24b) Ein dritter F. kommt als Sklave des gleichzeitigen arretinischen Töpfers Publius vor (CIL XI 6700,[1] 493. Ihm Bonn. Jahrb. CII 122), wenn das publi des Stempels nicht servus publicus zu deuten ist, so daß dieser F. Sklave einer städtischen Töpferei von Arezzo wäre. Oxé Bonn. Jahrb. CII 141.
Nachträge und Berichtigungen
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[24b]) Sklave in der arretin. Sigillatatöpferei des Publius in august. Zt. S III 481,55. = F., Sklave einer öffentl. Sigillatatöpferei in Arretium, ebd., (?).
[Hans Gärtner. ]
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Corpus Inscriptionum Latinarum XI, 6700.