44) Herennius Senecio, geboren in der Provinz Hispania Baetica, bekleidete er dort auch die Quaestur (Plin. ep. VII 33, 5), nahm aber andere Ämter nicht mehr an, trotzdem er ein hohes Alter erreichte, Dio LXVII 13. Im J. 90 trat er als Anwalt für den des Umganges mit der Obervestalin Cornelia beschuldigten Valerius Licinianus auf und meldete dem Domitian dessen Geständnis; Plin. ep. IV 11, 12. Im J. 93 (vgl. Tac. Agr. 45) wurde er in dem Erpressungsprozesse, den die Provinz Baetica gegen ihren Procurator Baebius Massa angestrengt hatte, zugleich mit dem jüngeren Plinius vom Senate zum Anwalt dieser Provinz bestellt; Plin. ep. VII 33, 4. Nach der Verurteilung des Angeklagten begeben sich beide zu den Consuln, um für die in gerichtliche Verwahrung genommenen Güter desselben bessere Sicherstellung zu verlangen. Bei dieser Gelegenheit beklagt sich Massa über Voreingenommenheit des H. und zeiht ihn der impietas d. i. der Majestätsbeleidigung; ebd. 7. Bald erfolgt auch die förmliche Anklage durch Mettius Carus, Plin. ep. VII 19, 5; vgl. I 5, 3. H. hatte nämlich eine Lobschrift (libros Plin. ep. VII 19, 5) über das Leben des unter Vespasian hingerichteten Stoikers Helvidius Priscus (s. d. Nr. 3) veröffentlicht, Dio LXVII 13; vgl. Tac. Agr. 2. Dies war auf Bitten von dessen Witwe Fannia geschehen, die ihm auch Aufzeichnungen (commentarii) einhändigte. Plin. ep. VII 19, 5. Einen weiteren Punkt dieser Anklage bildete die Nichtannahme der auf die Quaestur folgenden Ämter, worin man ein Majestätsverbrechen erblickte. Er wurde daher von Domitian hingerichtet, Dio a. a. O.; vgl. Plin. ep. III 11, 3. Nach Tac. Agr. 45 geschah dies bald nach Agricolas Tod, d. i. nach dem 23. Aug. 93. Die erwähnte Schrift wurde auf Senatsbeschluß hin vernichtet; Plin. ep. VII 19, 6. Тас. Agr. 2. Fannia rettete jedoch ein Exemplar davon, Plin. a. a. O. Über die mit jener Verurteilung zusammenhängende Philosophenaustreibung s. o. Bd. VI S. 2578. Des H. Andenken schmähte (in einer Schrift) der Schwätzer M. Aquilius Regulus (Plin. ep. I 5, 3), den er durch ein Scherzwort beleidigt hatte (ebd. IV 7, 5). Obwohl nirgends ausdrücklich erwähnt, erhellt doch insbesondere aus den Beziehungen zu dem Stoiker Helvidius Priscus (s. o.), daß auch H. der stoischen Richtung angehörte. — Prosop. imp. Rom. II 138 nr. 92. Mommsen Ind. zu Keils Plin. ep. Teuffel Lit.-Gesch. II⁶ 334. Peter Hist. Rom. rell. II 173. Gsell Essai sur le règne de l'emp. Domitien (Paris 1894) 278–281; vgl. o. Bd. VI S. 2577.