Ὑπομείονες erscheinen bloß Xen. hell. III 3, 6 neben den Heloten, Neodamoden und Perioiken in Sparta als eine der Bevölkerungsklassen, die mit der Herrschaft der Spartiaten unzufrieden sind. Da sie an dieser Stelle von den genannten drei Klassen der Untertanen ausdrücklich geschieden sind und in dieser Zeit als eine beachtenswerte Partei gelten, auf die man bei Umsturzversuchen glaubte zählen zu können, so werden die H., d. h. die Minderberechtigten, Spartiaten minderen Rechtes sein. Diejenigen Spartiaten, die sich den standesmäßigen Pflichten der ἀγωγή entzogen oder ihnen infolge Verarmung nicht nachkommen konnten, verloren nämlich die politischen Rechte des Vollbürgers, während sie, wie es scheint, privatrechtlich keine Schmälerung erfuhren. Das Nähere s. bei Schultheß o. Art. Homoioi, wo weitere Literatur verzeichnet ist; vgl. ferner Busolt Griech. Staats- u. Rechtsalt.² 99. Gilbert Handb. d. griech. Staatsalt. I² 43, besonders aber Schömann-Lipsius Griech. Altert. I⁴ 225f.