MKL1888:Sachsen-Meiningen

[150] Sachsen-Meiningen (auch Sachsen-Meiningen-Hildburghausen genannt), zum Deutschen Reiche gehörendes Herzogtum, zwischen 50°12′–51°9′ nördl. Br. und 10°3′–12°8′ östl. L. v. Gr. gelegen, zieht sich in einer Länge von 133 km bei einer durchschnittlichen Breite von 16 km in Form eines Halbmondes vom nordwestlichen Fuß des Thüringer Waldes nach SO. hin, übersteigt den Thüringer Wald und läuft östlich am Frankenwald vorüber bis gegen den nördlichen Fuß des Thüringer Waldes hin. Die Grenzen sind im N. das weimarische Fürstentum Eisenach, das Herzogtum Gotha, die preußische Herrschaft Schmalkalden, die preußische Provinz Sachsen, die schwarzburgischen Fürstentümer und das Herzogtum Altenburg, im O. weimarische, preußische, schwarzburg-rudolstädtische, reußische und bayrische Gebiete, im Süden das Herzogtum Koburg und das Königreich Bayern, im W. das Fürstentum Eisenach. Das Land und zwar als Stammland das alte Herzogtum Meiningen, dazu das ehemalige Herzogtum Hildburghausen und das Fürstentum Saalfeld, bildet seiner Hauptmasse nach ein zusammenhängendes Ganze; getrennt und in ziemlicher Entfernung vom Hauptland liegen die Herrschaft Kranichfeld (von preußischen, weimarischen, altenburgischen und schwarzburgischen Gebieten umgeben), die von preußischen und weimarischen Landen eingeschlossene Grafschaft Kamburg und außerdem noch elf in den verschiedenen thüring. Ländern zerstreut liegende kleinere Parzellen.

[Physische Beschaffenheit.] Das Land ist seinem größern Teil nach gebirgig. Der Thüringer Wald bedeckt fast die Hälfte desselben; im W. tritt die Rhön bis an die Grenze des Landes heran. Die höchsten Punkte sind, links der Werra: der Bleß bei Salzungen (647 m), die Geba (752 m), der Große Gleichberg (683 m), der Kleine Gleichberg (654 m), der Bleß bei Eisfeld (865 m); rechts der Werra: der Gerberstein (728 m), der Simmersberg bei Schnett (781 m), der Dreiherrenstein bei Sigmundsburg (820 m), der Sandberg bei Limbach (837 m), das Kieferle (869 m); im östlichen Teil des Landes: der Lehestener Kulm (713 m), der Hirschstein (745 m), der Wetzstein (794 m) und der Töpfersbühl (760 m). Mit seinen Gewässern gehört S. drei großen Flußgebieten, dem der Weser, der Elbe und des Rheins, an. Zum Wesergebiet gehört die Werra, welche auf ihrem nordwestlich durch das Herzogtum gerichteten Lauf rechts die Schleuße, Hasel, Helba, Schmalkalde, Druse, Schweina und Fischa, links die Jüchse, Sülze, Herpf, Rosa etc. aufnimmt. Mit dem Elbgebiet tritt S. durch die Saale in Verbindung, welcher aus den meiningischen Gebieten die Loquitz mit der Zopte, Gölitz und Sormitz, die Orla und Ilm zufließen. Kleinere Flüsse, die mittels des Mains sich mit dem Rhein vereinigen, sind: die Steinach, Itz mit der Röthen, die Rodach, Kreck und Milz. Auch einige Seen verdienen Erwähnung: der Salzunger, Bernshäuser und der sogen. Tiefe See bei Stedtlingen. Das Klima ist auf dem Thüringer Wald rauh, in den tiefer liegenden Gegenden ebenfalls nur gemäßigt, mild wohl nur im Kamburgischen. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt in Meiningen 6,85°, in Gräfenthal 5,6°, in Kamburg 8,9° C.

[Bevölkerung.] Der Flächenraum des Herzogtums beträgt 2468 qkm (44,83 QM.), die Bevölkerung (1. Dez. 1885) 214,884 und zwar 105,065 männliche, 109,823 weibliche Einwohner, durchschnittlich 87,1 Einw. auf 1 qkm (1880: 207,075 Einw.), davon 210,188 Protestanten, 2930 Katholiken, 1521 Israeliten. Das Herzogtum ist eingeteilt in vier Kreise:

  QKilom. QMeilen Einwohner
Meiningen 736 13,37 58715
Hildburghausen 786 14,28 52436
Sonneberg 347 6,31 47870
Saalfeld 599 10,87 55863

und enthält 17 Städte und 474 Landgemeinden, resp. Gemarkungsverbände. Die Bevölkerung gehört im Süden des Thüringer Waldes dem fränkischen, im N. dem thüringischen Volksstamm an. Was die Pflege der geistigen Kultur anlangt, so zählt das Herzogtum 2 Gymnasien (zu Meiningen und Hildburghausen), 2 Realgymnasien (zu Meiningen und Saalfeld), eine Realschule mit Handelsabteilung (zu Sonneberg), ein Schullehrerseminar mit Taubstummenlehranstalt (Hildburghausen), eine Blindenlehranstalt (Hildburghausen), ferner eine Landeshebammenschule (Meiningen), ein Rettungshaus für verwahrloste Kinder (bei Meiningen), eine Irrenheil- und -Pfleganstalt (Hildburghausen). Landeshochschule ist die Gesamtuniversität zu Jena. Das Volksschulwesen ist auf Grund des Volksschulgesetzes vom 22. März 1875 geordnet. Es sind drei Kreisschulinspektoren in Thätigkeit.

[Erwerbszweige.] Vom Areal entfallen 41,8 Proz. auf Acker- und Gartenland, 11 auf Wiesen, 2,1 auf Weiden und 41,9 Proz. auf Wald. Bei dem meist magern Boden gibt der Ackerbau im allgemeinen nur geringen Ertrag, so daß das Land zwei Siebentel seines Körnerbedarfs vom Ausland beziehen muß. Gebaut werden besonders Roggen, Hafer, Weizen, Gerste und Kartoffeln. Der künstliche Futterbau ist sehr ausgedehnt, am meisten in den Bezirken der Niederungen, wo es an Wiesen fehlt. In den Niederungen kultiviert man auch die meisten Hülsenfrüchte und Gemüsepflanzen. Von Handelspflanzen wird vornehmlich Flachs gebaut, doch nur in wenigen Gegenden über den eignen Bedarf; Hanf nur hin und [151] wieder, Raps und Rübsamen häufiger, im Werragrund (von Wasungen bis Salzungen) auch Tabak. Weinbau findet sich bloß in der Grafschaft Kamburg. 1885 wurden 3,605,438 Doppelzentner an Körnern, Heu, Wurzeln 2c. im Gesamtwert von 24,887,433 Mk. produziert. Was den Viehstand betrifft, so ist die Rindvieh- und Schafzucht am bedeutendsten; im Kamburgischen werden auch Pferde gezogen. Man zählte 1883: 5174 Pferde, 66,733 Rinder, 58,940 Schafe, 45,136 Schweine und 26,817 Ziegen. Hausgeflügel wird überall gezogen; die Fischerei ist untergeordnet. Von hoher Bedeutung ist die Forstwirtschaft, indem das Land 103,345 Hektar Waldboden besitzt. Die Hauptmasse desselben liegt am Thüringer Wald. Im Gebirge herrscht Nadelholz, um Meiningen und Heldburg Laubholz vor. Die Staats- und Domänenforsten nehmen (1887) 41,131, die Gemeinde- u. Korporationsforsten 28,178, die Privatforsten 34,036 Hektar ein. Bergbau findet auf Steinkohlen, Eisenerze und Schieferstatt. Steinkohlen werden in den Bergamtsbezirken Sonneberg u. Eisfeld (1887 auf3 Werken 9,606,500 kg) bergmännisch gefördert. Die Produktion an Eisenerzen belief sich in einem Bergwerk auf 13,274,700 kg. An Schiefer, welcher auch in Menge exportiert wird ist namentlich der östliche Waldstrich des Herzogtums reich; es wurden 1887 auf 24 Werken (die meisten und reichsten bei Lehesten) 46,233,640 kg im Wert von 2,180,765 Mk. gewonnen. Marmor wird in mehreren Gegenden gebrochen. Von erdigen Produkten finden sich besonders Thon, verschiedene Farberden und Sand häufig; ein Sandsteinlager bei Limbach liefert treffliche Porzellanerde. 1887 wurden auf 7 Porzellansandgruben 5,305,000 kg gewonnen. 14 Farberdengruben lieferten 1887 eine Ausbeute von 1,008,000 kg Torf wird an mehreren Stellen gestochen. Von den drei Salinen des Landes, sämtlich in Privatbesitz, gewinnen nur die zu Salzungen (wo auch ein sehr besuchtes Solbad) und Neusulza Salz aus gesättigter Sole (1887: 19,348 kg im Wert von 443,341 Mk.); dagegen liefert die zu Friedrichshall das bekannte, weit versendete Bitterwasser.

Die bedeutendsten Zweige der gewerblichen Thätigkeit sind: das Hüttenwesen, die Verfertigung von Holzwaren, Tuchfabrikation, Lederbereitung, Spinnerei und Weberei und Papiermachefabrikation. Der Hüttenbetrieb (Maximilianshütte zu Unterwellenborn bei Saalfeld) ergab 1887 eine Produktion von 58,184,400 kg Roheisen im Wert von 1,297,650 Mk. Für die Bearbeitung von Roheisen waren 1887: 5 Eisengießereien, ein Schweiß- und ein Flußeisenwerk im Betrieb. Die Nähmaschinenindustrie ist namentlich in Saalfeld sehr entwickelt, während in Pößneck die Textilindustrie obenan steht. Spinnerei, Weberei und Appretur ist aber auch in dem Meininger Unterland vertreten. In Pößneck ist die Flanellfabrikation von besonderer Wichtigkeit, aber auch die Gerberei und Lederfabrikation. Glashütten waren 1888: 6 im Betrieb, daneben aber in Lauscha und Umgegend eine weitverzweigte Hausindustrie in Glasartikeln (Perlen, Christbaumartikel, Puppenaugen). Die Porzellanmanufaktur ist in den Kreisen Saalfeld, Sonneberg und Hildburghausen gut vertreten. Zigarrenfabrikation findet sich im Meininger Unterland, Farbenfabrikation in Saalfeld und Steinach; Zündwaren werden in Neustadt am Rennstieg hergestellt Hoch entwickelt ist die Spielwarenindustrie (Fabrik- und Hausindustrie) in Sonneberg und Umgegend. Das Hauptgeschäft wird hier in Puppen gemacht (Papiermachéfabrikation), doch kommen auch verwandte Artikel, wie Attrappen und Masken, in Betracht. Die Holzindustrie ist in den letzten Jahren etwas zurückgegangen, ebenso die Schiefertafelfabrikation, welche namentlich in Gräfenthal und Umgegend hausindustriell betrieben wird. Die Schiefertafelfabrikation hat ihren Sitz in Steinach und Umgegend. Abgesehen von den Mahlmühlen, werden die vorhandenen Wasserkräfte namentlich in den Waldorten zu Sägewerken, Porzellanmassemühlen und Märbelmühlen ausgenutzt. Gut vertreten ist das Brauereigewerbe. Außerdem sind aber in dem industriellen Ländchen auch bedeutende Ziegeleien, chemische Fabriken und Wetzsteinfabriken vorhanden; auch wird die Töpferei in Ummerstadt in größerm Umfang betrieben. In Kamburg besteht eine Rübenzuckerfabrik. 1887 standen im Dienste der gesamten Industrie 284 Dampfmaschine mit 8074 Pferdekräften und 314 Dampfkessel. Der Handel des Herzogtums dehnt sich über ganz Deutschland, selbst über Europa aus und greift nach Amerika und andern Erdteilen hinüber; das Sonneberger Spielwarengeschäft ist sogar wesentlich Exportgeschäft. Allein nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika wurden 1887 für 3,235,808 Mk. Spielwaren und für 1,534,994 Mk. Porzellan aus dem Herzogtum ausgeführt. Sonstige Hauptausfuhrartikel sind: Vieh, rohe Häute, Wolle, Leder, Leinen, baumwollene und wollene Waren, Salz, Kaolin, Märbel, chemische Präparate, Farberden, Papiermachéwaren, Holz, feine und grobe Holzwaren, Wetzsteine und Schiefertafeln, Pech, Kienruß, Eichenrinde und Eisenwaren. Von Eisenbahnen durchziehen das Land: die Werrabahn nebst den Zweigbahnen Koburg-Sonneberg-Lauscha, Eisfeld-Unterneubrunn, Themar-Schleusingen, Immelborn-Liebenstein und Wernshausen-Schmalkalden, die Meiningen-Schweinfurter Bahn, die Linien der Preußischen Staatsbahn Gera-Eichicht-Probstzella, Erfurt-Ritschenhausen und Arnstadt-Saalfeld, die Saalbahn, die Feldabahn, die Sekundärbahnen Hildburghausen-Heldburg, Ludwigstadt-Lehesten und Tannroda-Kranichfeld. Kaiserliche Postanstalten bestanden 1887: 53 im Land. Die Stadt Meiningen ist der Sitz der Deutschen Hypothekenbank. Eine herzogliche Landeskreditanstalt besteht in Meiningen.

[Verfassung und Verwaltung.] Die Verfassung des Herzogtums ist konstitutionell-monarchisch und beruht auf dem Grundgesetz vom 23. Aug. 1829 und den Gesetzen vom 20. Juli 1871 und 24. April 1873 über die Wahl der Abgeordneten. Staatsoberhaupt ist der Herzog (gegenwärtig Georg II., geb. 2. April 1826, regiert seit 20. Sept. 1866), der mit zurückgelegtem 21. Lebensjahr großjährig wird. Das verfassungsmäßige Organ zur Vertretung der Rechte und Befugnisse des Volkes ist der Landtag. Derselbe besteht aus 24 Abgeordneten und zwar 4 von den höchstbesteuerten Grundbesitzern, 4 von denen, welche die höchsten Personalsteuern bezahlen, und 16 von den übrigen Angehörigen des Herzogtums. Wähler ist jeder Angehörige des Herzogtums mit vollendetem 25. Jahr in dem Wahlkreis seines Domizils zur Zeit der Wahl. Die Wahl ist direkt und geheim. Wählbar ist jeder, der das 25. Jahr zurückgelegt, mindestens ein Jahr dem Herzogtum angehört hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das Mandat dauert sechs Jahre. Die Landeskirche ist die evangelisch-lutherische, doch steht auch den Bekennern der katholischen Kirche und der israelitischen Religion öffentliche Religionsübung zu. Die oberste Behörde für die Staatsverwaltung ist das Staatsministerium mit fünf Abteilungen: [152] 1) für die Angelegenheiten des herzoglichen Hauses und des äußern, 2) für die innere Verwaltung, 3) für die Justiz, 4) für die Kirchen- und Schulsachen und 5) für die Finanzen. Das Herzogtum zerfällt in 16 Amtsgerichtsbezirke. Das Landgericht zu Meiningen (mit Schwurgericht) ist für die Kreise Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg, zugleich aber auch für das Herzogtum Koburg und für die preußischen Kreise Schleusingen und Schmalkalden gemeinsam. Der Kreis Saalfeld gehört zu dem gemeinschaftlichen Landgericht in Rudolstadt (mit Schwurgericht in Gera). Das Herzogtum gehört mit zu dem Bezirk des gemeinsamen Thüringer Oberlandesgerichts zu Jena. Die Finanzen des Landes sind infolge der Erträgnisse des Domänenguts, welche nach dem Vergleich von 1871 (s. unten) zwischen dem Herzog und dem Land geteilt werden, wohl geordnet. Die Einnahmen der getrennt geführten Domänenkasse waren für die Etatsperiode 1887/89 auf 2,200,900 Mk., diejenigen der Landeskasse auf 3,330,020 Mk., also zusammen auf 5,550,920 Mk. pro Jahr, veranschlagt; die Ausgaben für die Domänenkasse mit 1,616,320 Mk., für die Landeskasse mit 3,330,020 Mk., zusammen 4,946,340 Mk.; mithin Überschuß: 604,580 Mk., welcher zwischen dem Land und dem herzoglichen Haus gleichheitlich zu teilen ist, für welch letzteres außerdem 394,286 Mk. aus der Domänenkasse vorweggenommen werden. Die Staatsschuld belief sich 31. Dez. 1887 auf 11,992,367 Mt., welchen an Aktiven 10,105,189 Mk. gegenüberstanden. Was das Militärwesen anlangt, so bilden die Meininger Truppen mit denen von Sachsen-Koburg-Gotha das 6. thüringische Infanterieregiment Nr. 95 und gehören der 22. Division und dem 11. Armeekorps (Kassel) an. Im deutschen Bundesrat ist das Herzogtum mit einer Stimme vertreten und entsendet zum deutschen Reichstag zwei Abgeordnete. Das herzogliche Wappen zeigt einen quadrierten Hauptschild (mit den Zeichen von Thüringen, Henneberg, Römhild und Meißen) und einen gekrönten Mittelschild (mit dem grünen sächsischen Rautenkranz im schwarz-goldenen Feld) und ist mit der Königskrone bedeckt. Die Landefarben sind Weiß und Grün. Der Herzog verleiht in Gemeinschaft mit den Herzögen von Sachsen-Koburg-Gotha und Sachsen-Altenburg den Ernestinischen Hausorden (s.d.) und einen Verdienstorden für Kunst und Wissenschaft. Außerdem bestehen aus früherer Zeit Ehrenzeichen für treue Militärdienste und Feldzugsmedaillen. Die Haupt- und Residenzstadt ist Meiningen. S. Karte »Sächsische Herzogtümer«.

Geschichte.

Das Herzogtum S. entstand infolge des Rezesses, welchen der dritte Sohn Herzog Ernsts des Frommen, Bernhard, 9. Febr. 1681 mit seinem Bruder, Herzog Friedrich von Gotha, abschloß, und in welchem er die hennebergischen Ämter Meiningen, Wasungen, Sand und Frauenbreitungen sowie die thüringischen Ämter Salzungen und Altenstein mit vollen Hoheitsrechten und der Führung der auf Koburg ruhenden Reichstagsstimme erhielt. Auf Bernhard folgten 1706 seine drei Söhne Ernst Ludwig, Friedrich Wilhelm und Anton Ulrich, doch so, daß die jüngern dem ältesten die Regierung überließen. Als die Linien Koburg, Eisenberg und Römhild ausstarben, erhielt S. aus deren Erbe Römhild (zu zwei Dritteln), Neustadt, Sonneberg, Neuhaus und Schalkau. Nach Ernst Ludwigs Tod (1724) gelangten dessen Söhne Ernst Ludwig II. und Karl Friedrich zur Regierung unter der Vormundschaft ihrer beiden Oheime; doch starben Ernst Ludwig II. schon 1729, Karl Friedrich 1743 und Friedrich Wilhelm 1746, so daß die Herrschaft über S. Anton Ulrich, der durch seine Verheiratung mit Philippine Elisabeth Cäsarea Schurmann sich in langjährige Streitigkeiten mit seinen Verwandten verwickelt und meist außerhalb S. gelebt hatte, allein zufiel. Er veranlaßte durch den lächerlichen Rangstreit zwischen Frau v. Pfaffenrath und Frau v. Gleichen, in welchem er für erstere eintrat und letztere einsperren ließ, 1747 ein Kommissoriale des Kaisers, dessen Exekution der Herzog von Gotha übernahm; im Wasunger Krieg 1747 mußte Anton Ulrich nachgeben. Eine zweite Reichsexekution veranlaßte er durch seine Hartnäckigkeit im Streit mit Koburg-Saalfeld über Römhild, das Anton Ulrich ganz beanspruchte, und Neustadt. Die Reichsexekution zwang ihn, 1753 Neustadt herauszugeben und sich zur gemeinschaftlichen Verwaltung Römhilds zu verstehen.

Anton Ulrich starb nach einer für das Land sehr nachteiligen Regierung 1763. Da seine Kinder aus der ersten Ehe mit der Schurmann 1747 für nicht erbberechtigt erklärt worden waren, so folgten ihm die Söhne aus seiner zweiten Ehe mit Charlotte Amalie von Hessen-Philippsthal, Karl und Georg, unter der Vormundschaft ihrer Mutter. Als Karl 1782 starb, ward Georg alleiniger Herzog. Unter seiner trefflichen Regierung entwickelten sich die Kräfte und Hilfsquellen des Landes, im Oberland (Sonneberg) das Fabrikwesen, im Unterland der Ackerbau, besonders der Tabaksbau in Wasungen. Bei weiser Sparsamkeit wurden die Schulden getilgt, die kostspieligen Prozesse mit den übrigen Linien durch Vergleiche beendet und durch Kauf, Tausch, Einlösung verpfändeter Güter und Heimfall von Lehen das Gebiet abgerundet. Noch kurz vor seinem Tod (1803) führte Herzog Georg die Primogenitur in seinem Haus ein. Für seinen Sohn Bernhard Erich Freund (geb. 1800) führte dessen Mutter Eleonore von Hohenlohe-Langenburg bis 1821 die Vormundschaft. Währen derselben trat S. 1807 dem Rheinbund bei und ließ sein Kontingent (800 Mann) in Spanien, Tirol und Rußland kämpfen, schloß sich 1813 den Verbündeten an und ward 1815 ein Glied des Deutschen Bundes. Nach seinem Regierungsantritt gab Herzog Bernhard 25. Nov. 1823 eine ständische Verfassung. Als 1825 die Linie Sachsen-Gotha-Altenburg ausstarb, beanspruchte S. als vom nächstältesten Sohn Ernsts des Frommen abstammend, auf Grund der Lineal-Gradualsuccession das ganze Erbteil und wollte sich nur zu Entschädigungen der Linien Koburg und Hildburghausen verstehen. Im Teilungsvertrag vom 12. Nov. 1826 mußte es sich aber mit Hildburghausen, Saalfeld, Themar, Kranichfeld und Kamburg begnügen, wodurch es seinen jezigen Umfang erhielt. hierauf erhielt S. eine neue Verwaltungsorganisation und 23. Aug. 1829 eine neue landständische Verfassung. Eine Hauptstreitfrage zwischen dem Herzog und den Ständen bildete die Domänenfrage. Seit 1831 bezog der Herzog aus dem Ertrag der Domänen 200,000 Gulden, während der Rest der Landeskasse zufloß. Nun beanspruchte die Regierung für den Herzog die Verfügung über den ganzen Ertrag, und 1846 überließ der Landtag auch dem Herzog gegen übernahme gewisser Verbindlichkeiten die Verwaltung der Domänen, was im Land große Unzufriedenheit erregte. 1848 ward dies Gesetz daher abgeschafft und das von 1831 wiederhergestellt. Die Wahlordnung für den Landtag wurde geändert und bestimmt, daß die 25 Abgeordneten von allen 30jährigen Staatsbürgern in indirekter Wahl gewählt werden [153] sollten. Die Landesregierung, Konsistorium und Rechnungskammer wurden aufgehoben. Als es dennoch im Oktober in Hildburghausen zu Unruhen kam, wurde S. von bayrischen, dann von sächsischen und später von weimarischen Truppen besetzt, während das eigne Kontingent in Schleswig-Holstein kämpfte.

Der 1849 zusammengetretene Landtag, überwiegend demokratisch gesinnt, erwirkte, daß die Domänen für Staatseigentum erklärt wurden, aus dessen Ertrag der Herzog 175,000 Gulden und der Erbprinz außerdem 25,000 Guld. beziehen sollten. Als er aber 4. Aug. 1849 den Beitritt zum Dreikönigsbündnis nicht genehmigte, ward er aufgelöst, und da die Neuwahlen ebenfalls demokratisch ausfielen, trat das liberale Ministerium v. Speßhardt ab, und v. Wechmar trat an seine Stelle, womit ein Umschwung in der politischen Haltung der Regierung eintrat. Das Dreikönigsbündnis wurde ratifiziert, was der Landtag nachträglich genehmigte, und S. hielt bis zum Ende treu zur preußischen Unionspolitik. Auch wurden 1850 ein Ablösungs- und ein Jagdgesetz erlassen und 1851 Geschwornengerichte eingeführt. Dagegen ward 1853 das Wahlgesetz von 1848 aufgehoben und ein ständisches gegeben. Die Domänenstreitfrage wurde von der Regierung wieder aufgenommen und, da sie sich mit dem Landtag nicht einigen konnte, dem Oberappellationsgericht zu Dresden als Schiedsgericht zur Entscheidung überwiesen. Dieses machte 1868 Vorschläge, auf Grund deren 1871 eine Einigung zwischen Regierung und Ständen dahin zu stande kam, daß vom Ertrag des einer Landessteuer nicht unterworfenen Domanialvermögens der Herzog vorweg eine feste Rente von 230,000 Guld. erhalten, von dem Überschuß die Hälfte ihm, die Hälfte der Landeskasse zufallen solle. Für den Fall einer Mediatisierung tritt eine Teilung des Domänenvermögens dahin ein, daß 3/5 dem meiningischen Spezialhaus und dem Herzogtum als Landeseigentum zufallen.

Entgegen seiner Haltung 1849–50 hielt S. seit 1859 mehr zu Österreich als zu Preußen, protestierte 1862 gegen die Militärkonvention Koburg-Gothas mit Preußen, trat eifrig für die Rechte des Augustenburgers auf Schleswig-Holstein ein und stimmte 1866 in der 12. (Ernestinischen) Kurie allein für den österreichischen Mobilisierungsantrag vom 14. Juni; das meiningische Kontingent ging nach Mainz ab. Ende Juni rückten die Bayern in S. ein, um den Hannoveranern die Hand zu reichen, wandten sich aber nach der Kapitulation von Langensalza westlich. Da der Herzog sich sträubte, die preußische Bundesreform anzunehmen, beseßten die Preußen im Juli Kamburg und 19. Sept. Meiningen selbst. Hierauf dankte Herzog Bernhard 20. Sept. ab, und sein Sohn, Herzog Georg, übernahm die Herrschaft. Derselbe machte 8. Okt. mit Preußen Frieden, trat dem Norddeutschen Bund bei und schloß 1867 eine Militärkonvention mit Preußen, nach welcher das Kontingent von S. einen Teil des 95. Regiments bildet und in Meiningen selbst ein preußisches Regiment (Nr. 32) in Garnison kam. Die neuen Verhältnisse sowie die Zinsgarantie für die Werrabahn verursachten dem Land außerordentliche Ausgaben, und um das Gleichgewicht in den Finanzen herzustellen, wurde die Verwaltung vereinfacht, indem 1868 die elf Verwaltungsämter in vier Kreise umgewandelt, das Steuersystem durch Einführung einer Klassen und Einkommensteuer und Regelung der Gebäude- und Grundsteuer umgestaltet und die Zinsen der Staatsschuld durch Ronvertierung herabgesetzt wurden. Hierdurch und durch die Vermehrung der Reichseinnahmen seit 1879 wurden die Finanzen in guten Stand gebracht. Die Landtagswahlen regelte 1873 ein neues Wahlgesetz. Ein Volksschulgesetz ist 22. März 1875, eine Kirchengemeinde- und Synodalordnung 4. Jan. 1876 erlassen. Vgl. Brückner, Landeskunde des Herzogtums S.-Meiningen (Meining. 1853, 2Bde.); Güth, Poligraphia Meiningensis (das. 1861); v. Gelking, Geschichte des sachsen-meiningischen Kontingents (das. 1863); Kircher, Das Staatsrecht des Herzogtums S.-M. (in Marquardsens »Handbuch des öffent- lichen Rechts«, Bd. 3, Freiburg 1884); Sax, Die Hausindustrie in Thüringen, Heft 2: »Das Meininger Oberland« (2. Aufl., Jena 1885); die »Schriften des Vereins für Meiningische Geschichte u. Landeskunde«.


[806] Sachsen-Meiningen. Die Bevölkerung betrug 1. Dez. 1890 (vorläufiges Ergebnis) 223,920 Seelen und hat seit 1885 um 9036 Seelen, d. h. jährlich um 0,82 Proz., zugenommen. Der Etat der Domänenkasse für die Finanzperiode 1890–92 beziffert die jährlichen Einnahmen auf 2,339,560 Mk., die Ausgaben auf 1,662,060 Mk.; von dem Überschuß im Betrag von 677,500 Mk. fließt die eine Hälfte in die Landeskasse, die andre in die herzogliche Kasse. Der Etat der Landeskasse setzt für dieselbe Periode die jährlichen Einnahmen u. Ausgaben auf 4,054,220 Mk. fest, um 724,200 Mk. höher als in der Periode 1887–1889. Die Differenz wird vornehmlich dadurch herbeigeführt, daß in der laufenden Finanzperiode die Überweisungen aus der Reichskasse um 737,250 Mk. höher als früher angesetzt werden konnten, während sich die Matrikularbeiträge auch um 532,777 Mk. erhöhten. Nach dem Reichshaushaltsetat für 1890/91 betrugen erstere 1,577,880, letztere 1,210,524 Mk. Was nun den Etat des Herzogtums im einzelnen betrifft, so waren unter den Einnahmen die direkten Steuern mit 1,225,000, die indirekten mit 320,900 Mk., unter den Ausgaben die Rechtspflege mit 612,220, Kirche und Schule mit 504,170, die innere Verwaltung mit 412,380, die Kosten der Staatsschuld mit 540,600 Mk. angesetzt. Die einmaligen Ausgaben wurden für 1890–92 auf 249,288 Mk. veranschlagt. Die Staatsschuld belief sich Ende 1888 auf 12,683,958 Mk. und hatte sich im Laufe des Jahres um 984,049 Mk. erhöht. 1888 sind nämlich die 4proz. Anleihen von 1878/79 und 1882 abgetragen und eine 31/2proz. im Mehrbetrag von ca. 1 Mill. Mk. emittiert worden.


[797] Sachsen-Meiningen. Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung vom 1. Dez. 1890 (endgültiges Ergebnis) 223,832 Seelen (gegen 214,884 im J. 1885). Die Zunahme der Bevölkerung (8948 Seelen) ist im Zeitraum 1885–90 mit jährlich 0,82 Proz. etwas stärker als in den Jahren 1880–85 (0,74 Proz.), aber erheblich schwächer als in der Periode[WS 1] 1875–80 (1,25 Proz.) gewesen. Nach dem Geschlecht entfallen auf 100 männliche 105,5 weibliche Personen. Mehr als 10,000 Einw. besitzen die Städte Meiningen (12,029) und Sonneberg (11,480).

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Perriode