RE:Ἀπόλογοι

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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eine Behörde, welche in einer Inschrift von Thasos CIG 2161 erwähnt wird. Sie
Band II,1 (1895) S. 167 (IA)
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Ἀπόλογοι,[WS 1] eine Behörde, welche in einer Inschrift von Thasos CIG 2161 erwähnt wird. Sie ist competent, die Strafsummen von denjenigen einzuheben, die gegen den gefassten Volksbeschluss etwas unternommen haben. Boeckh (z. St.) vergleicht sie mit den Logisten der Athener.

[Szanto. ]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. transkribiert: Apologoi.