–335),
- Markus (Jan. bis Okt. 336),
- Julius I. (bis 352),
- Felix II. (bis 358),
- Liberius (bis 366),
- Damasus (bis 384),
- Siricius (bis 398),
- Anastasius I. (bis 402),
- Innocenz I. (bis 417),
- Zosimus (bis 418),
- Bonifacius I. (bis 422),
- Cölestin I. (bis 432),
- Sixtus III. (bis 440),
- Leo I. (bis 461),
- Hilarius (bis 468),
- Simplicius (bis 483),
- Felix III. (bis 492),
- Gelasius I. (bis 496),
- Anastasius II. (bis 498),
- Symmachus (bis 514),
- Hormisdas (bis 523),
- Johann I. (bis 526),
- Felix IV. (bis 530),
- Bonifacius II. (bis 532),
- Johann II. (bis 535),
- Agapetus (bis 536),
- Sylverius (bis 537),
- Vigilius (bis 555),
- Pelagius I. (bis 560),
- Johann III. (bis 573),
- Benedikt I. (bis 578),
- Pelagius II. (bis 590),
- Gregor I. (bis 604).
Die beiden bedeutendsten Päpste in dieser Reihe sind unstreitig Leo I. (s. d.) und Gregor I. (s. d.), welche beide das Prädikat „der Große“ erhalten haben. Beide übersahen mit scharfem Blick ihre Zeiten und redeten gleichsam im Vorgefühl der künftigen Papstwürde. Bezeichnend für die Praxis des christlichen Rom, welches sich als direkte Nachfolgerin der heidnischen Weltherrscherin faßte, ist, daß beide auch den Titel Pontifex maximus oder Summus pontifex [689] annahmen. Zu derselben Zeit kamen auch die Ausdrücke auf: „apostolischer Herr“, „apostolischer Sitz“ etc. Den Ehrentitel P., den in der griechischen Kirche alle Kleriker führten, gebrauchte in der lateinischen zuerst der römische Bischof Siricius zur Bezeichnung seiner Stellung. Auch unter den übrigen römischen Bischöfen dieser Periode ist noch mancher staatskluge und charakterstarke Mann. Liberius, zuerst wegen seiner Opposition gegen den Arianismus von Constantius exiliert, erwarb 358 durch Übertritt zum Semiarianismus seinen Bischofstuhl wieder, den seit 355 der Arianer Felix II. eingenommen hatte, wodurch die Orthodoxie Roms zum erstenmal befleckt erschien. Übrigens sind diese beiden ketzerischen Päpste von spätern Päpsten heilig gesprochen worden.
Die dritte Periode reicht vom Anfang des 7. bis in die Mitte des 9. Jahrh. oder von Gregor I. bis auf Pseudo-Isidor. Immer fester begründete Rom seine Hierarchie unter den germanischen Stämmen. Die fränkischen Könige zwar behaupteten lange Zeit auch in kirchlichen Dingen große Selbständigkeit, dasselbe war in Spanien zur Blütezeit des Westgotenreichs der Fall. England dagegen war durch seinen Apostel Augustinus in möglichst enge Beziehung zu dem römischen Stuhl gebracht, und auch Bonifacius, der „Apostel der Deutschen“, hatte dem römischen Stuhl den Eid der Treue geleistet und war vom P. zum Primas von Deutschland ernannt worden. Dieses Beispiel entschied auch für Frankreich, wohin gleichfalls Bonifacius, um die desorganisierten kirchlichen Verhältnisse zu ordnen, berufen ward. Gleichzeitig trennte der Bilderstreit (s. Bilderdienst und Bilderverehrung) die Päpste, welche hier ganz offen als Feinde der byzantinischen Kaisermacht auftraten, und Rom auf die Dauer von der letztern. Das Exarchat fiel zwar zunächst den Langobarden zu, aber eben gegen diese ging nun das Papsttum einen dauernden Bund mit den Karolingern in Frankreich ein. So wurde es vorbereitet, daß Pippin die fränkische Krone aus der Hand des Papstes sich geben ließ und zum Gegendienst diesen dafür von den Langobarden befreite u. mit einem ansehnlichen Land belieh, welches Karl d. Gr. nachmals noch bedeutend erweiterte. So kam das Land zwischen Ravenna und Ancona unter päpstliches Regiment. Die weltliche Herrschaft des Bischofs von Rom war begründet (s. Kirchenstaat). Die Landeshoheit zwar behielt sich Pippin unter dem Titel eines Patriziers der Stadt Rom vor, und auch sein großer Sohn betrachtete und behandelte fortwährend den P. als seinen Vasallen; indem er aber aus den Händen Leos III. die römische Kaiserkrone empfing, räumte er dem apostolischen Stuhl eine Ehre ein, die bald nachher als Recht von den Päpsten beansprucht und geltend gemacht wurde, und in welcher die nachmalige Erhebung des Papstes über den Kaiser selbst vorgebildet war. Erstreckte sich die Gewalt des Papstes auch nur auf Sachen des Dogmas und des religiösen Zeremoniells, da der Kaiser das eigentliche Kirchenregiment selbst übte, Bischöfe ernannte, Synoden berief, kirchliche Gesetze bestätigte und ihnen durch Aufnahme in die Kapitularien erst verbindende Kraft verlieh: so ließ doch jene Stellung den römischen Bischof als den ersten Mann nächst dem Kaiser erscheinen und schon die Möglichkeit ahnen, daß der P. einem schwachen Kaiser gegenüber als der absolute Gebieter der Christenheit auftreten könne. Jetzt erst war sein Primat nicht mehr bloß ein Primat des Ranges. Aber der Ruhm der Rechtgläubigkeit wurde auch in dieser Periode schwer kompromittiert durch Honorius I., welchen das sechste ökumenische Konzil 680 und Papst Agatho selbst als Ketzer verdammt hatten. Die Päpste der dritten Periode (im Verzeichnis der Päpste 65–108) sind:
- Sabinianus (bis 606),
- Bonifacius III. (bis 607),
- Bonifacius IV. (608–615),
- Deusdedit (bis 618),
- Bonifacius V. (619–625),
- Honorius I. (bis 638),
- Severinus (640),
- Johann IV. (bis 642),
- Theodorus I. (bis 649),
- Martin I. (bis 653),
- Eugen I. (654–657),
- Vitalianus (bis 672),
- Adeodat (bis 676),
- Donus (bis 678),
- Agatho (bis 681),
- Leo II. (682–683),
- Benedikt II. (684–685),
- Johann V. (686),
- Conon (bis 687),
- Theodorus II. (687),
- Sergius I. (bis 701),
- Johann VI. (bis 705),
- Johann VII. (bis 707),
- Sisinnius (708),
- Konstantin I. (bis 715),
- Gregor II. (bis 731),
- Gregor III. (bis 741),
- Zacharias (bis 752),
- Stephan II. (752),
- Stephan III. (bis 757),
- Paul I. (bis 767),
- Konstantin II. (bis 768),
- Philippus (768),
- Stephan IV. (bis 772),
- Hadrian I. (bis 795),
- Leo III. (bis 816),
- Stephan V. (817),
- Paschalis I. (bis 824),
- Eugen II. (bis 827),
- Valentin (827),
- Gregor IV. (bis 844),
- Sergius II. (bis 847),
- Leo IV. (bis 855),
- Benedikt III. (bis 858).
Die vierte Periode begreift die Zeit von der Mitte des 9. bis gegen Ende des 11. Jahrh., d. h. von Pseudo-Isidor bis auf Gregor VII. Waren schon seit etwa 500 eine Reihe von einflußreichen Fälschungen zur Verherrlichung des Papsttums vorgenommen worden, und waren schon fast zu Lebzeiten Pippins und Karls ihre Schenkungen an den römischen Bischof in die Anfangszeiten der Reichskirche zurückverlegt, zur mythischen „Schenkung Konstantins“ an Silvester I. umgedichtet worden: so gewann jetzt das Papsttum eine neue und zwar weitaus die mächtigste Stütze durch die zu Reims aufgetauchten, angeblich vom Bischof Isidor von Sevilla verfaßten Dekretalen (s. Pseudo-Isidorus). Durch die Aufnahme von vielen der neuen Dekretalen in die Rechtsbücher der Kirche gingen jene allmählich in das gemeine Recht über. Päpsten aus den frühsten Jahrhunderten werden hier die entsprechenden Worte in den Mund gelegt und so eine andre Vergangenheit dem damaligen Zustand untergeschoben. Mit dem Ausdruck eines Episcopus ecclesiae universalis werden Rechte und Befugnisse in Verbindung gesetzt, wodurch die kollegialische Gleichheit aller Bischöfe nach der Cyprianischen Idee völlig vernichtet ward. Der Inhaber dieses Stuhls heißt das von Gott eingesetzte Haupt, von dem die ganze Kirchenregierung ausgeht, auf dessen Veranstaltung und unter dessen Autorität nur Synoden gehalten werden dürfen, dem höchste Jurisdiktion zukommt etc. Was in den abgelaufenen 800 Jahren nicht hatte errungen werden können, das galt jetzt auf einmal als bestätigt durch das Zeugnis einer ehrwürdigen Vergangenheit, und keine Kritik enthüllte eine so ungeheure Täuschung. Die Päpste nahmen gern an, was ihnen das Zeitalter bot. Nikolaus I., einer der ersten Päpste, die sich krönen ließen, war ganz der Mann, Vorteil aus dem neuen Privilegienbuch zu ziehen. Er zwang den König Lothar II. von Lothringen, seine verstoßene Gemahlin wieder anzunehmen, bot, die Dekretalen in der Hand, dem ganzen französischen Klerus unter seinem Führer Hinkmar von Reims die Spitze, kassierte die in bester Form schon vollzogene Absetzung des Bischofs Rothad von Soissons und setzte die Bischöfe von Köln und Trier ab. Sein Nachfolger Hadrian II. gab zwar dieses ganze Gebiet wieder preis; dagegen gelangte Johann VIII., nachdem er Karl dem Kahlen die Kaiserkrone zugewendet hatte, wieder zur ausgedehntesten [690] Herrschaft über die französische Kirche. Die Schwäche der letzten Karolinger gab der päpstlichen Politik eine treffliche Gelegenheit, sich bei allen wichtigern Angelegenheiten einflußreich zu beweisen; indes hatte dieselbe Schwäche der regierenden Häupter auch die Folge, daß in Italien, ja in Rom selbst, Bürgerkriege ausbrachen, in denen der P. mehrmals das Geschick der besiegten Partei teilen mußte. Römische Adelsfamilien, an ihrer Spitze Theodora und Marozia, konnten es versuchen, das Papsttum ganz zu einer nationalen Macht und zu einem weltlichen Besitztum umzugestalten. Mit Sergius III. begann die Zeit des sogen. Hurenregiments (Pornokratie), welchem erst das Einschreiten der deutschen Kaiser ein Ende machte; aber jetzt ruhte die Hand der Ottonen schwer auf den Italienern. Die völlige Unterordnung der päpstlichen unter die Kaisergewalt war nie entschiedener als unter diesen sächsischen Kaisern. Aber die Kaiser befreiten zugleich das Papsttum von der Herrschaft des römischen Adels und stellten seine moralische Autorität wieder her. Heinrich III. selbst beseitigte 1046 drei sich streitende Päpste und setzte fromme, kirchlich eifrige Männer in die päpstliche Würde ein. Daher nahm das Papsttum im 11. Jahrh. gleichzeitig mit der Zunahme streng religiösen Eifers in der Christenheit einen mächtigen Aufschwung. Die Pseudo-Isidorischen Dekretalen kamen jetzt zu vollster Geltung, und der P. erntete für die Handhabung der ihm darin übertragenen Macht den Dank der Mitwelt. Überall war er der Unterstützung des Volkes gewiß, wenn er unwürdige Geistliche absetzte und auf Synoden ziemlich willkürlich verfuhr. Es galt ja der Regeneration der Kirche, und in Betracht des allgemeinen Wohls fragte man nicht nach der Quelle, aus welcher Rom seine reformatorische Befugnis ableitete. Selbst seine während der Pornokratie verloren gegangene lokale Unabhängigkeit und Würde gewann der päpstliche Stuhl zurück durch das von Nikolaus II. auf Betrieb Hildebrands 1059 erlassene Dekret über die Papstwahl. Dasselbe übertrug letztere dem Kardinalkollegium, brach dadurch den Einfluß, den das römische Volk und der Adel darauf geübt hatten, und hob das Recht der Bestätigung auf, welches bisher dem Kaiser zustand. Seitdem nimmt der P. in dem allgemeinen Bewußtsein der westeuropäischen Christenheit den höchsten Rang ein. Die Kaiser mußten sich damit begnügen, die Lehnsherrlichkeit der Päpste abzulehnen; sie waren zu schwach, um noch die Staatshoheit über die Päpste geltend machen zu können. Gleichfalls auf Hildebrand läuft die enge Verkettung der Ordensgeistlichen mit den päpstlichen Interessen zurück. Die neuen Ordensstiftungen seit dem Anfang des 11. Jahrh., wodurch die alte Benediktinerregel stets geschärft ward, bis endlich die Bettelmönche im Anfang des 13. Jahrh. auftraten, verstärkten die Zahl ergebener Diener des päpstlichen Interesses; von Rom mußten sie ihre Anerkennung, die Bestätigung ihrer Regeln und Privilegien erbitten, und dafür waren sie die natürlichen Verbündeten des Papstes bei allem, was er gegen Volk, Weltgeistliche und Fürsten ins Werk setzte. Hierzu kam endlich die für Rom günstige Lösung des alten Streits mit dem Nebenbuhler in Konstantinopel; derselbe endigte zwar mit einem Schisma zwischen dem Orient und dem Occident (s. Griechische Kirche), allein Rom verlor dadurch keine einzige Provinz, in der es bis jetzt Rechte von Belang ausgeübt hatte, und stand nun im unbestrittenen Primat an der Spitze des gesamten Abendlandes. Die Päpste dieser Periode (im Katalog der Päpste die Zahlen 109–162 umfassend) sind:
- Nikolaus I. (bis 867),
- Hadrian II. (bis 872),
- Johann VIII. (882),
- Marinus I. (Martin II., 883 bis 884),
- Hadrian III. (bis 885),
- Stephan VI. (bis 891),
- Formosus (bis 896),
- Bonifacius VI. (896),
- Stephan VII. (bis 897),
- Romanus (897),
- Theodorus III. (897),
- Johann IX. (898–900),
- Benedikt IV. (bis 903),
- Leo V. (903),
- Christoph (bis 904),
- Sergius III. (bis 911),
- Anastasius III. (bis 913),
- Lando (bis 914),
- Johann X. (bis 928),
- Leo VI. (bis 929),
- Stephan VIII. (bis 931),
- Johann XI. (bis 936),
- Leo VII. (bis 939),
- Stephan IX. (bis 942),
- Marinus II. (Martin III., bis 946),
- Agapetus II. (bis 955),
- Johann XII. (bis 963),
- Benedikt V. (964),
- Leo VIII. (bis 965),
- Johann XIII. (bis 972),
- Benedikt VI. (bis 974),
- Benedikt VII. (bis 983),
- Johann XIV. (bis 984),
- Bonifacius VII. (bis 985),
- Johann XV. (bis 996),
- Gregor V. (bis 999),
- Johann XVI. (Gegenpapst bis 998),
- Silvester II. (bis 1003),
- Johann XVII. (1003),
- Johann XVIII. (bis 1009),
- Sergius IV. (bis 1012),
- Benedikt VIII. (bis 1024),
- Johann XIX (bis 1033),
- Benedikt IX. (bis 1045),
- Gregor VI. (bis 1046),
- Clemens II. (bis 1047),
- Damasus II. (1048),
- Leo IX. (bis 1054),
- Viktor II. (bis 1057),
- Stephan X. (bis 1058),
- Benedikt X. (bis 1059),
- Nikolaus II. (bis 1061),
- Alexander II. (bis 1073).
Die fünfte Periode reicht von Gregor VII. bis zur Verlegung des päpstlichen Stuhls nach Avignon, vom Ende des 11. bis zum Anfang des 14. Jahrh., und zeigt uns das Papsttum, dessen weltlicher Besitz durch die Erbschaft der Gräfin Mathilde vermehrt ward, auf dem Gipfel seiner Macht und seines Glanzes. Jene neuorganisierte Papstwahl, welche Nikolaus II. unter bloß scheinbarem, auch nicht lange mehr gültigem Vorbehalt der kaiserlichen Rechte angeordnet hatte, sicherte der römischen Kirche den Besitz talentvoller Häupter und erleichterte die konsequente Durchführung eines und desselben Plans. Die Idee, welche sich Gregor VII. vom Papsttum gebildet hatte und die in vieler Beziehung auch schon von Pseudo-Isidor ausgesprochen worden war, hat eine doppelte Seite, eine politische und eine kirchliche. Nur die erstere ist fast ganz die Erfindung Gregors. Alle frühern Verherrlicher des Papsttums wollten den römischen Bischof nur zum Primas der Kirche erheben; nach Gregors Plan aber sollte derselbe als Repräsentant Gottes auf der Erde erscheinen, von dem nicht bloß die kirchlichen, sondern auch die weltlichen Gewalten abhängen, dem nicht bloß die bischöfliche Autorität, sondern auch die Majestät der Könige ihren Ursprung verdanke. Es ist die Idee einer alles umfassenden Theokratie, an deren Spitze der P. steht, eines großen Lehnsverbandes, der allen kirchlichen und weltlichen Besitz umschließt, und dieser Idee gemäß handelten Gregor VII. und seine Nachfolger, wenn sie Fürsten bannten und absetzten, über Kronen verfügten und Länder verschenkten. Den ersten Schritt zum Kampf gegen die weltliche Macht that Gregor in der Aufnahme des Investiturstreits. Es handelte sich um das wichtige Kronrecht, wonach der Landesherr dem neuerwählten Bischof die Temporalien seiner Pfründe durch Belohnung mit Ring und Stab zu verleihen hatte. Was Gregor hier freilich nur anbahnen konnte, das setzte Innocenz III. zuletzt siegreich durch, und statt der alten feudalen Belehnung blieb dem Kaiser nichts als ein Empfehlungsrecht. Der zweite Hauptzweck, die Unterwerfung des geistlichen Standes und aller kirchlichen Autoritäten unter die Alleingewalt des Papstes, wurde bereits von Gregor VII. vollständig erreicht. Die Geistlichkeit wurde durch den Glaubenseid, durch den Cölibat etc. [691] von allem Verband mit Staat und Familie abgelöst und zu einem großen Heer von päpstlichen Beamten umgewandelt. Der P. ist nicht bloß die höchste, sondern auch die einzige ordentliche Würde in der Kirche, alle übrigen sind nur ein Ausfluß von ihm; er ist also nicht bloß Nachfolger des Petrus, sondern Stellvertreter Christi auf Erden. Von dieser Unterwürfigkeit legten alle Kirchenbeamten gleich bei ihrer Einführung Zeugnis ab: die Erzbischöfe holten in Rom das Pallium, die Bischöfe erhielten von Rom ihre Konfirmation, und während ihrer Amtsführung ward ihnen das Unterthänigkeitsverhältnis dadurch stets ins Gedächtnis zurückgerufen, daß alle einzelnen Rechte des Bischofs und Erzbischofs auch vom P. in ihrem Sprengel ausgeübt wurden, er sich als Ordinarius, sie aber als Delegierte hinstellte. Die höchste Entscheidung in kirchlichen und Ehesachen wohnte fortan dem römischen Stuhl bei. Was sonst jedem Bischof in seiner Diözese freistand, und zwar nur ihm allein: von Verbrechen zu absolvieren, von Strafen zu dispensieren, die niedern Pfründen und Benefizien zu verleihen, Heilige zu kanonisieren, kirchliche Auflagen auszuschreiben, dies geschah jetzt ebenfalls nur kraft von Rom erhaltenen Auftrags. Durch die Aussendung von päpstlichen Legaten mit allgemeiner Vollmacht zur Visitation der Kirche setzte Gregor VII. seiner hierarchischen Autokratie die letzte Spitze auf. Wohin ein solcher Legat kam, war sofort jedes Recht des Ortsbischofs erloschen, und die Rechtspflege wie die Administration geschah im Namen des Papstes. Die päpstliche Universalmonarchie, wie sie während des 12. und 13. Jahrh. faktisch bestand, vielleicht die großartigste Realisierung einer Idee, welche je zur Darstellung gekommen ist, fand ihre Hauptträger und Vertreter nach Gregor VII. in Hadrian IV. und Alexander III. zu Friedrichs I. Zeit, dann in dem größten aller Päpste, dem ersten wirklichen Souverän des Kirchenstaats, Innocenz III., nach ihm in Gregor IX. und Innocenz IV., den furchtbaren Gegnern Friedrichs II., endlich in Bonifacius VIII., welcher die Grundsätze der Hierarchie in ihrer äußersten Konsequenz aussprach, aber auch durch einen überlegenen Gegner, König Philipp IV. von Frankreich, gestürzt wurde. Die Kaiser hatten sich beugen müssen; England, Polen, Ungarn, Bulgarien, Aragonien, Sizilien waren dem päpstlichen Stuhl zinspflichtige Königreiche; hätten die Kreuzzüge, an sich schon ein Erweis päpstlicher Macht über die Gemüter, Erfolg gehabt, so wäre auch der Orient tributpflichtig geworden. Die Könige der Erde nannten sich Söhne des Papstes und waren bei den schlechten Verfassungsverhältnissen ihrer Länder, bei der Furcht der Völker vor dem Interdikt, bei der Empörungslust der Vasallen gegen Könige, deren Recht u. Macht fraglich zu werden anfing, der Obervormundschaft des Papstes fast rettungslos verfallen. Die Päpste der fünften Periode (im Katalog der Päpste 163–201) sind:
- Gregor VII. (bis 1085),
- Viktor III. (1086–1087),
- Urban II. (1088–1099),
- Paschalis II. (bis 1118),
- Gelasius II. (bis 1119),
- Calixtus II. (bis 1124),
- Honorius II. (bis 1130),
- Innocenz II. (bis 1143),
- Cölestin II. (bis 1144),
- Lucius II. (bis 1145),
- Eugen III. (bis 1153),
- Anastasius IV. (bis 1154),
- Hadrian IV. (bis 1159),
- Alexander III. (bis 1181),
- Lucius III. (bis 1185),
- Urban III. (bis 1187),
- Gregor VIII. (1187),
- Clemens III. (bis 1191),
- Cölestin III. (bis 1198),
- Innocenz III. (bis 1216),
- Honorius III. (bis 1227),
- Gregor IX. (bis 1241),
- Cölestin IV. (1241),
- Innocenz IV. (1243–54),
- Alexander IV. (bis 1261),
- Urban IV. (bis 1264),
- Clemens IV. (1265–68),
- Gregor X. (1271–76),
- Innocenz V. (1276),
- Hadrian V. (1276),
- Johann XXI. (bis 1277),
- Nikolaus III. (bis 1280),
- Martin IV. (1281–85),
- Honorius IV. (bis 1287),
- Nikolaus IV. (1288–92),
- Cölestin V. (1294),
- Bonifacius VIII. (bis 1303),
- Benedikt XI. (bis 1304),
- Clemens V. (bis 1314).
Viele dieser Päpste hatten übrigens Gegenpäpste zu bekämpfen, welche meist die Sache der Kaiser vertraten. So standen sich Alexander III. und Viktor IV. gegenüber, jener durch König Wilhelm von Sizilien, dieser durch Kaiser Friedrich unterstützt. Auch nach dem Tod Viktors (1164) wählte die kaiserliche Partei neue Gegenpäpste: Paschalis, Calixtus und Innocenz; aber Alexander behauptete sich.
Die sechste Periode reicht von der Verlegung des päpstlichen Stuhls nach Avignon bis zur Reformation (1305–1517) und bezeichnet die Zeit des tiefsten Verfalls des Papsttums. Clemens V. war durch französische Unterstützung zum P. erhoben worden und stand fortwährend unter französischer Gewalt, so daß er, wie seine Nachfolger, nur gegen andre Mächte, namentlich gegen den Kaiser, die alte Papstsprache anwenden konnte. Der P. wurde zum Werkzeug der Eifersucht, die Frankreich gegen Deutschland nährte, herabgewürdigt; seine ganze Stellung aber ward noch verächtlicher dadurch, daß das Streben der päpstlichen Kurie im Grund nur noch auf Geldgewinnung gerichtet war. Nach der Entfernung von Rom hörte bald der Zuschuß aus dem dortigen Patrimonium Petri auf, und die kostspielige Hofhaltung war allein auf Finanzspekulationen bei den Gläubigen angewiesen. Die geistlichen Benefizien und Pfründen wurden jetzt von den Päpsten ebenso verhandelt, wie es unter der Herrschaft der von den Kaisern und Fürsten geübten Simonie geschehen war. Unter stets neuen Vorwänden (Ablaß von Sünden, Steuer zum Türkenkrieg, Taxen und Annaten, Spolien, Zehnten, Vakanzen) wurde das Abendland vom P. gebrandschatzt. Die Sitten waren nirgends und nie tiefer gesunken als am päpstlichen Hof zu Avignon. Vermehrt wurden diese Übelstände und jene Erpressungen, als beim Beginn des päpstlichen Schismas die Haushaltungen verdoppelt wurden. Das Schisma entstand, als nach Gregors XI. Tod 1378 Urban VI. in Rom gewählt wurde, wodurch die 70jährige babylonische Gefangenschaft der Kirche ihr Ende nahm, die meisten Kardinäle dann aber in Avignon einen andern Papst, Clemens VII., auf den Stuhl Petri erhoben. Das Abendland zerfiel in zwei Hälften, und auch nach dem Absterben der Rivalen war an keine Vereinigung zu denken; denn sofort beeilte sich jede Kardinalpartei, durch die Wahl eines Nachfolgers sich einen neuen Stützpunkt zu verschaffen. So kam es, daß 40 Jahre lang kein allgemein anerkannter P. zu finden war, und ebenso lange vernahm man die Bannflüche des einen Papstes gegen den andern. Gleichzeitig konsolidierten sich die Staatsgewalten, besonders in Frankreich, immer selbstbewußter und stieg zugleich die Autorität der weltlichen Wissenschaften. Nur schwer vermochten sich jetzt die Päpste in ihrer Herrschermacht mehr zu behaupten. Eine Krise nahte; man rief nach „Reform an Haupt und Gliedern“, und bald fand man, nach dem Vorgang der Universität Paris, nur in einem allgemeinen Konzil die Möglichkeit der Rettung (s. Episkopalsystem und Konzil). Zwar zu Pisa 1409, wo man einen neuen P. in der Person Alexanders V. einsetzte, noch ehe man die allgemein ersehnte Reform der Kirche in Angriff genommen hatte, gewann man, da auch die abgesetzten Päpste nicht von ihren Posten [692] wichen, statt zweier hinfort drei Oberhäupter. Diese drei Päpste wurden sodann in Konstanz zur Abdankung bestimmt und der Grundsatz durchgefochten, daß das Konzil über dem P. stehe. Abermals beging man indes den Fehler, noch vor beendigter Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern ein neues Oberhaupt, Martin V., einzusetzen. Dieser erregte alsbald Parteiungen im Schoß der Versammlung, unterhandelte mit den Einzelnen, räumte wenig ein, versprach mit Rückhalt und lähmte die Thätigkeit des Konzils so sehr, daß dieses sich endlich auflöste, nachdem es nur das Schisma beendigt und die monarchische Gewalt des Papstes wiederhergestellt hatte. Das Konzil zu Basel 1431 versuchte nun die Reformation durchzusetzen, indem es Eugen IV. in Felix V. einen neuen Papst entgegenstellte. Aber die Furcht vor einem abermaligen Schisma, die Hussitenunruhen und die allgemeine Bewegung der Geister machten die Versammlung ängstlich; es gelang der römischen Schlauheit, Frankreich und Deutschland vom Konzil zu trennen: mit jenem ward die Pragmatische Sanktion zu Bourges 1438 abgeschlossen, mit diesem das Aschaffenburger Konkordat verhandelt (1448). Das Baseler Konzil ward durch ein andres Konzil zu Florenz in Schach gehalten und war der ultramontanen Partei gegenüber bald ganz ohnmächtig. So brachten die großen Konzile der Welt nicht nur die Reform der Kirche nicht, sie verstärkten selbst die Macht des Mißbrauchs, indem sie sich letzterm gegenüber ohnmächtig erwiesen. Schon im 15. Jahrh. brachten es die Päpste wieder so weit, daß ihnen die volle Hälfte aller geistlichen Einkünfte des Occidents zufloß. Während das Papsttum die Christenheit unter einem ertötenden geistigen Druck hielt und schamlos ausbeutete, widmete es sich ganz seinen weltlichen Interessen, indem es vor allem den Kirchenstaat zu vergrößern suchte. Besonders legten es die sechs letzten Päpste dieser Periode recht darauf an, der Welt zu beweisen, daß dem P. alles zu thun erlaubt sei; unter ihnen ragte vor allen Alexander VI. hervor, der an Mord, Blutschande, Gewaltthätigkeiten unter allen Tyrannen in der Weltgeschichte wenige seinesgleichen findet. Julius II., ein Soldat auf St. Peters Stuhl, und Leo X., der freie, epikureische Mediceer, reichen zwar nicht an seine Verworfenheit; aber dem Charakter eines Kirchenfürsten entsprechen auch sie nicht. Die Päpste der sechsten Periode (202–226) sind:
- Johann XXII. (1316–34),
- Benedikt XII. (bis 1342),
- Clemens VI. (bis 1352),
- Innocenz VI. (bis 1362),
- Urban V. (bis 1370),
- Gregor XI. (bis 1378),
- Urban VI. (bis 1389),
- Bonifacius IX. (bis 1404),
- Innocenz VII. (bis 1406),
- Gregor XII. (bis 1410),
- Alexander V. (bis 1410),
- Johann XXIII. (bis 1415),
- Martin V. (1417–31),
- Eugen IV. (bis 1447),
- Felix V. (bis 1449),
- Nikolaus V. (bis 1455),
- Calixtus III. (bis 1458),
- Pius II. (bis 1464),
- Paul II. (bis 1471),
- Sixtus IV. (bis 1484),
- Innocenz VIII. (bis 1492),
- Alexander VI. (bis 1503),
- Pius III. (1503),
- Julius II. (bis 1513),
- Leo X. (bis 1521).
Die Reihe der römischen Päpste während des Schismas ist: Urban VI., Bonifacius IX., Innocenz VII., Gregor XII.; in Avignon dagegen residierten als schismatische Päpste: Clemens VII. (bis 1394) und Benedikt XIII. Zu Pisa wurden 1409 Gregor XII. und Benedikt XIII. abgesetzt und Alexander V. ernannt, welchem Johann XXIII. folgte, an dessen Stelle zu Konstanz 1417 Martin V. trat. Zwischen Eugen IV. und Felix V. kam es nicht mehr zum förmlichen Schisma.
Die siebente Periode reicht von der Reformation bis zur französischen Revolution (1517–1789). Der Abfall der germanischen Nationen in der Reformation erschütterte das Papsttum in seinen Grundfesten; es entstanden protestantische Mächte, welche den Päpsten ganz frei gegenüberstanden und ihnen keinerlei Vorrang, am wenigsten das Privilegium eines mit besondern Gaben und Vorrechten ausgestatteten Priestertums und einer sichtbaren Repräsentation Christi, zugestanden. Das Papsttum mußte daher alles aufbieten, um nicht bloß die Verluste an seinem Herrschaftsterritorium zu ersetzen, sondern vor allem seine Autorität als geistliche Macht der Welt gegenüber zu restaurieren. Die nächsten Schritte wurden im Kampf gegen den Protestantismus zum Schutz des noch Gebliebenen und zur Wiedereroberung des Verlornen gethan. Unter den Maßregeln dieser Art steht das Tridentiner Konzil obenan, welches den katholischen Lehrbegriff scharf begrenzte und mit einem Bollwerk von Anathemen umzog. Hierher gehört auch die Geltendmachung der dogmatischen Prinzipien in der äußern Praxis durch Revision der liturgischen und kanonischen Schriften, durch Einführung des Index librorum prohibitorum und durch die Stiftung des Jesuitenordens, in welchem der römische Stuhl eine überaus wichtige Stütze erhielt. Von dem Papstideal eines Gregor VII. und Innocenz III. war man stillschweigend zurückgekommen. Oft lag während dieser Jahrhunderte die Mutterkirche mit ihren Söhnen im Hader, ohne endlich etwas andres als Nachgeben oder Ignorieren ihrer trotzigen Sprache übrig zu behalten. Bann und Interdikt hatten ihre Schrecken verloren. In dem Streit über die gallikanische Kirchenfreiheit mit Ludwig XIV. wurde dem römischen Stuhl bei allem Respekt gegen seine Glaubenssätze doch gerade der Gehorsam verweigert, den er am liebsten zum Glaubenssatz erhob. Anderseits ist nicht zu verkennen, daß der päpstliche Stuhl nach den Stürmen der Reformation sich wieder auf mehr religiösen als politischen Grundlagen befestigte, zuweilen sogar auch in politischen Verwickelungen die Lösung herbeiführte oder vermittelte. In letzterer Hinsicht war nämlich seine Stellung um so wichtiger, als in Italien die Pläne Österreichs, Frankreichs und Spaniens sich durchkreuzten und die Freundschaft des Papstes ein förderlicher Bundesgenosse für jede der streitenden Parteien war. Ferner machte sich auch die Überlegenheit des italienischen Geistes in diplomatischen Künsten geltend, ehe durch Ludwig XIV. Frankreich tonangebend für das übrige Europa ward. Unter solchen schützenden Umständen blieb der schamlose Nepotismus, den viele Päpste übten, die furchtbare Finanzverwirrung, die unter Innocenz X. sogar den Kornhandel zum Monopol der päpstlichen Kammer machte, für die Ehre des Stuhls Petri ohne wesentliche Nachteile; Rom und der Kirchenstaat erfuhren allein die Folgen der Korruption ihres Regenten. Das Papsttum selbst blieb ziemlich unangefochten. Die Aufhebung des Jesuitenordens, welchem das Papsttum den besten Teil seiner neuen Erfolge verdankte, führte neue und bedenkliche Verlegenheiten herbei. Dieselbe war von den weltlichen Mächten geradezu erzwungen worden; sie kann als Thatbeweis dafür gelten, daß durch die Reformation selbst die katholischen Staaten ihrer nationalen Selbständigkeit und ihrer politischen Freiheit und Hoheit wieder bewußt geworden und nicht länger mehr gesonnen waren, päpstlichen Ansprüchen blind zu dienen. Erst der Rückschlag gegen die französische Revolution brachte einen Stillstand in diese Bewegung. Zeichen der Zeit aber waren es, [693] daß der Westfälische Friede, die Grundlage der modernen Staatenverhältnisse, vom P. allein vergeblich verworfen wurde, daß sich seit Karl V. kein deutscher Kaiser mehr vom P. krönen ließ, daß die Nationalkirchen, besonders in Frankreich, wieder nach Selbständigkeit verlangten (s. Gallikanische Kirche). Die Päpste der siebenten Periode (227–259) sind:
- Hadrian VI. (1522–23),
- Clemens VII. (bis 1534),
- Paul III. (bis 1549),
- Julius III. (1550–55),
- Marcellus II. (1555),
- Paul IV. (bis 1559)
- Pius IV. (bis 1565),
- Pius V. (1566–72),
- Gregor XIII. (bis 1585),
- Sixtus V. (bis 1590),
- Urban VII. (1590),
- Gregor XIV. (bis 1591),
- Innocenz IX. (1591),
- Clemens VIII. (1592–1605),
- Leo XI. (1605),
- Paul V. (bis 1621),
- Gregor XV. (bis 1623),
- Urban VIII. (bis 1644),
- Innocenz X. (bis 1655),
- Alexander VII. (bis 1667),
- Clemens IX. (bis 1669),
- Clemens X. (1670–76),
- Innocenz XI. (bis 1689),
- Alexander VIII. (bis 1691),
- Innocenz XII. (bis 1700),
- Clemens XI. (bis 1721),
- Innocenz XIII. (bis 1724),
- Benedikt XIII. (bis 1730),
- Clemens XII. (bis 1740),
- Benedikt XIV. (bis 1758),
- Clemens XIII. (bis 1769),
- Clemens XIV. (bis 1774),
- Pius VI. (1775–99).
Die achte Periode reicht von Kaiser Joseph II. bis auf die Gegenwart. Die Päpste dieser letzten Periode (260–265) sind:
- Pius VII. (1800–1823),
- Leo XII. (bis 1829),
- Pius VIII. (bis 1830),
- Gregor XVI. (1831–46),
- Pius IX. (bis 1878),
- Leo XIII. (seit 1878).
Stürme, wie sie seit den Zeiten Bonifacius’ VIII. und Leos X. nicht wieder vorgekommen waren, brachen in dieser Periode über den Stuhl Petri herein und führten ihn an den Rand des Abgrundes. Sie begannen auf dem kirchlichen Gebiet mehrere Dezennien früher als auf dem Boden des Staats. Nicht allein die dogmatische Grundlage des Katholizismus war durch die Einreden der englischen und französischen Freigeister längst erschüttert, sondern durch die kirchenrechtlichen Untersuchungen eines Justinus Febronius (Hontheim) war auch die päpstliche Universalherrschaft in ihrer Unhaltbarkeit dargethan und eine aristokratische Regierung der Landeskirchen mit den Primaten an der Spitze als der Normalzustand empfohlen worden. Solcherlei fand damals in der katholischen Welt allgemein Anklang; die vier Erzbischöfe Deutschlands traten in Bad Ems (1786) zusammen, um der päpstlichen Nunziatur in München zum Trotz die Unabhängigkeit der bischöflichen Gewalt von der römischen festzusetzen (s. Emser Kongreß). Noch weiter ging der Kaiser Joseph II., indem er den gesunkenen kirchlichen Zustand aus landesherrlicher Machtvollkommenheit umzugestalten und einen aufgeklärten, von Rom unabhängigen Priesterstand heranzuziehen versuchte. Die französische Revolution schien nicht nur dem Priestertum und der Hierarchie, sondern der Kirche überhaupt, ja dem Christentum ein Ende machen zu wollen, und selbst die weltliche Souveränität des Papstes über den Kirchenstaat wurde aufgehoben, als französische Armeen Italien überschwemmten und auch Rom in eine Republik verwandelten. Napoleon I. erkannte zwar bald die Herstellung einer Nationalkirche als dringendes Erfordernis zur Organisation der zerrütteten Zustände und ließ sich deshalb mit Pius VII. in Unterhandlungen ein; aber in dem Konkordat von 1801 ist kein Schatten der alten Papstgewalt mehr zu finden, und auch daß der französische Kaiser sich 1804 vom heiligen Vater in Paris krönen ließ, hatte nichts Analoges mit den Kaiserkrönungen der frühern Jahrhunderte, denn der P. erschien dabei nur als Vasall des neugeschaffenen Herrscherthrons. Die politische Gesetzgebung Frankreichs stieß gegen die alten Satzungen der Kirche fast durchgehends an, besonders in den Bestimmungen über Schließung und Trennung der Ehe; auch die weltliche Stellung des Kirchenfürsten sah sich durch des Kaisers Pläne vielfach beengt und verdunkelt. Als Pius VII. sich weigerte, zu des Kaisers Absichten auf Österreich und England die Hand zu bieten, verlor er 1809 weltliche Macht und persönliche Freiheit zugleich. Vergeblich griff er zu der alten geistlichen Waffe des Bannes. Die Wiederherstellung des Papsttums mit voller Souveränität über den Kirchenstaat 1814 war nicht Wirkung des Bannes, sondern ein diplomatischer Akt des Wiener Kongresses, wozu vornehmlich Rußland, England und Preußen mitgewirkt hatten. Von nun an verfolgte Pius VII. einen Restaurationsplan der päpstlichen Herrschaft, wodurch er unbemerkt, bei wenigen fehlgeschlagenen Versuchen, der Kurie eine Prärogative nach der andern wiedergewann. Die Wiederherstellung des Jesuitenordens (7. Aug. 1844), der Abschluß günstiger Konkordate mit katholischen Staaten, die Wiedereinführung der Inquisition in Rom (1814), der Index, das Verbot des Freimaurerordens, der Stil seiner Bullen, Breven und Hirtenbriefe charakterisieren das unausgesetzte Streben dieses Papstes nach neuer Begründung der Hierarchie. Leo XII. und Pius VIII. fuhren fort, im Geiste der begonnenen kirchlichen Restauration zu handeln; aber sie besaßen nicht die kluge Umsicht ihres Vorgängers, gerieten in harte Konflikte und ließen den Kirchenstaat im Zustand höchster politischer Aufregung zurück.
Gregor XVI. verkannte als Regent des Kirchenstaats die Forderungen des Zeitgeistes und erregte immer von neuem Empörungsversuche gegen sein hartes, mittelalterliches System, für dessen Aufrechterhaltung er auf fremden Schutz zählte. Mit besserm Erfolg trat er als Kirchenfürst den katholischen und akatholischen Staaten gegenüber. Einer seiner ersten Erlasse war die Konstitution „Sollicitudo ecclesiarum“ (vom 31. Aug. 1831), worin erklärt wurde, daß der heilige Stuhl aus Rücksicht auf das Wohl der Christenheit und zur Aufrechterhaltung der geistlichen Verbindungen die faktisch bestehenden Regierungen jedesmal anerkennen werde, ohne dadurch in der Rechtsfrage irgendwie zu entscheiden. Sein Nachfolger Pius IX. schien als Mann der Reform das Pontifikat einer bessern Zeit entgegenführen zu wollen, und nie ist eine Papstwahl mit solchem Enthusiasmus begrüßt worden wie diese; aber nur zu bald wurden Wünsche laut, denen der Inhaber des Stuhls Petri nicht gerecht werden konnte, und nur durch französische Hilfe ward die päpstliche Autorität 1849 in Rom hergestellt. Den empfindlichsten Schlag aber erlitt das Papsttum, als auch Kaiser Napoleon III. die Frage der weltlichen Herrschaft des Papstes als eine rein weltliche Frage ansah und zuließ, daß Viktor Emanuel 1860 den größten Teil des Kirchenstaats dem Königreich Italien annektierte. Dem Verlangen desselben, Rom zu seiner natürlichen Hauptstadt zu erheben und den P. mit Verwilligung seiner Residenz daselbst sowie einer entsprechenden Besoldung abzufinden, widerstand Frankreich bis zum großen deutschen Krieg. Im September 1870 zogen die italienischen Truppen in Rom ein. Seitdem ist der P. eigentlich nur noch Kirchenhaupt, und es ist daher sein Verhältnis zu den Staatshäuptern Europas, zu welchen er bisher gezählt, auf einen neuen staats- und völkerrechtlichen Ausdruck zu bringen. Alle Proteste Pius’ IX. dagegen, seine Zurückweisung des italienischen Garantiegesetzes änderten an dieser Sachlage nichts. Dagegen [694] war die kirchliche Macht des Papsttums während des ungewöhnlich langen Pontifikats Pius’ IX. sehr gestiegen, und der päpstliche Absolutismus, der alle Befugnisse der untern Instanzen in sich aufgesogen hatte, erlangte seinen formellen Abschluß durch die Verkündigung der päpstlichen Unfehlbarkeit auf dem vatikanischen Konzil 18. Juli 1870. Pius’ IX. Nachfolger Leo XIII. (seit 1878) verharrte allerdings in der ablehnenden Haltung gegen Italien, trat aber in kirchlicher Beziehung gemäßigt auf, suchte die demagogische Presse der klerikalen Parteien zu zügeln und mit den Regierungen, besonders mit dem Deutschen Reich und Preußen durch Beendigung des Kulturkampfes, ein gutes Verhältnis herzustellen.
Was die Papstwahl anlangt, so wurde in den ersten drei Jahrhunderten der P., wie jeder andre Bischof, von Geistlichkeit und Volk gewählt. Als die Kaiser Christen wurden, beanspruchten sie bald das Recht, bei der Papstwahl mitzusprechen. Odoaker verordnete 483, daß nur ein dem König wohlgefälliges Individuum gewählt werden solle, und Theoderich der Ostgote ernannte selbst den P. Felix IV. Nach Vernichtung der gotischen Herrschaft übten die Kaiser von Konstantinopel und in ihrem Auftrag die Exarchen von Ravenna das Bestätigungsrecht aus; sie ließen sich für die Bestätigung eine bestimmte Taxe zahlen, welche erst von Konstantin V. erlassen wurde. Inzwischen gaben die römischen Konzile von 606 und 769 manche Vorschriften für die Regulierung der Papstwahl. Im 9. und 10. Jahrh. fiel dieselbe der Gewalt der römischen Großen anheim (Pornokratie). Otto I. bestimmte, daß die Papstweihe nur in Gegenwart und nach Einwilligung der kaiserlichen Gesandten geschehen könne, und in der That übten von nun an die deutschen Kaiser eine Zeitlang einen gewissen Einfluß auf die Besetzung des heiligen Stuhls aus, bis P. Nikolaus II. die Papstwahl dem kaiserlichen Einfluß mehr entzog. Sein Nachfolger Alexander II. wurde bereits ohne Zustimmung des kaiserlichen Hofs gewählt und konsekriert; Gregor VII. wurde ebenfalls ohne Wissen des Kaisers gewählt, doch holte er dessen Genehmigung wenigstens für die Konsekration ein. Das dritte Laterankonzil (1179) übertrug die Papstwahl ausschließlich den Kardinälen, und das Konzil von Lyon (1274) richtete das noch heute bestehende Konklave (s. d.) ein.
Vgl. Baxmann, Die Politik der Päpste von Gregor I. bis Gregor VII. (Elberf. 1868–69, 2 Bde.); Jaffé, Regesta pontificum romanorum usque ad annum 1198 (2. Aufl., Berl. 1881 ff.); Potthast, Regesta pontificum 1198–1304 (das. 1874–75, 2 Bde.); Zöpffel, Die Papstwahlen vom 11.–14. Jahrhundert (Götting. 1871); Ranke, Die römischen Päpste in den letzten vier Jahrhunderten (8. Aufl., Leipz. 1885, 3 Bde.); P. Müller, Die römischen Päpste (Wien 1847–57, 17 Bde.); Haas, Geschichte der Päpste (Tübing. 1859); Wattenbach, Geschichte des römischen Papsttums (Berl. 1876); Lanfrey, Histoire politique des papes (neue Ausg. 1880); Creighton, History of the papacy during the period of the reformation (Lond. 1882–87, 4 Bde.); Pastor, Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittelalters (Freib. i. Br. 1885 ff.); Nielsen, Die Geschichte des Papsttums im 19. Jahrhundert (a. d. Dän., 2. Aufl., Gotha 1880); Woker, Das kirchliche Finanzwesen der Päpste (Nördl. 1878); Gregorovius, Die Grabdenkmäler der Päpste (2. Aufl., Leipz. 1881); Geffcken, Die völkerrechtliche Stellung des Papstes (Berl. 1885).
Papst, ein wie Kardinal oder Bischof (s. d.) bereitetes Getränk aus Tokayer oder einem andern süßen Ungarwein; auch eine Mischung zu gleichen Teilen von Bischof und Kardinal, stark auf Eis gekühlt.