Ἱππάς, ἡ, der Ritterzensus, d. h. der Zensus der zweiten, ἱππεῖς genannten Steuerklasse in Athen, der 300 Medimnen ,an Trockenem‘ oder 300 Metreten ,an Flüssigem‘ betrug. Das Wort bezeichnet aber auch die Steuer, die die Ritter entrichteten, sowie die Steuerklasse der Ritter, die Ritterschaft (s. Ἱππεῖς). Τὴν ἱππάδα τελεῖν = den Ritterzensus besitzen, die Rittersteuer entrichten, zur Ritterklasse gehören (Arist. Ἀθ. πολ. 7. Poll. VIII 130. Plut. Sol. 18. Phot. 110; vgl. Boeckh Staatshaushalt d. Athener³ I 584. Beloch Das Volksvermögen von Attika, Hermes XX. Ed. Meyer Gesch. d. Alt. II 654).