Heris (Dittenberger Syll. (or.) II 736), bekleidet zur Zeit des Ptolemaios XIII. Neos Dio-nysos (speziell 69/8 v. Chr.) das Amt des ὑπομνηματογράφος am königlichen Hofe, d. h. des einen der beiden königlichen Kabinetsekretäre — der andere ist der ἐπιστολογράφος. Bei der Erklärung dieses noch nicht ganz geklärten Amtes an die als ὑπόμνημα bezeichneten privaten Eingaben anzuknüpfen, verbieten die Beobachtungen Laqueurs Quaest. epigr. et papyrol. select. 7f., es ist vielmehr von den königlichen Amtstagebüchern, den ὑπομνήματα, auszugehen, das Amt also als Vorgänger des a commentariis zu fassen (so auch jetzt Paul M. Meyer Griech. Papyrusurk. d. Hamburg. Stadtbibl. I 78, 4); freilich hat der Inhaber auch mit den Eingaben an den König näher zu tun gehabt, wie dies auch bei H. der Fall gewesen ist, s. also auch über dieses Amt Otto Priest. u. Temp. im hellen. Aegypt. I 56f. Schubart Arch. f. Papyrusf. V 69, 3. Mitteis Ber. Leipz. Ges. LXII 86ff. Die Bedeutung des Amtes und seines Trägers H. zeigt sich in seinem Titel ‚συγγενής‘, dem höchsten aller ägyptischen Titel (abgesehen etwa von dem eng verwandten Titel ‚Bruder des Königs‘, den es zu seiner Zeit wohl schon gegeben haben dürfte, Otto a. a. O. II 253, 4).