MKL1888:Vestalinnen

[173] Vestalinnen (vestalische Jungfrauen), die Priesterinnen der Vesta (s. d.), deren es anfangs vier, später sechs gab. Schon Rhea Sylvia soll eine Vestalin gewesen sein. Ursprünglich wurden die V. von den Königen gewählt, nach deren Vertreibung von dem Pontifex maximus und zwar mittels des Loses unter 20 dazu ausersehenen Mädchen. Nach der Wahl erfolgte im Atrium Vestae die Inauguration. Ein Haupterfordernis war in den frühern Zeiten patrizische Geburt; ferner durfte die zu Wählende nicht älter als zehn und nicht jünger als sechs Jahre und mußte von makelloser Körperbeschaffenheit sein. Beide Eltern mußten noch leben und in Italien wohnen. Von der Verpflichtung zum Dienste der Vesta befreiten nur bestimmte Familienverhältnisse. Jede Vestalin mußte von ihrer Aufnahme an 30 Jahre in ihrer Stellung verharren, die ersten 10 Jahre lernend, die zweiten 10 ausübend, die letzten 10 lehrend. Nach Verlauf dieser Zeit durfte die Vestalin sich exaugurieren lassen und heiraten. Ihre Pflichten bestanden in Erhaltung des ewigen Feuers im Tempel der Vesta, in Bewachung des Palladiums und andrer Heiligtümer und in Verrichtung der regelmäßigen Opfer. Verletzung der Keuschheit wurde seit Tarquinius Priscus mit Lebendigbegraben bestraft; der Verführer wurde zu Tod gegeißelt. Verlöschung des heiligen Feuers ward mit Geißelhieben geahndet. Die V. genossen großes Ansehen, galten als unverletzlich, schützten durch ihre Gegenwart vor Gewaltthat und konnten selbst Verbrecher, denen sie auf ihrem Todesgang begegneten, begnadigen. Ihrer Unverletzlichkeit halber deponierte man bei ihnen Testamente oder andre Verträge. Sie hatten das Recht, im Wagen durch die Stadt zu fahren, und einen besondern Platz im Theater, nahe bei der Bühne; wenn sie ausgingen, schritt ein Liktor vor ihnen her. Ihre Kleidung bestand in einem langen, weißen Gewand, in einer Stirnbinde (infula) mit herabfallenden Flechten. Das Institut bestand bis auf Theodosius. Vgl. Jordan, Der Tempel der Vesta und das Haus der V. (Berl. 1886).