RE:Καρποῦ δίκη

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Besitzklage, wenn man ein Grundstück beanspruchte
Band X,2 (1919) S. 2009
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Καρποῦ δίκη erscheint bei Lys. frg. 27 (Harpokr. s. v.) und Harpokr. s. οὐσίας δίκη als Besitzklage, wenn man ein Grundstück beanspruchte, in derselben Weise wie die dίκη ἐνοικίου (s. d.) bei dem Anspruch auf ein Haus. Wer diesen Prozeß gewann, ließ dann die δίκη οὐσίας (s. d.) und nötigenfalls noch die δίκη ἐξούλης (s. d.) folgen, wenn der Gegner das strittige Grundstück nicht herausgab. Ob sie auch sonst, etwa bei einem Pachtverhältnis gegen den Pächter, angewandt wurde, der den Pachtzins nicht zahlte, darüber sagen die Quellen nichts. In der Regel jedenfalls setzten die Pachtverträge für diesen Fall Geldstrafen oder gar ein Pfändungsrecht des Verpachters fest; vgl. Lipsius Att. Recht 757. Hermann-Thalheim Rechtsalt.⁴ 95.