MKL1888:Reuß
[757] Reuß, Nebenfluß der Aare in der Schweiz, entsteht aus der Vereinigung dreier hochalpiner Quellbäche. Von der Furka herab stürzt die Realper R., die als sanfter Bergstrom durch das hohe, aber freundlich grüne, mit Dörfern besäete, fast waldlose Ursern zieht und bei Hospenthal die Gotthard-R., den Abfluß des Lucendrosees, bei Andermatt den Thalbach, die Vereinigung der Bäche von Oberalp (s. d.) und Unteralp, aufnimmt. Die Thalsohle von Ursern liegt 1438–1542 m ü. M., während die Gotthardquelle ca. 2530, die Thalbachquelle 2028, die Furkaquelle ca. 2436 m Meereshöhe hat. Aus dem hohen Thalkessel bricht sich die R. Bahn durch die Querriegel des Gebirges, oft tief unten in enger, finsterer Spalte fließend, welche Straßenbauten fast unmöglich macht. Durch das Reußthal ging nämlich ein reger Verkehr, aber trotz der Sprengung des Urner Loches, eines Felstunnels von 66 m Länge (1707), und des Baues der Teufelsbrücke (s. d.) gab es bis 1820, wo die neue Gotthardstraße begonnen wurde (s. St. Gotthard), nur einen schlechten und gefährlichen [758] Weg. Weiterhin drückt sich nischenartig die Straße in die schauerliche Felswand der Schöllenen und schreitet von einem Ufer zum andern. Die Tiefe des Thalfeffels von Göschenen (1063 m), wo der nördliche Eingang des Gotthardtunnels liegt, ist erreicht. Da rauscht die Göschener R. aus ihrem Thal hervor, bei Wasen (840 m) die Mayenreuß, bei Amsteg der Kärstelenbach (536 m). Nun fängt das Thal an sich zu erweitern, und durch ein schönes Kanalwerk gelangt die durch den Schächenbach verstärkte R. in den [[mklv|Vierwaldstätter See}} (f. s.). Bei Luzern (437 m) verläßt sie ihr Läuterungsbassin und damit das Bergland; unter Aufnahme der Kleinen Emme wendet sie sich wieder nordwärts und mündet, nachdem die Lorze ihr noch zugegangen, bei Windisch in die Aare (329 m). Die Gesamtlänge der R. beträgt 145,6 km. Ihr Flußgebiet umfaßt 3411 qkm; ihre Gletscher nehmen 145 qkm ein, also 4,25 Broz. des Flußgebiets.
Reuß, ehedem vier, jetzt zwei souveräne deutsche
Fürstentümer: R. ältere Linie (R.-Greiz) und
R. jüngere Linie (R.-Schleiz-Gera), deren Gebiet
aus zwei getrennten Teilen besteht, wovon der nördliche
(Unterland) an den preußischen Regierungsbezirk
Merseburg, das Herzogtum Altenburg und das
Großherzogtum Weimar grenzt, während der größere
südliche Teil (Oberland) von Schwarzburg-Rudolstadt,
dem preußischen Kreis Ranis, Sachsen-Weimar,
dem Königreich Sachsen, Bayern (Oberfranken) und
Sachsen-Meiningen eingeschlossen wird (s. Karte
»Sächsische Herzogtümer«). Im allgemeinen ist das
Land gebirgig, indem es von einem Teil des Thüringer
Waldes, der seit einigen Menschenaltern hier
Frankenwald heißt, sowie von einem Teil des zwischen
diesem und dem Erzgebirge befindlichen vogtländischen
Mittelgebirges durchzogen wird. Die bedeutendsten
Spitzen sind: der Sieglin (747 m) und
der Kulm (779 m). Die Hauptgewässer sind: die
Saale mit der Selbitz, Lemnitz, Friesau, Wetterau
und Sormitz im westlichen und die Weiße Elster mit
der Gölzsch im östlichen Teil des Landes. An der
südlichen Grenze entspringt die Rodach, welche zum
Main geht. Das Oberland führt an zahlreichen Punkten
Stahlquellen, von denen die in der Nähe von
Lobenstein gefaßt sind und Anlaß zu der Begründung
der dortigen Bade- und Heilanstalt gaben. Das
Klima ist gemäßigt, um den Frankenwald etwas rauh,
in den Gegenden an der Saale und um Gera weit
milder. Die Fürstentümer R. haben einen Flächeninhalt
von 1142 qkm (20,8 O. M.) mit (1885) 166,502
Einw., wovon auf R. ältere Linie 316 qkm (5,8 O. M.)
mit 55,904 Einw., auf R. jüngere Linie 826 qkm
(15,0 O. M.) mit 110,598 Einw. kommen. R. ältere
Linie zählt 2 Städte, 2 Marktflecken und 76 Dörfer,
R. jüngere Linie 6 Städte, 4 Marktflecken und 163
Dörfer. Städte mit über 10,000 Einw. sind Greiz
und Gera. Die Einwohner bekennen sich, mit Ausnahme
weniger Katholiken (1503), Mennoniten und
170 Juden, zur evangelischen Kirche. In Ebersdorf
besteht eine Herrnhutergemeinde von 500 Seelen.
Die Volksbildung steht auf hoher Stufe. Es bestehen
in den Fürstentümern außer den sehr guten Volksschulen
2 Seminare (Schleiz und Greiz), 3 Gymnasien
(Gera, Greiz und Schleiz), ein Realgymnasium, 2
höhere Töchterschulen, eine Handelsschule (Gera),
eine Bauschule u. eine Taubstummenanstalt (Schleiz),
eine Bergschule in Lobenstein und verschiedene Privatlehranstalten.
Obgleich die reußischen Lande wegen ihrer gebirgigen Beschaffenheit die Landwirtschaft nicht zu begünstigen scheinen, so wird dieselbe doch mit großer Sorgfalt betrieben. In R. ältere Linie und R. jüngere Linie entfallen auf Ackerland und Gärten 41,2, bez. 38,9 Proz., auf Wiesen 16,7, auf Weiden 1,9, bez. 3,3, auf Wald 36, bez. 37,7 Proz. des Areals. Man baut allenthalben die gewöhnlichen deutschen Getreidearten; doch reicht im gebirgigen und rauhen Oberland der Ertrag bei weitem nicht für den Bedarf der Bewohner hin, weshalb viel Getreide aus Bayern, Böhmen und dem Altenburgischen eingeführt werden muß. Obst und feineres Gemüse werden nur in Hausgärten gezogen, dagegen ist der Kartoffelbau sehr ausgebreitet und ergiebig. Sorgfältig wird im Oberland der Flachsbau betrieben. Hopfenbau findet sich hin und wieder, Weinbau gar nicht. Wiesen von bester Qualität haben alle Landesteile aufzuweisen, daher ist die Viehzucht, bez. die Viehmästung in blühendem Betrieb und haben die Viehmärkte, namentlich im Oberland, eine große Bedeutung. Dagegen ist der Bestand an Pferden und Schafen verhältnismäßig gering. Einen wesentlichen Reichtum bilden in beiden Fürstentümern die Waldungen, von welchen in R. ältere Linie 50 Proz. im Besiz des Staats, in R. jüngere Linie 48 Proz. im Besitz des Fürsten sind. Sie bestehen meist aus Nadelholz. Auch der Bergbau gibt einen nicht unansehnlichen Ertrag, wenn er auch bei weitem nicht mehr in dem Maß blüht wie früher. Der ehedem nicht unbedeutende Bau auf Antimonerze, Flußspat, Braunkohlen (Unterland) und Kupfererze hat meist aufgehört; nur der Bau auf Eisenerze und Braunkohle beschäftigt noch eine größere Anzahl von Bergleuten. In der Nähe von Köstritz befinden sich die Saline Heinrichshall und eine chemische Fabrik. In Saalburg verarbeitet eine Marmorschleiferei die schönen Kaltbänke der dortigen alten Formationen. Außerdem gibt es reiche Schiefer- und Sandsteinbrüche, und hier und da wird Torf gestochen. Die gewerbliche Industrie ist sehr lebhaft. In R. ältere Linie stehen obenan die Wollwarenindustrie in Greiz und den umliegenden Ortschaften und die Strumpfwarenindustrie in Zeulenroda. Erstere liefert Tibets, halbwollene und halbseidene Stoffe, wolleneDecken, Baumwollzeuge etc. In Greiz stehen jetzt ca. 8000 mechanische Webstühle, und in Zeulenroda vermehren sich die Stühle für mechanische Wirkerei unausgesetzt. Außerdem sind mehrere Seifensiedereien (Zeulenroda), Maschinenbauanstalten (ebendaselbst), Wollzeugdruckereien, Stein- und Buchdruckereien, Färbereien und Appreturanstalten sowie Gerbereien im Betrieb. In R. jüngere Linie ist der Hauptort für die Industrie Gera, und hier ist es wiederum vorzugsweise die Fabrikation von Kammwollwaren, welche dominiert: es stehen daselbst ca. 7000 mechanische Webstühle. Außerdem sind zu nennen: für Jutespinnerei und Weberei Triebes; für Färberei Gera; für Bierbrauerei, außer den Städten, Tinz, Pfordten, Gera-Untermhaus und Köstritz, Lemnitzhammer; für Gerberei Gera und namentlich Hirschberg; für Tabaksfabrikation Gera und Ebersdorf; für Fabrikation von Harmoniken und Akkordions Gera; für Roßhaarspinnerei Gera; für Fabrikation von Messingwaren Schleiz. Endlich bestehen noch einige Eisenhütten (Oberland), eine chemische Fabrik (Heinrichshall), eine Porzellanfabrik (Gera-Untermhaus), Wachstuchfabriken, Maschinenbauanstalten (Gera) etv. Was den Handel betrifft, so sind die wichtigsten Ausfuhrartikel der Fürstentümer: die erzeugten wollenen Webstoffe und gewirkten Waren, Jutestoffe, ferner Holz, Nindvieh, Butter, Eisen, Leder, Sandsteine und Steingut; Haupteinfuhrartikel: [759] Stein und Braunkohlen, wollene Garne, Getreide, Obst, Leinsamen, Talg, rohe Häute, Glas, Kolonialwaren, Modeartikel etc. In allen Landesteilen sind Kunststraßen angelegt. Von Eisenbahnen gehören den reußischen Landen eine kurze Strecke der Sächsisch-Bayrischen Staatsbahn, mit den Zweigbahnen nach Greiz und Schleiz, ferner ein Teil der Elsterthalbahn (Weischlig-Wolfsgefährt), Teile der thüringischen Zweigbahnen Weißenfels-Gera und Gera-Hochstadt, der Gera-Gößnitzer, der Gera-Weimarischen und der Sächsisch-Thüringischen Staatsbahn an. Eine Handelskammer ist in Gera errichtet, wo auch eine Reichsbankstelle, eine Gewerbebank und die Geraer Bank ihren Sitz haben.
Was die Staatsverfassung anlangt, so hat R. ältere Linie seit 28. März 1867 eine Konstitution, R. jüngere Linie eine Repräsentativverfassung, welche auf dem Staatsgrundgesetz vom 14. April 1852, auf dem Gesetz über die Zusammensetzung und Wahl der Landesvertretung vom 16. Mai 1856 und auf dem Gesetz vom 20. Juni 1856 beruht. In beiden Fürstentümern vereinigt der Fürst alle Rechte der Staatsgewalt in sich. Der älteste regierende Fürst ist in beiden Linien Senior und leitet alle gemeinsamen Haus- und Familienangelegenheiten. Die Regierung ist in beiden Fürstentümern im Mannesstamm nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge erblich; erlischt die eine Linie, so succediert die andre. Der Fürst wird mit zurückgelegtem 21. Lebensjahr volljährig; während seiner Minderjährigkeit führt die Mutter oder der nächste Agnat die Vormundschaft. Gegenwärtig regiert in R. ältere Linie Fürst Heinrich XXII. (geb. 28. März 1846, regiert seit 8. Nov. 1859), in R. jüngere Linie Fürst Heinrich XIV. (geb. 28. Mai 1832, regiert seit 11. Juli 1867). Die Fürsten führen das Prädikat »Durchlaucht«. Alle Fürsten und Prinzen des Hauses R. führen seit alten Zeiten den Namen »Heinrich«, wobei die ältere Linie bis 100 zählt und dann wieder mit 1 beginnt, die jüngere aber nur bis zum Ende eines Jahrhunderts fortzählt und hierauf wieder mit 1 anfängt. Die Staatsangehörigen sind gleich vor dem Gesetz. In R. ältere Linie besteht der Landtag aus 12 Abgeordneten, von denen 3 vom Landesherrn ernannt, die übrigen als Vertreter des Großgrundbesitzes (2), der Städte (3) und Landgemeinden (4) auf sechs Jahre direkt gewählt werden. In R. jüngere Linie ist der Landtag zusammengesetzt aus dem fürstlichen Besitzer des R.-Köstriger Paragiums oder dessen Vertreter, aus 3 Abgeordneten der Höchstbesteuerten und 12 auf drei Jahre direkt gewählten Abgeordneten der übrigen Bevölkerung. In jedem Fürstentum übt der Landesherr die oberste Kirchengewalt aus. Die beiden geistlichen Oberbehörden sind das Konsistorium zu Greiz und das Ministerium, Abteilung für Kirchen- und Schulsachen, zu Gera. Was die Staatsverwaltung anlangt, so ist in R. ältere Linie die Landesregierung zu Greiz die oberste Behörde für alle Zweige derselben; in R. jüngere Linie werden alle Verwaltungsgeschäfte in oberster Instanz von dem Ministerium zu Gera wahrgenommen, welches aus fünf Abteilungen: für die Angelegenheiten des fürstlichen Hauses, für die Justiz, für das Innere, für Kirchen und Schulsachen und für die Finanzen, besteht. Das Fürstentum R. jüngere Linie zerfällt in zwei Landratsamtsdistrikte: in den Distrikt Gera, zu welchem das Unterland und vom Oberland die Pflege Hohenleuben gehören, und in den Distrikt Schleiz, der das übrige Oberland umfaßt. Die Rechtspflege wird in R. ältere Linie von einem Landesgericht in Greiz und 3 Amtsgerichten wahrgenommen. In R. jüngere Linie bestehen ein Landgericht in Gera (zugleich für den weimarischen Kreis Neustadt) und 5 Amtsgerichte. In Gera werden für ganz Ostthüringen die Schwurgerichtssitzungen abgehalten. Die höhere Instanz bildet für die Fürstentümer das Oberlandesgericht zu Jena.
Die Einnahmen und Ausgaben von R. ältere Linie betrugen nach dem Hauptetat für 1888 je 845,752 Mk. Unter den Einnahmen figurierten die Grundsteuer mit 95,500 Mk. und die Einkommensteuer mit 291,000 Mk., die indirekten Steuern mit 200,000 Mk., die Chauffeegelder etc. mit 19,300 Mk.; unter den Ausgaben spielten diejenigen für Reichszwecke (265,401 Mk.) die Hauptrolle. In R. jüngere Linie beliefen sich nach dem Etat für 1888 die Einnahmen auf 1,453,363 Mk., die Ausgaben auf 1,435,053 Mk. unter erstern waren die indirekten Steuern mit 336,500, die direkten mit 639,000 und die Chausseegelder mit 35,000 Mk. beziffert; die Ausgaben für Reichszwecke betragen 270,441 Mk. Die Staatsschuld betrug in R. ältere Linie 1886: 408,521 Mk. gegen ein Aktivvermögen von 1,040,283 Mk., in R. jüngere Linie 1887: 1,235,630 Mk. In militärischer Hinsicht bilden die Truppen der beiden R. mit denen von Sachsen-Altenburg und Schwarzburg-Rudolstadt das 7. thüringische Infanterieregiment Nr. 96, welches der 8. Division des 4. deutschen Armeekorps (Magdeburg) zugewiesen ist. In Gera garnisoniert ein Bataillon dieses Regiments, von welchem allmonatlich ein kleines Detachement nach Greiz abgeschickt wird. Das Wappen (s. Tafel »Wappen«) beider Fürstentümer hat vier Felder, in deren erstem und viertem ein aufrecht stehender Löwe in Schwarz (wegen R.), in deren zweitem und drittem ein goldener Kranich in Silber (wegen Kranichfeld); es ist mit drei Helmen bedeckt und wird von zwei Löwen gehalten. Die Landesfarben sind Schwarz, Rot u. Gelb. Zur Auszeichnung für treue Dienste bestehen in jedem der beiden Staaten ein Zivilehrenkreuz in zwei Klassen (in Gold und Silber) und eine silberne Verdienstmedaille. Dazu ward von Heinrich XIV. 1869 ein Ehrenkreuz in drei Klassen gegründet, welches auch an Militärs und Nichtreußen verliehen wird. Die fürstlichen Residenzen sind in R. ältere Linie Greiz, in R. jüngere Linie Schloß Osterstein bei Gera und Schleiz.
Geschichte der reußischen Fürstentümer.
Das gegenwärtige reußische Gebiet war einst im Besitz der Sorben und gehörte nach deren Unterwerfung zur Mark Zeitz. Otto III. verlieh 999 die Landschaft Gera dem Kloster Quedlinburg, und dieses überließ später die Vogtei den Herren von Weida. Als erster dieses Geschlechts wird Erkenbert I. um 1122 genannt. Seit seinem Sohn Heinrich (dem Sachsen, 1143-63) wird dieser Name in der Familie stehend. Sein Sohn Heinrich der Reiche (gestorben zwischen 1195 und 1209) erwarb zu der Vogtei Weida auch die von Gera u. infolge seiner Verheiratung mit Bertha, einer Markgräfin von Österreich, die Vogteien zu Greiz, Hof und Plauen. Heinrichs des Reichen zweiter Sohn, Heinrich IV. (gest. 1250), Ordenslandmeister in Preußen, segte das Geschlecht fort. Schon bei seinen Lebzeiten teilten seine Söhne (etwa um 1244) und stifteten die drei Linien Weida, Plauen und Gera, deren jede den Vogtstitel führte.
Die Weidasche Linie, gestiftet von Heinrich VII., besaß nicht nur die Herrschaft Weida, sondern auch Greiz, die Pflegen Ronneburg und Werde, das Regnigland, die Stadt Hof und Schloß Hirschberg a. S., verkaufte Hof und das Regnigland 1373 an die Burggrafen von Nürnberg und Weida 1427 an Kursachsen, [760] erwarb dagegen Schloß und Herrschaft Wildenfels (1454), wovon sie den Titel Vögte von Weida und Wildenfels führte, bis sie 1535 erlosch.
Die Linie Gera wurde von Heinrich I., Sohn Heinrichs IV., gegründet, welcher bei der Teilung nur Gera und das Land westlich der Elster erhielt, später jedoch den östlichen Teil von Weida kaufte. Seine Enkel Heinrich VI. (gestorben um 1343) und Heinrich VII. (gest. 1377) besaßen als Reichslandrichter, jener im Pleißener Land, dieser in Meißen, Osterland und Landsberg, einflußreiche Stellungen. Doch mußte letzterer, Haupt der Linie seit 1347, im J. 1371 die Lehnshoheit Böhmens für die Herrschaft Lobenstein, 1374 die Thüringens für Schleiz, Saalburg und Reichenfels anerkennen. Infolge des Beistandes, welchen Heinrich XII., der jüngere, des vorigen jüngster Sohn, dem Kurfürsten Friedrich dem Sanftmütigen im sächsischen Bruderkrieg leistete, ward 1450 Gera nach harter Belagerung erobert und zerstört; Heinrich selbst wurde als Gefangener nach Böhmen geführt, wo er bald nachher kinderlos starb. Heinrich XI., der mittlere, des vorigen älterer Bruder, setzte das Geschlecht fort; seine drei Söhne teilten, so daß der ältere Gera, der mittlere Schleiz, der jüngere Lobenstein erhielt. Doch vereinigte Heinrich XV., der mittlere, um 1497 wieder alle Besitzungen dieser Linie. Nach seinem Tode (1502) teilten seine Söhne Heinrich XVIII. und Heinrich XIX. wiederholt, doch beerbte der jüngere 1538 den Bruder. Heinrich, der um 1543 die Reformation in seinem Land eingeführt hatte, mußte nach der Schlacht bei Mühlberg 1547 seine Besitzungen von Böhmen zu Lehen nehmen und außer dem Gera an den Burggrafen zu Meißen, Heinrich von Plauen, abtreten. Mit seinem Tod 1550 erlosch die Linie Gera, und Heinrich von Plauen trat die Erbschaft an.
Die Linie Plauen hatte Heinrichs IV. mittlern Sohn, Heinrich, zum Stifter, der die Stammherrschaft Plauen mit Vogtsberg erhielt und sich daher Heinrich I., Vogt von Plauen, nannte. Seine beiden Söhne, Heinrich der Böhme und Heinrich der Reuße, sind die Stifter der Linien Plauen und R. von Plauen, von denen die letztere noch heute blüht.
In der ältern Linie Plauen gingen unter Heinrichs des Böhmen Nachkommen die Besitzungen fast unvermindert stets auf den ältesten Sohn über. Unter ihnen sind am bekanntesten Heinrich XI., der als Hofrichter Kaiser Siegmunds auf der Kirchenversammlung zu Konstanz 1417 das über Huß gefällte Urteil für rechtswidrig erklärte, und sein Bruder Heinrich, der Hochmeister des Deutschen Ordens (s. Heinrich von Plauen). Nachdem Heinrich, Burggraf zu Meißen und Graf zu Hartenstein, bei Aussig geblieben war, ward Heinrich XI. vom Kaiser 1426 mit der Burggrafschaft Meißen belehnt und erhielt zugleich die fürstliche Würde nebst Sitz und Stimme auf dem Reichstag, weshalb er den Namen Heinrich I. annahm. Sein ältester Sohn, Heinrich II. (geft. 1446), mußte gleich im Anfang seiner Regierung die Rache der Hussiten fühlen, die 1430 die Ortschaften Werdau, Reichenbach, Plauen, Ölsnitz, Auerbach etc. zerstörten. Ein bald darauf ausgebrochener Streit zwischen dem Burggrafen und dem Kurfürsten von Sachsen wegen des Burggraftums ward vom König Albrecht II. 1439 dahin entschieden, daß der Burggraf an den Kurfürsten gegen eine Entschädigung von 16,000 rhein. Gulden das Burggraftum nebst allem Zubehör abtrat, doch so, daß ihm Titel und Wappen des Burggraftums verblieben. 1572 ging dann die Burggrafschaft Meißen definitiv an Kursachsen über. Heinrich III., des vorigen Sohn, mußte 1482 seine vogtländischen Besitzungen an Sachsen abtreten und erhielt dafür böhmische Güter als Entschädigung. Erst sein Enkel Heinrich V., kaiserlicher Kämmerer und oberster Kanzler von Böhmen, erhielt für die Dienste, welche er dem Kaiser und dem König Ferdinand in dem Schmalkaldischen Kriege geleistet, die Sachsen entrissenen vogtländischen und böhmischen Lehen und die vogtländischen Herrschaften Vogtsberg, Plauen, Ölsnitz, Adorf, Schöneck etc. wie auch die böhmische Herrschaft Gräßlitz wieder zurück und wurde 1550 nach dem Aussterben der Linie Gera auch mit Gera, Schleiz, Lobenstein und Saalburg belehnt. Nachdem er 1553 infolge einer Aufforderung von seiten des Königs Ferdinand einen Kriegszug gegen den Markgrafen Albrecht von Brandenburg unternommen und bei dieser Gelegenheit die Stadt Hof erobert hatte, entschädigte man ihn für die Kriegskosten durch die Hauptmannschaft von Hof und mehrere Ämter auf dem Fichtelgebirge. Bald darauf fand er seinen Tod bei der Belagerung der Plassenburg (1554), zwei Söhne, Heinrich VI. und Heinrich VII., hinterlassend, unter deren Regierung das durch ihren Vater Erworbene wieder verloren ging. Beide Brüder starben kinderlos, der jüngere 1572; mit ihm erlosch die ältere Plauensche Linie.
Die jüngere Plauensche Linie gründete Heinrich der Reuße, der erste dieses Namens, welcher vor 1209 starb. Dessen Sohn Heinrich II. erhielt 1325 vom Kaiser Reichenbach und Mylau zu Lehen, vom Landgrafen Friedrich Meißen und das Schloß Waldeck. Im folgenden Jahr verlieh der Kaiser allen Plauenschen Linien eine Goldene Bulle über ihre landesherrlichen Regalien. Des obigen Sohn Heinrich der Strenge (1349-59) verlor durch eine Fehde mit dem Markgrafen Friedrich dem Strengen von Meißen (1355-57) Triptis, Auma und Ziegenrück wieder. Die drei Söhne desselben teilten das väterliche Erbe unter sich; doch starb der mittlere derselben (1372) wie der jüngere (um 1407) ohne Erben, und ihre Lande fielen als eröffnete Lehen an den Landgrafen von Thüringen. Der älteste setzte das Geschlecht fort; von seinen drei Enkeln trat der zweite in den Deutschen Orden und wurde 1469 Hochmeister desselben, während die beiden andern (1451) die Herrschaften Ober- und Niederkranichfeld an sich brachten. Von den fünf Söhnen des ältern der letztgenannten hatte nur einer, Heinrich XVI. (geft. 1535), Nachkommen, nämlich drei Söhne, welche als Anhänger der Reformation im Schmalkaldischen Krieg fochten und infolge der Reichsacht alle sächsischen und böhmischen Lehen verloren. Später indes gelangten sie wieder zum teilweisen Besitz ihrer Länder, worauf sie sich 1564 in drei Linien spalteten.
Die ältere Linie R. von Plauen auf Untergreiz hatte Heinrich I. oder den ältern, der 1572 starb, zum Stifter. Nachdem 1616 die mittlere Linie (a. unten) erloschen war und deren Besitzungen dieser ältern Linie zugefallen waren, nannte sich diese von da an R.-Greiz, worauf Heinrichs I. Enkel Heinrich IV. und Heinrich V. 1625 ihre Lande teilten, indem Heinrich IV. das Spezialhaus Obergreiz, Heinrich V. dagegen das von Untergreiz stiftete. 1671 nahmen die sämtlichen Herren R. von Plauen mit Genehmigung es Kaisers den Grafentitel an. Das Spezialhaus Untergreiz erlosch 1768 mit dem Tod Heinrichs III., und seine Besizungen fielen an Obergreiz. Der Sohn Heinrichs IV., des Stifters des Spezialhauses Obergreiz, Heinrich der ältere, unterzeichnete 13. Nov. 1668 den Nebenrezeß mit, dem zufolge fortan [761] die Benennung der Heinriche von R. durch beigefügte Ziffern unterschieden werden sollte. Von seinen Söhnen blieb Heinrich VI. 1697 als kurfürstlich sächsischer Generalfeldmarschall in der Schlacht bei Zenta gegen die Türken. 1778 wurde nach dem Anfall von Untergreiz Heinrich XI. (1743-1800), des vorigen Enkel, mit seinem ganzen Haus in den Reichsfürstenstand erhoben. Ihm folgte sein Sohn Heinrich XIII., der zugleich Generalfeldzeugmeister in kaiserlich österreichischen Diensten war. Derselbe trat 1807 dem Rheinbund bei und 1815 zum Deutschen Bund. Heinrich (gest. 1817) hatte seinen Sohn Heinrich XIX. zum Nachfolger, dem 1836 sein Bruder Heinrich XX. in der Regierung folgte, da ersterer keine Söhne hatte. Derselbe gab 1848 dem Land freiwillig eine neue Verfassung, die aber nicht zur Ausführung gelangte. Am 8. Nov. 1859 starb Fürst Heinrich XX., und ihm folgte sein älterer Sohn, Heinrich XXII. (geb. 28. März 1846), zunächst unter Vormundschaft seiner Mutter Karoline. Die Fürstin erwies sich als im strengsten Sinn konservativ, und so war an keinerlei Reform in R.-Greiz zu denken. Daneben zeichnete sie sich durch Abneigung gegen Preußen aus und nahm demgemäß im Sommer 1866 ihre Stellung so, daß ihr Land 11. Aug. von den Preußen okkupiert wurde. Erst 26. Sept. 1866 kam es zu einem förmlichen Frieden, in dem R. Greiz dem Norddeutschen Bund beitrat und sich zur Erlegung einer Kriegsstrafe von 100,000 Thlr. verpflichtete. Am 28. März 1867 trat Heinrich XXII. selbständig die Regierung an. Bei dieser Gelegenheit wurde eine neue, mit den Feudalständen vereinbarte Verfassung publiziert, welche eine Art von Volksvertretung nach Ständen mit freilich nicht sehr weitgreifendem Rechte der Mitwirkung bei der Finanzverwaltung und Gesetzgebung einführte. Durch die Konvention mit Preußen vom 1. Juli 1867 ging die Militärhoheit in R.-Greiz an Preußen über. Seit 1871 ist R. Greiz Bundesstaat im Deutschen Reich.
Die mittlere Linie R. von Plauen auf Obergreiz, von Heinrichs XVI. zweitem Sohn, Heinrich dem mittlern, 1564 gegründet, erlosch schon 1616. Stifter der jüngern Linie R. von Plauen zu Gera war Heinrich I., jüngster Sohn Heinrichs XVI., 1564 (a. oben). 1567 bewirkte er in Gemeinschaft mit Heinrich dem mittlern von Obergreiz und mit den Herren von Schönburg auf Glauchau die Abfassung und Einführung der reußischen (geraischen) Konfession. Sein Sohn Heinrich II. Postumus, seit 1595 selbständig, erwarb 1613 das Privilegium de non appellando, welches später auf alle reußischen Lande ausgedehnt ward. Bei der Teilung von 1647 erhielten von Heinrichs II. Söhnen Heinrich II. ganz Gera, Heinrich IX. Schleiz, Heinrich X. Lobenstein und des obigen Enkel Heinrich I. Saalburg nebst vielen Teilen von Schleiz und Lobenstein. Da aber 1666 Heinrich IX. unvermählt starb, so erfolgte eine neue Teilung, in welcher ganz Schleiz an Heinrich I. fiel, während Saalburg nebst Zubehör unter die drei vorhandenen Linien geteilt wurde. Lettere waren folgende:
Die jüngere Linie des Geraschen Hauses wurde gestiftet 1647 von Heinrich II., welcher sich als Senior des Gesamthauses 1668 rücksichtlich der Beibehaltung des Namens Heinrich verglich (s. oben). Unter seinem Sohn und Nachfolger Heinrich IV. (seit 1670) wurde 1681 der Beschluß gefaßt, sowohl in der ältern Linie (Ober- und Untergreiz) als in der jüngern (Gera, Schleiz und Lobenstein) keine weitere Teilung zuzulassen. 1690 wurde unter seinem Nach folger Heinrich XVIII. von sämtlichen Grafen R. von Plauen die Primogenitur angenommen. Nachdem 1802 die Linie der Grafen von Gera erloschen, führten die übrigen Zweige der jüngern Linie, Schleiz und Lobenstein mit Ebersdorf, bis zum 1. Okt. 1848 die Regierung über Gera gemeinschaftlich. Seitdem gehört R.-Gera zum vereinigten Fürstentum R. jüngere Linie.
Stifter der Linie R.-Schleiz und seit 1666 Herr der Lande derselben war Heinrich I. (. oben). Sein Urenkel Heinrich XLII. erbte 1802 die Hälfte von Gera und Saalburg und ward 9. April 1806 zum Fürsten erhoben, worauf er erst zum Rheinbund und 1815 zum Deutschen Bund trat. Er starb 1818. Ihm folgte sein Sohn Heinrich LXII. nicht nur im Fürstentum R.-Schleiz, sondern auch seit dem 1. Okt. 1848 im Fürstentum Lobenstein-Ebersdorf nebst Gera. Da er 19. Juni 1854 unvermählt starb, so folgte ihm sein Bruder Heinrich LXVII. (. unten). Eine andre Nebenlinie, R.-Schleiz-Köstritz, zerfällt wieder in die ältere Linie R.-Köstritz, eine nicht souveräne Linie, deren Stifter 1692 Heinrich XXIV., ein Sohn Heinrichs I., war, und welche 1806 fürstlich ward. Doch führt nur das Haupt dieser Linie, der Inhaber der Herrschaft Köstritz, den Titel Fürst; die übrigen heißen Prinzen. Gegenwärtiger Fürst ist Heinrich IV. seit 1. Febr. 1878. Der mittlere Zweig R.-Köstrit, von Heinrich IX., Bruder Heinrichs VI., 1748 begründet, lebt in Schlesien. Dieser Linie gehört Prinz Heinrich VII., der Botschafter Deutschlands in Wien, an. Die jüngere Linie R.-Köstritz stammt von einem andern Bruder Heinrichs VI., Heinrich XXIII. (gest. 1787), ab.
Die Linie R.-Lobenstein wurde 1647 von Heinrich X. gegründet und teilte sich unter dessen Söhnen 1678 in die Linien Lobenstein, Hirschberg, welche schon 1711 erlosch, und Ebersdorf. Die Lobensteiner Speziallinie hatte 1678 Heinrich III. zum Stifter. Dessen Urenkel Heinrich XXXV. ward 1790 Fürst und starb 1805, ohne Söhne zu hinterlassen. Das Erbe fiel deshalb an Heinrich LIV. von dem Nebenzweig Selbitz. Dieser schloß sich 1807 dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bund an. Mit ihm erlosch aber das Lobensteiner Spezialhaus 7. Mai 1824, worauf seine Besitzungen an Ebersdorf kamen. Die Ebersdorfer Speziallinie wurde 1678 von Heinrich X., dem jüngsten Sohn des Stifters des Hauses Lobenstein, gegründet. Dessen Urenkel Heinrich LI. nahm 1806 die Fürstenwürde an, trat 1807 dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bund bei. Sein Sohn Heinrich LXXII. (seit 1822) folgte 1824 auch in Lobenstein, entsagte aber 1. Okt. 1848 der Regierung (er starb 17. Febr. 1853 in Dresden). Da hiermit das Fürstentum R. jüngere Linie Ein Ganzes unter Heinrich LXII. (s. oben) geworden war, trat 2. Okt. zu Gera ein konstituierender Landtag zusammen, welcher das Staatsgrundgeset nebst Wahlgesetz vom 30. Nov. 1849 und die Gemeindeordnung vom 13. Febr. 1851 beschloß. Der erste konstitutionelle Landtag trat 10. Nov. 1851 zusammen und entschied sich für Einführung eines neuen Wahlgesetzes mit indirekten Wahlen und Gliederung der Stände. Am 14. April 1852 wurde das revidierte Staatsgrundgesetz nebst neuem Wahlgesetz angenommen. Am 19. Juni 1854 starb Fürst Heinrich LXII., worauf die Regierung auf seinen Bruder Heinrich LXVII. überging. Unter diesem lenkte die Regierung, an deren Spitze 1855 der Minister v. Geldern trat, mehr und mehr zur Reaktion ein und setzte 20. Juni 1856 eine Änderung der Verfassung im reaktionären Sinn beim Landtag durch, was sich erst unter dem Minister [762] v. Harbou änderte. 1866 hielt sich R. anfangs neutral, trat aber schon 26. Juni 1866 durch freiwilligen Vertrag mit Preußen dem in Aussicht genommenen Norddeutschen Bund bei. 1867 ging infolge einer Konvention die Militärhoheit auf Preußen über. Am 11. Juli 1867 starb in hohem Alter Fürst Heinrich LXVII., und es folgte ihm sein 28. Mai 1832 geborner Sohn Heinrich XIV., welcher in maßvollem, bundestreuem Sinn die Regierung weiterleitete. Harbous Nachfolger wurde 1877 der Staatsrat v. Beulwig. Seit 1871 ist auch R. Bundesstaat des Deutschen Reichs. Vgl. Maier, Chronik des fürstlichen Hauses der Reußen von Plauen (Weim. 1811); Limmer, Entwurf einer urkundlichen Geschichte des gesamten Vogtlandes (Gera 1825-28, 4 Bde.); Derselbe, Kurze Geschichte des Hauses R. (Ronneb. 1829); Brückner, Landes- und Volkskunde des Fürstentums R. jüngere Linie (Gera 1870, 2 Bde.).
Reuß, Heinrich VII., Prinz, deutscher Staatsmann, geb. 14. Juli 1825, Sohn des 27. Sept. 1841 verstorbenen Prinzen Heinrich LXIII. aus der Linie R.-Schleiz-Köstritz, studierte 1845-48 in Heidelberg und Berlin die Rechte, trat 1849 in das 8. Ulanenregiment und 1853 in den diplomatischen Dienst. Er war 1854-63 Rat bei der preußischen Gesandtschaft in Paris, ward 1863 Gesandter in Kassel, 1864 in München, 1867 Gesandter, 26. April 1871 Botschafter des Deutschen Reichs in Petersburg, 1873 Generaladjutant des Kaisers, nahm 1876 seine Entlassung, vermählte sich 6. Febr. 1876 mit der Prinzessin Maria von Sachsen-Weimar, ward 1876 Mitglied des preußischen Herrenhauses und 1877 außerordentlicher Botschafter in Konstantinopel. Im Juni 1878 ward er zum deutschen Botschafter in Wien ernannt.
Reuß, 1) Karl August von, Forstmann, geb. 26. Okt. 1793 zu Großebersdorf, besuchte 1812 die Forstschule in Tharandt, nahm 1813-14 als Offizier teil an dem Feldzug in den Niederlanden und wurde nach der Besitzergreifung seiner Heimatsgegend durch Preußen Oberförster zu Burgliebenau (Schkeuditz), 1819 Forstinspektor in Schleusingen, 1828 Regierungs- und Forstrat in Gumbinnen, 1831 Geheimer Finanzrat im preußischen Finanzministerium, 1836 Oberlandforstmeister, erhielt 1840 den Adel, ward 1843 zum Mitglied des Geheimen Staatsrats ernannt, trat 1863 in den Ruhestand und starb 30. April 1874. R. hat sich um die strenge Ordnung des preußischen Staatshaushalts betreffs der Staatsforsten große Verdienste erworben. Ausgestattet mit bedeutendem Organisationstalent, hob er die preußische Staatsforstverwaltung zu einer der geordnetsten empor und nahm regen Anteil an jener preußischen Finanzpolitik, welche den Staat für die großen polistischen Aufgaben der Zukunft vorbereitete.
2) Eduard, protest. Theolog, geb. 18. Juli 1804 zu Straßburg, widmete sich auf der Akademie daselbst erst dem Studium der klassischen Philologie, dann dem der Theologie, das er in Göttingen und Halle fortsettte. Von Paris, wo er unter Silvestre de Sacy orientalische Studien gemacht, nach Straßburg zurückgekehrt, habilitierte er sich daselbst als Privatdozent für das Fach biblischer und orientalischer Wissenschaften, ward 1834 außerordentlicher, 1836 ordentlicher Professor daselbst und rückte 1838, dann, nach Wiederherstellung der Universität, wieder 1872 in die theologische Fakultät ein, der er bis 1888 an gehörte. Seine Hauptwerke sind: »Geschichte der Heiligen Schrift Neuen Testaments« (Halle 1842; 6. Aufl., Braunschw. 1887); »Geschichte der Heiligen Schrift Alten Testaments« (das. 1881); »Histoire de la théologie chrétienne au siècle apostolique« (3. Aufl., Straßb. 1864, 2 Bde.); »Histoire du canon des saintes Ecritures« (2. Aufl., das. 1864); »Bibliotheca Novi Testamenti« (Braunschw. 1872); »Hiob« (das. 1888). Außerdem gab er die »Beiträge zu den theo- logischen Wissenschaften« mit Cunitz (1851-56, 6 Bde.) heraus. Gleichfalls mit diesem veranstaltete er seit 1863 die Gesamtausgabe der Werke Calvins im »Corpus Reformatorum«. Ein großes französisches Bibelwerk (»La Bible, traduction nouvelle avec introductions et commentaires«, 1875-81, 19 Bde.) faßte die Ergebnisse seiner Forschungen zusammen. — Sein Sohn Rudolf, geb. 1841, Professor am protestantischen Gymnasium und Stadtbibliothekar in Straßburg, veröffentlichte zahlreiche Abhandlungen, besonders über Straßburger und elsässische Lokalgeschichte, meist in französischer Sprache.
3) August Emanuel, Mineralog und Paläontolog, geb. 8. Juli 1811 zu Bilin in Böhmen, studierte Medizin und war 1834-49 Badearzt in Bilin. Schon in dieser Stellung mit mineralogischen und paläontologischen Studien beschäftigt, wurde er 1849 Professor der Mineralogie in Prag, 1863 in Wien, wo er 26. Nov. 1873 starb. Unter seinen zahlreichen Arbeiten beschäftigen sich viele mit der Foraminiferenfauna verschiedener Formationen und Lokalitäten und führten zum »Entwurf einer systematischen Zu- sammenstellung der Foraminiferen« (Wien 1861). Außerdem schrieb er: »Die Kreidegebilde des westlichen Böhmen« (Prag 1844); »Die Versteinerungen der böhmischen Kreideformation« (Stuttg. 1845 u. 1846); »Beiträge zur Charakteristik der Kreideschich ten in den Ostalpen, besonders im Gosauthal und am Wolfgangsee« (Wien 1853); »Mineralogische Notizen aus Böhmen« (das. 1857); »Zur Kenntnis der fossilen Krabben« (das. 1860); »Die fosfilen Korallen des österreichisch-ungarischen Miocäns« (das. 1872); »Über die Paragenese der auf den Erzgängen von Pribram einbrechenden Mineralien« (das. 1863).