Clarius (die Überlieferung proclamo oder pro Damo ist corrumpiert), für den Plinius der Jüngere eine Verteidigungsrede hält, welche er später ausgearbeitet und gefeilt seinem Freunde (C. Licinius Marinus Voconius) Romanus schickt, Plin. epist. IX 28, 5.
Nachträge und Berichtigungen
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- S. 2628, 29 zum Art. Clarius:
Es ist möglich, dass Clartius zu lesen ist, und dass wir in diesem einen Senator aus der Zeit des Plinius zu erblicken haben; denn unter den kalatores pontificum, die in der Regel Freigelassene desjenigen Pontifex sind, zu dessen persönlicher Dienstleistung sie verwendet werden, kommt im J. 101 oder 102 ein L. Clartius .... vor, dessen Praenomen und Gentile wir daher auch für seinen Patron annehmen müssen, CIL VI Suppl. 32445.
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Clarius
f. l. statt Clartius (?), von Plinius d. J. verteidigt, Senator (?). S I.
[Hans Gärtner. ]