RE:Adnotator
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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| Beamter für den Empfang der Naturalsteuern in Getreide | |||
| Band I,1 (1893) S. 383 (IA) | |||
| Bildergalerie | |||
| Register I,1 | Register a | ||
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Adnotator bedeutet wahrscheinlich den Beamten, welcher für den Empfang der Naturalsteuern in Getreide die Quittungen auszustellen hat; das Wort scheint also von adnotare im Sinne des eigenhändigen Beurkundens abgeleitet zu sein. Nur in Ägypten ist dieses Amt nachweisbar (Cod. Theod. XII 6, 3); in den andern Provinzen, wo die Massen des zu liefernden Kornes nicht so gross und daher die Susceptores minder beschäftigt waren, dürften sie das Quittieren wohl selbst besorgt haben.
[Seeck. ]