MKL1888:Swasiland
[905] Swasiland, unabhängiger Staat in Südafrika, begrenzt im N., W. und Süden von der Südafrikanischen Republik, im O. von Tongaland und Portugiesisch-Ostafrika; 20,720 qkm (413 QM.) groß mit 60,000 eingebornen und 500 europäischen Bewohnern. Das Land wird im ganzen W. von dem scharfen Abfall der Hochebene des Transvaal, auf seiner ganzen Ostgrenze vom Lebombogebirge begrenzt, das Innere bilden zahlreiche Hügelketten zwischen den vielen Flußläufen, ausgedehnte Striche trefflichen Ackerbodens und waldige Flächen. Von den Flüssen ist der bedeutendste der aus zahlreichen, vom Absturz des Transvaal herströmenden Quellflüssen gebildete Maputa, welcher, das dichtbewaldete Lebombogebirge durchbrechend, zur Delagoabai fließt, ferner der weiße und schwarze Umbelosi, der Umkomans oder Komati u. a. Das Klima ist heiß im Sommer, aber während der Wintermonate angenehm kühl und gesund. Wilde Tiere, darunter Löwen, Leoparden, Wölfe, Rhinozerosse, Flußpferde, Büffel, Quaggas und eine große Zahl verschiedener Antilopenarten sind noch in Menge anzutreffen, ebenso jagdbare Vögel und Fische. Der Reichtum des Landes an Gold ist durch beharrliche Nachforschungen englischer Unternehmer endgültig nachgewiesen. Das ganze Land ist jetzt an Pachter überlassen zum Landbau, zur Viehzucht oder zum Bergbau, in der Regel auf 50 Jahre gegen einen kleinen Pachtzins. Zu Verwaltungszwecken ist es eingeteilt in 12 Distrikte: Oham, Umcojana, Usibebu, Somkeli, Umfanawenlela, Umgityeva, Umlandela, Gaozi, John Dunn, Hlubi, Seketweyo und Tschingweyo. Die Residenz des Königs war vor 1880 Inkanini, seitdem ist es Mbekelewini. Die Bewohner, zum großen Stamm der Kaffern gehörig, hießen bis 1843 Baragusa nach dem Häuptling Ragusa, einem Sohne des mächtigen Suluherrschers Tschakka. Ihm folgte Swasi, nach dem das Land seinen jetzigen Namen trägt. 1846 nahm die Bekehrung zum Christentum durch ins Land gekommene Missionare einen günstigen Verlauf, wurde aber 1847 durch eine Empörung von Swasis Bruder unterbrochen. In neuester Zeit ist sie indes wieder mit Erfolg aufgenommen worden. Protestantische Missionsstationen bestehen zu Carlson und Jackson unweit der Westgrenze.
Bis zur Okkupation des Transvaal durch die Engländer war das Verhältnis von S. zu den Buren ein zweifelhaftes gewesen, nun wurde aber die Unabhängigkeit [906] des Landes anerkannt und die Feststellung der Grenzen durch eine englische Kommission 29. März 1880 erledigt. Auch die Südafrikanische Republik erkannte in dem zwischen ihr und England 3. Aug. 1881 abgeschlossenen Friedensvertrag die Unabhängigkeit des Landes an. Nun ließen sich die Buren vom König Umbandeni große Konzessionen auf Weideland geben, während Engländer seit 1886 sich ausgedehnte Bergwerksgerechtigkeiten verschafften, so daß bald das ganze Land, mit Ausnahme von zwei vom König für sich reservierten Strichen, in die Hände der Fremden überging. Um Ordnung in die oft einander ausschließenden Konzessionen zu bringen, nahm der König 1886 den Engländer Shepstone zu seinem Berater, der dann einen Rat von Weißen einsetzte, um bei den Regierungsgeschäften mitzuwirken. Da Shepstone jedoch völlig eigenmächtig verfuhr, so entstand große Unzufriedenheit, bis der König 1888 einen Rat aus Weißen und Schwarzen berief, welche eine Art Verfassung zu stande brachten. Shepstone erhielt seine Entlassung 14. Febr. 1889. Ein andrer Engländer, Miller, erhielt den Posten, und eine Zeitlang nahmen die Geschäfte ihren ruhigen Lauf. Eine bald ausbrechende Verschwörung der vornehmsten Idunas gegen den König veranlaßte indes die Regierung von Transvaal zur Entsendung einer Kommission, worauf die Engländer dasselbe thaten. Sir Francis de Winton wurde als Kommissar entsandt, ehe er jedoch S. erreichen konnte, starb der König, dem nun eine seiner Frauen folgte. Die von der Kommission gemachten Vorschläge, welche de Winton nach England überbrachte, fanden dort keinen Beifall. Da die Buren sich nicht geneigt zeigten, von ihren Ansprüchen etwas aufzugeben, den Engländern aber für ihre Pläne im N. die Neutralität der Buren nötig war, so knüpften sie mit Hilfe des Afrikanderbundes Unterhandlungen an und schlossen nach langwierigen Verhandlungen 2. Aug. 1890 mit der Südafrikanischen Republik einen Vertrag, worin die Unabhängigkeit des Swasilandes abermals anerkannt wurde, sowie das den Buren vom König zugestandene Recht zum Bau einer Eisenbahn nach der Küste und die Abtretung eines Streifen Landes längs der Trace derselben durch Tongaland (s. d.) bis zur Kosibai. Die europäischen Kolonisten wurden einer gemischten Aufsichtsbehörde unterstellt und ein Gerichtshof für sie gebildet, der nach niederländischem und römischem Recht urteilt.