MKL1888:Regāl
[648] Regāl (lat.), königlich, fürstlich; Hoheitsrecht (s. Regalien).
Regāl (auch Real, v. altd. rîga, Linie, Reihe), Bretterfach für Geräte, Waren etc., Bücherbrett; kleine tragbare Orgel, die nur mit einem oder wenigen Registern Zungenpfeifen besetzt war, ehedem Hausinstrument [649] wie heute das Harmonium; auch allgemeine (veraltete) Bezeichnung der Zungenstimmen der Orgel, z. B. Geigenregal, Jungfernregal, Harfenregal, Gedacktregal etc.