RE:δημοσίωσις

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Demosiosis, die Verlautbarung, vgl. Cheirographon
Band S VII (1940) S. 123
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δημοσίωσις, Verlautbarung, heißt das Verfahren, durch welches ein χειρόγραφον (s. d.) Publizität erhält. Es bestand in der Hinterlegung des Handscheins in den beiden alexandrinischen Archiven, der Ναναίου und der Ἁδριανὴ βιβλιοθήκη. Diese wurde beantragt durch den Inhaber des χειρ., mußte eidlich erhärtet und amtlich geprüft werden durch das καταλογεῖον, Gesuch und Ausfertigung des χειρ. werden dann den Archiven überwiesen. Belege s. P. M. Meyer Jurist. Papyri 108. Ähnlichen Zwecken diente die ἐκμαρτύρησις (s. d.). Preisigke Wörterb. I 34. Weiss Griech. Privatrecht I 422.

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band R (1980) S. 97
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[Obwohl der Verfasser des Artikels noch nicht über 70 Jahre verstorben ist († 2014), ist der Artikel gemeinfrei, da er – soweit wie hier angezeigt – keine Schöpfungshöhe aufweist. Näheres dazu unter w:Schöpfungshöhe. Bist du anderer Meinung, nutze bitte die Diskussionsseite dieses Artikels.][Abschnitt korrekturlesen]

Demosiosis

Die Verlautbarung. S VII; vgl. Cheirographon (III 2301. S VII 84. S X 126).

[Hans Gärtner. ]