RE:Hippomedon 14

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Sohn des Agesilaos aus Sparta, Eurypontide
Band VIII,2 (1913) S. 18841887
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14) Hippomedon, der Sohn des Agesilaos aus Sparta. Er gehört dem Eurypontidengeschlecht, und zwar dem der regierenden Linie nächststehenden Zweige an; außerdem war er noch 20 mütterlicherseits ein direkter Vetter des Königs Agis IV. (Plut. Agis 6. Polyb IV 35, 13; s. hierzu. Beloch Griech. Gesch. III 2 118ff.). Da seine Tochter bereits um 230 v. Chr. verheiratet gewesen sein dürfte (ihr Gemahl, der spartanische König Archidamos, von dem sie zwei Kinder hatte, ist noch um die Mitte der 20er Jahre ermordet worden), so kann man die Geburt des H. kaum später als 270 v. Chr. ansetzen; er war also wohl ein etwas älterer Altersgenosse Agis’ IV. Sein 30 Vater war zwar einer der größten Grundbesitzer Spartas, aber trotzdem tief verschuldet (Plut. Agis 13). H. hat sich schon früh in vielen Kämpfen bewährt und hat sich unter der spartanischen Jugend, sowie beim ganzen Volke großes Ansehen und Einfluß errungen (Plut. Agis 6. 16). Er war dann auch ein begeisterter Anhänger der Reform-absichten seines königlichen Vetters und hat in diesem Sinne auch auf seinen Vater eingewirkt, wenn auch diesen weniger das Wirken des Sohnes. 40 als vornehmlich sein eigener Eigennutz zu dem führenden Reformfreund, als der er uns entgegentritt, gemacht hat. (Plut. Agis 6. Beloch Griech. Gesch. III 1 646f. sieht sogar entgegen denQuel-len in Agesilaos und nicht in Agis den eigentlichen Veranlasser der Reform, aber dies ist eine grundlose Hypothese). Als das Reformwerk des Agis 241 v. Chr. zusammenbrach, ist es dem H. infolge seiner allgemeinen Beliebtheit gelungen, seinen besonders verhaßt gewordenen Vater vor 50 der drohenden Todesstrafe zu retten; Agesilaos mußte jedoch Sparta verlassen, und H. hat ihn in die Verbannung begleitet. Daß auch er damals als Anhänger des Agis verbannt worden ist, nehmen die Neueren allgemein an, ohne daß es die Quellen berichten, und obwohl die Erzählung von der Rettung des Vaters durch H. die besonders günstige Stimmung der Spartaner für ihn auch noch zur Zeit des Zusammenbruchs der Reformpartei zeigt. Man darf also wohl auch die J0 Möglichkeit in Betracht ziehen, daß er nach der Hinrichtung seines königlichen Freundes freiwillig sein Vaterland verlassen hat. H. dürfte sich wohl sofort nach Ägypten begeben haben. Der kriegstüchtige spartamsehe ranz ist hier mit affinen Armen angenommen worden, und man hat ihm einen besonders wichtigen Poeten in der äußeren Reichsverwaltung anvertrant. Er ist onf iy* ÎUflwirwv Xiu ‘d Ar β*ρώχῖ räw ge [1885] worden, d. h. es sind ihm als Militär- und Civil-gouverneur alle europäischen Besitzungen der Pto-l®‘]111 Norden der Aegaeis unterstellt worden. (IGΧΠ8,156; Teletis reliquiae ed. Hense p. 23, 12), Da Teles in seiner Schrift}} περὶ φυγῆς von ihm als dem augenblicklichen Inhaber der thraki-schen Statthalterstellung spricht, so wird man seine Ernennung noch in die 30er Jahre des 3. Jhdts. v. Chr. setzen dürfen (v. Wilamowitz Antig. v. Karyst. 331ff.). Ansatz der Schrift um 1 240 v. Chr. ist doch nur ein terminus post quem, von dem die Abfassung sich sehr wohl immerhin um gute 10 Jahre entfernen kann). Auf diese Zeit weist uns auch der Tenor des Ehrenbeschlusses der ihm auch unterstellten Insel Samothrake (s. d. Inschrift oben, bes. A 13), wonach H. schon einige Zeit sein Amt verwaltet haben muß, als seine Ehrung erfolgt ist (allerdings anscheinend auch nicht wieder zu lange, was gegen v. Wilamowitz’ Ansatz der Schrift περὶ φυγής* um 240 v. Chr. zu verwerten wäre). Diese Ehrung des H. muß man nun wohl etwa in die erste Hälfte der 20er Jahre des 3. Jhdts. setzen; dennBouché-Leclerq Hist des Lagid. I 281, 1 und Fredrich IG III 8 p. 45 dürften recht haben, wenn sie die kriegerischen Anstalten, welche H. zum Schutze von Samothrake getroffen hat, nicbt als Abwehrmaßregeln gegen die Seeräuber, sondern gegen den Ägypten drohenden Krieg mit Antigonos Doson auffassen. Daß ein Krieg damals in Aussicht stand, i dafür spricht nicht nur der besondere Umfang der kriegerischenVorbereitungen: sorgsame Ausrüstung der Insel mit Faßtruppen, Reitern, Geschützen nebst Munition und Bedienung, sowie die Absicht auch die alte Befestigung der Insel zu verstärken (Inschrift A 9ff. B 17t), sondern ebenso sehr die wirtschaftspolitische Maßnahme, um deren Durchführung die Samothraker H. bitten: diese suchen die Erlaubnis nach, Getreide aus dem Chersonnes und anderswoher, und zwar zollfrei, einführen zu dürfen (Inschrift B. 15ff.). In Samothrake lag nämlich damals die Landwirtschaft ganz darnieder (Inschrift B 18ff. Die betreffenden Ausführungen mit Fredrich auf festländischen Besitz von Samothrake beziehen zu müssen, dafür scheint mir kein genügender Grund vorzuliegen; durch die Anwendung des Wortes κληρουχεῖν darf man sich in dieser Zeit nicht beirren lassen). Man war deshalb auf Getreideeinfuhr angewiesen, aber bisher war der Insel als ägyptischer Besitz entsprechend der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Ptolemäer nur die Einfuhr ägyptischen Getreides erlaubt gewesen (s. auch Rostowzew Stud. zur Gesch. d. röm. Kolonats 264, 1). Wenn wir nun hier von einem plötzlichen Abweichen von den Grundsätzen der Handelspolitik erfahren – die königliche Regierung hatte es im Prinzip schon gestattet; H. soll es jetzt nur zur Durchführung bringen (Rostowzew a. a. O. urteilt über das einzelne nicht ganz richtig) –, so wird man dies – zumal die Vor-hersorge der Regierung – in Zusammenhang mit den kriegerischen Vorbereitungen bringen dürfen.

Dum erklärt sich die außergewöhnliche wirtschafts-politische Maßnahme einfach dadurch, daß Gefahr vorhanden war, die Zufuhr aus Ägypten würde der Insel in dem m Aussicht etaKmden Krieg unterbuadsH werden}} ; smu mußte also näher gelegene GetreTdeerportgegwiden ins Auge fassen. Daß [1886] Hippomedon 1886

ferner ein Krieg erst droht und daß er noch nicht schon ausgebrochen ist, zeigt mit unbedingter Sicherheit seine Nichterwähnung in der Inschrift. Daß es sich weiterhin hier nur um den Krieg mit Antigonos Doson handeln kann, ist auch so gut wie völlig sicher, da Ägypten in diesem Samothrake an Makedonien verloren zu haben scheint (nach Fredrich IG XII 8 p. 38 ergibt sich der Verlust der Insel aus den bekannten Er-

0 lassen Philipps V. von Makedonien aus den J. 219 und 214 v. Chr. an die ihm gehörende Stadt Larissa [IG IX 2, 517], welche die Hebung dieser Stadt im Auge haben, und wonach damals auch gerade ein Samothraker [Z. 48j in die Bürgerschaft von Larissa aufgenommen worden ist. Man könnte zwar auf Z. 4/5 dieser Inschrift als gegen die unbedingte Sicherheit des Fredrichschen Schlusses sprechend verweisen, da es sich hiernach bei den Aufgenommenen um bereits in der Stadt woh-Ï0 nende Griechen gehandelt hat, aber große Wahrscheinlichkeit kommt doch seiner Annahme zu. Jedenfalls darf nicht gegen Fredrich die von ihm a. a. O. angeführte und fälschlich in die makedonische Zeit Samothrakes gesetzte Inschrift eines samothrakischen Theoros verwertet werden, der nach Alexandrien geschickt worden ist und dort gestorben ist; denn sie fällt noch sicher in die ägyptische Periode der Insel. Vgl. Pagenstecher Amer. Journ. of Arch. 2. Ser.

ἸΟΧΠί 387ff. [bes. 407. 411] und Pomtow Berl. Phil. Woch. 1910, 1091. Selbst wer Fredrichs Annahme ablehnt, wird an keinen anderen Krieg, als an den mit Antigonos denken dürfen. Denn die Zeit der Abfassung von Teles* περί, φυγῆς, in welcher Schrift H. als Statthalter erwähnt wird, darf man von der Zeit des dritten Ptolemäers nicht trennen, nicht zu weit von 240 v. Chr. wegrücken. Man müßte daher, wollte mau die Inschrift erst etwa in die Zeit des ägyptischen Krieges 40 mit Philipp verlegen, eine gut 30jährige Statthalterschaft des H. annehmen, was manches gegen sich haben würde; außerdem ist uns für die Zeit dieses Krieges aller Wahrscheinlichkeit nach ein gewisser Aphrodisios als ägyptischer Statthalter von Thrakien bezeugt, s. Pap. Tebt. I 8, 6. Für diese spätere Zeit würde auch der kurze Hinweis der Inschrift auf den Willen des ägyptischen βασιλεύς und der βασίλισσα [Inschrift B 14f. 22] nicht recht passen, da zu der Zeit des Krieges mit Philipp

50 der 5. Ptolemäer noch gar nicht verheiratet gewesen ist und man in der βασίλισσα daher seine Mutter, die Regentin Kleopatra, sehen müßte). Es ist also H. trotz seiner Kriegserfahrenheit nicht gelungen, in dem makedonisch-ägyptischen Kriege seine Provinz ganz intakt zu erhalten; zum mindesten das als religiöser Mittelpunkt so wichtige Samothrake ist ihm von Antigonos Doson entrissen worden (der neueste Biograph des Antigonos Doson, W. Bettingen [Dies. Jena 1912], ist auf diese Frage gar nicht eingegangen). Trotzdem wird man dem H. nach all dem, was wir von seiner Fürsorge für die Insel erfahren, Nachlässigkeit kaum vorwerfen dürfen. Er scheint vielmehr seinen Poeten sehr gewissenhaft versehen zu haben; wie uns die Weihung der Samothraker lehrt, hat er stets alle Bitten der ihn Angehenden berücksichtigt (Inschrift A 13Æ), und man hat von ihm auch die für die Insel so nötige [1887] ὕψρνικθπσο}}

Agrarreform erhofft (B 18fL). Bemerkenswert ist es schließlich, daß er sich auch sofort nach Antritt seines Amtes an der Feier der samothraki-schen Mysterien beteiligt hat; religiöses und politisches Interesse mögen sich hierbei verknüpft haben. Etwa zu derselben Zeit, in der das Kriegsglück dem H. übel wollte, hat ihn auch ein Unheil in der Familie getroffen. Der Gemahl seiner Tochter, der auch zugleich sein Neffe war, der spartanische König Archidamas (Polyb. a. a. O.), wurde damals von der Gegenpartei des Kleomenes ermordet; die beiden Enkel sind jedoch verschont worden – sie sind noch 219 v. Chr. am Leben, und wohl auch die verwitwete Tochter. Wie lange H. sein .Statthalteramt innegehabt hat, wissen wir nicht. Für das J. 219 v. Chr. erwähnt Polyb. a. a. O. ihn noch als lebend; er wurde damals bei der Wahl eines Königs aus dem Eurypontidenhause trotz seines Anrechts übergangen. Da jedoch nicht nur er, sondern auch andere Glieder dieses Geschlechts bei dieser Wahl zurückgesetzt worden sind und man auf einen ganz entfernten Seitenverwandten zurückgegriffen hat, so dürfte die Nichtberücksichtigung des H. kaum mit seiner Person – mag auch selbstverständlich niemand mehr an seine frühere Beliebtheit gedacht haben – oder seiner augenblicklichen Stellung Zusammenhängen, sondern sie beruht wohl allein auf der noch nachwirkenden Gegnerschaft des verstorbenen Kleomenes gegen das offizielle Eurypontidenhaus. Über das weitere 3 Geschick des H., in dem wir wohl einen tüchtigen, sympathischen Menschen zu sehen haben, wissen wir nichts. Niese Gesch. d. griech. u. mak. Staat. II 800. 303f. 426. Beloch Griech. Gesch. III 1, 652ff. 750. ΠΤ 2, 118. 120. Bouché-Leclerq Hist. des Lagid. I 263, 1. 281, 1. D. Cohen De magistr. Aegypt. extern. Lagid. provinc. administr. (1912) 20f.