RE:Histria
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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| Teil der istrischen Halbinsel | |||
| Band VIII,2 (1913) S. 2111–2116 | |||
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Histria. Lage und Grenze. Nicht die ganze heute Istrien genannte Halbinsel, die zwischen dem Tergestinus sinus (Golf von Triest) und dem Flanaticus oder Liburnicus sinus (Quarnero) nach Süden sich erstreckt und mit Kap Promontore (ἀκρωτήριον Πολατικόν Steph. Byz. s. Πόλα) ausläuft, führte in antiker Zeit diesen Namen; derselbe haftete nur an dem Siedlungsbereich des histrischen Stammes, der ostwärts bis auf die Höhen des Tschitschenbodens und des Monte maggiore und an den Arsakanal reichte. Östlich dieser nicht unbedeutenden Verkehrshemmnisse saßen Stämme, die unter dem Gesamtnamen ,Liburner‘ erscheinen (Plin. III 139. 140. Ptolem. II 16, 2. Geogr. Rav. LV 31. Die Tab. Peut. bringt die Ostgrenze gut zum Ausdruck; vgl. über die Arsagrenze noch u.). Nach Westen muß das istrische Gebiet einmal bis zur Friauler Ebene gereicht haben; denn Strab. V 215 läßt nach alten Quellen die istrische Küste am Timavus beginnen, und auch der Hergang der Operationen gegen die Istrer im J. 178 v. Chr. deutet darauf (Liv. XLI 1), wie denn auch Tergeste bei Mela II 57 und Steph. Byz. als illyrische Siedlung erscheint. Wenn im 1. Jhdt. v. Chr. der Formio (Risano südlich von Triest) Grenze ist, so hängt das sicher damit zusammen, daß die keltischen Karner sich in den Besitz des Gebietes von Triest gesetzt haben (Strab. VII 314 Τεργέστη κώμη Καρνική. Die Attribuierung der Karner an Triest durch Augustus ist nur eine Bestätigung, CIL V 532).[1] Der Formio war somit ethnographische Grenze geworden, und an diese knüpfte sich die Grenze zwischen der Gallia togata und der illyrischen Provinz. In dieser sind die Histrer die ersten von Westen her (Strab. a. O.), ,sie grenzen an die Karner und an Italien.‘ Das ist gesagt von einer Zeit, da die Gallia togata bereits italisches Gebiet geworden war. Dies geschah 42 v. Chr. (die Belege bei Gardthausen Augustus II 84, 4). Damals wurde die Ostgrenze der Togata, der Formio, Ostgrenze Italiens (Formio anticus auctae Italiae terminus, nunc Histriae Plin. n. h. III 129). Daß die Grenze der gallischen Provinz gegen die illyrische dieses Flüßchen gewesen ist, daß Tergeste nicht zu Illyricum sondern zu Gallien in Caesars Zeit gehörte, wird man überdies noch aus Hirtius VIII 24, 3 erschließen können. Erst unter Augustus wurde das Gebiet der Histrer, in dem die Kolonien Pola und Parentium entstanden und das ziemlich rasch römisches Gepräge erhielt, zu Italien geschlagen; die Arsa, die ethnographische Grenze, wie wir früher sahen, wurde Grenze [2112] zwischen dem privilegierten Land und der Provinz. Der Zeitpunkt der Grenzverschiebung ist ungewiß (Strabons Angabe VII 314 μέχρι Πόλας, Ἰστρικῆς πόλεως, προήγαγον οἱ νῦν ἡγεμόνες τοὺς τῆς Ἰταλίας ὅρους, braucht nach Groags Annahme [Klio 1913, im Druck] nicht eine genaue Zeitbestimmung zu enthalten; οἱ νῦν ἡγεμόνες kann als ‚jetzige Regierung‘ gefaßt werden. Vgl. aber auch Detlefsen in Sieglins Quellen und Forschungen XIII 29).
Physische Geographie. Die istrische Halbinsel gliedert sich orographisch in drei durch die Gesteinsbeschaffenheit voneinander gesonderte Teile; im Nordosten zieht der istrische Hochkarst, der als Triestiner Karst einsetzt, im Tschitschenboden ein weites nach Südwest steilabbrechendes Plateau bildet und mit dem Monte Maggiore (1396 m) am Quarnero endet. Diese Höhen, die Istria bianca nach der Farbe des Kalkgesteins, werden von Oros. I 2, 62 und dem Geogr. Rav. IV 37 als Ausläufer der Alpen gefaßt, wobei wohl der antike Name des kroatischen Karstes Ἄλβιον ὄρος mitgespielt haben mag. Südwestwärts ist den Kalkhöhen ein stark zerkalktes Terrain mit niederen abgerundeten Erhebungen und oberflächlicher Entwässerung vorgelagert: das Flyschgebiet, das gelbe oder graue Istrien. Hier zieht der Formio (Risano, schon beim Geogr. Rav. IV 36 so genannt), der Argaone (Dragogna Rav. a. O.) dem Golf von Triest zu; auch der Ningus (Nengone Itin. Ant. 271. Rav. a. O., heute Quieto) gehört mit dem größten Teil seines Laufs dem grauen Istrien an. Südwärts von einer Linie, die ungefähr von Punta Salvore zur Punta Nera zieht, breitet sich die südistrische Kalktafel aus, die fast überall mit einem niederen Steilrand gegen die Flachsee (Plin. III 151) der nördlichen Adria absetzt. Die weißen Kalke, die in antiker Zeit gesuchtes Baumaterial lieferten (Mitt. der Zentralkomm. 1893, 134. 1894, 119. Österr. Jahresh. LII Beibl. 204. Gnirs Mitt. der geogr. Ges. Wien 1908, 6f. Erze führen diese Gesteine nicht. Wenn Scymn. 391 das κασσίτερον κάλλιστον istrischer Inseln erwähnt, so verhält es sich mit diesem Bericht so wie mit denen über Bernsteingewinnung[WS 1] an der nördlichen Adria; die uralte Handelsstraße von den nördlichen Meeren durch Mitteleuropa nach Süd endet eben an der Adria im venetisch-histrischen Gebiet. So erscheint der Stappelplatz als Ursprungsort), sind wasserdurchlässig, der Grundwasserspiegel liegt sehr tief, die Bewohner waren in der Regel (Pola besaß eine Wasserleitung CIL V 47)[2] zur Anlage von Zisternen gezwungen, die zahlreich im Lande verbreitet, zum Teil heute noch in Verwendung stehen; an reichlichem Niederschlag fehlt es ja nicht (vgl. Gnirs Römische Wasserversorgungsanlagen im südlichen Istrien. Jahresber. der K. u. K. Marineunterrealschule in Pola 1901; österr. Jahresh. IX Beibl. 30; Jahrb. f. Altertumskunde II 121). Die Oberfläche des Kalks ist an vielen Stellen von seinem roten Verwitterungsprodukt, der terra rossa, überlagert, einer sehr fruchtbaren Bodenart, die reichen Ertrag an Öl, Wein und Getreide lieferte. Gehört ja H., gegenüber dem rauhen Karstbinnenland, von dem nicht selten die kalte Bora herabweht (man nahm auf sie beim Häuserbau Rücksicht, Gnirs österr. Jahresh. V Beibl. 162; eine [2113] Weihung an sie CIL V 7;[3] ihre Wirkung in den istrischen Gewässern Lucan. Phars. 455f.), durch die Lage und die meist geringe Meereshöhe bevorzugt, wenigstens mit den küstennahen Gebieten dem mediterranen Florengebiet an (fruitur caeli admiranda temperie Cassiod. var. XII 22). So sproßt an geschützten Stellen der Lorbeer zu Baumeshöhe und hat der Siedlung am Ostfuß des Monte maggiore Lovrana (Lauriana Geogr. Rav. IV 22. V 14. Guido 116) den Namen gegeben. Die Olive Istriens lieferte ein Öl, das auf dem römischen Markt geschützt war (Plin. XV 8. Martial. XII 63. Paus. X 32, 19. Cassiod. var. XII 22. 23. Hehn Kulturpflanzen⁸ 115; über die Ausfuhr des Öls in die Donauländer Gnirs Österr. Jahresh. XIII Beibl. 95f. Zahlreiche Ölpressen und -Magazine sind aufgedeckt worden Jahrb. der Zentralkomm. II 129. Jahresh. IX Beibl. 46. XI Beibl. 175 u. a.). Über den Weinbau im Lande berichten Cassiod. a. O. und 26 und Plinius, der den Wein von Pucinum feiert (III 127. XIV 59. 60. XVII 31), das allerdings im äußersten Grenzgebiet (nordwestlich von Triest) lag (über aufgedeckte Kelteranlagen und Weindepôts z. B. Österr. Jahresh. VI Beibl. 98). Wo Macchie und dürftiges Weideland vorherrscht, finden die Schafe noch immer ihr Auskommen; ihre Wolle hat in antiker Zeit eine Tuchindustrie ermöglicht (Plin. VIII 191. Baureste industrieller Anlagen: Gnirs Programm der Marineunterrealschule[WS 2] 1901, 10f. Schwalb Römische Villa bei Pola, Schriften der Balkankomm. antiqu. Abt. II 3f.). Hier sei auch bemerkt, daß der Reichtum des Meeres an Fischen und Schaltieren auch in antiker Zeit der Bevölkerung einen Erwerb bot; es wird über den Export von Fischkonserven und Austern berichtet (Plin. XXXII 62. Cassiod. XII 22).
Eine auffällige Erscheinung ist die Strandverschiebung auf Kosten des Festlandes, die an den ertrunkenen Tälern (Leme, Arsa, die Valloni des Nordwestens) erkennbar und deren Fortschreiten in historischer Zeit an römischen Bauten, die jetzt bereits dem Meere ausgesetzt sind, zu verfolgen ist (vgl. Gnirs Mitt. der Geogr. Ges., Wien 1908, 4ff.; österr. Jahresh. XIII Beibl. 101. Krebs Istrien 65f. 71f.).
Vorgeschichte und Geschichte. Zwar findet sich die erste Kunde von H. erst bei hellenistischen Schriftstellern (Scylax 20. Kallimach. bei Strab. V 216. Lykophr. Alex. 1021f.), unsere Kenntnis von der Kultur der Bevölkerung, die der illyrischen Nation angehörte, reicht aber dank der zahlreichen prähistorischen Funde in sehr frühe Zeit zurück. Manches deutet darauf hin, daß der paläolithische Mensch sich auch hier niedergelassen hat (vgl. Oberhummer ‚Dalmatien und das österreichische Küstenland‘, herausg. von Brückner 79 und die dort zitierte Literatur). Die große Masse der in den Castellieri (Gradišče, Starigrad: auf abgeplatteten Kuppen angelegte Wohnstätten) und den Gräberfeldern gemachten Funde gehört der Hallstattzeit an (Literatur, besonders über die Hauptfundstätten Vermo bei Mitterburg, Pizzughi bei Parenzo, Villa nova am Quieto, führt Gutscher in dem sehr gründlichen Programmaufsatz des II. Staatsgymnasiums Graz 1903 ‚Vor- und frühgeschichtliche Beziehungen Istriens und Dalmatiens zu Italien und [2114] Griechenland‘ an; vgl. auch Krebs a. O. 112. Hoernes Urgeschichte der bildenden Kunst 562f. Gnirs Das Gebiet der Halbinsel Istrien in der antiken Überlieferung, Pola 1902, 2; Jahrb. der Zentralkomm. I 61f.; über die prähistorischen Funde von Nesactium (Visazze bei Altura östlich von Pola) vgl. besonders Nesazio-Pola Volume unico degli atti e memorie della società Istriana di archeologia usw., Parenzo 1905); doch weist die altertümliche Ornamentik der keramischen Funde durch ihre enge Verwandtschaft mit den neolithischen Produkten von Butmir auf das hohe Alter der istrischen Castellieri, deren Anfänge Marchesetti bis ins frühe zweite Jahrtausend v. Chr. zurückverlegt (Castellieri preistorici di Trieste e della regione Giulia, Triest 1903). Sehr interessant sind die in der prähistorischen Kulturschicht von Nesactium gefundenen sekundär verwendeten Steinplatten mit mykenischen Ornamenten, ein Zeichen früher Beziehungen der ägäischen Kultur zum Küstenlande. Andererseits weisen Importartikel pizenischer Provenienz auf rege Beziehungen zur Ostküste Italiens; die starke Ähnlichkeit der Funde von Novilara bei Pesaro und der istrischen ist umso bedeutungsvoller, als verschiedene Nachrichten (Plin. III. 110. 112. Iguvin. Tafeln in Bücheler Umbrica 95) eben im östlichen Mittelitalien von Illyrern wissen, von Stammesgenossen der Histrer. Von Unteritalien bezogen die Kastellierleute Vasen verschiedener Art (Amoroso Atti e memorie della soc. Istr. V 247. Gutscher a. O. 24f.). Gewiß haben die frühen Beziehungen der griechischen Welt zu diesen Landschaften der nördlichen Adria eine Rolle bei der Entstehung von Sagen (Argonauten, Medea, Mündung des Ister u. a., zusammengestellt von Benussi L’Istria sino ad Augusto 64f.) gespielt. So sind die Tarentiner Handelsfahrten an die istrische Küste viel älter als ihre erste Erwähnung für die Zeit um 300 v. Chr. (Flor. I 13 Tarentos ... in ipsis Hadriani maris faucibus posita in omnis terras, Histriam Illyricum ... vela dimittit). Aber auch die Histrer selbst sind über Meer gegangen und haben sich als Seeräuber bemerkbar gemacht (Liv. X 2, 4 zum J. 302. XL 18 zum J. 182. Eutrop. III 7 zum J. 211 v. Chr.); ein Schiffstyp wird direkt als histrisch bezeichnet (Fest. 340: Serilla. Verrius appellari putat navigia Histricia ac Liburnica, quae lino ac sparto condensantur a conserendo et contexendo dicta).
Die Wegnahme eines römischen Getreidetransportes im J. 221 hat die Römer, welche seit wenigen Jahren sich in Oberitalien festgesetzt hatten, veranlaßt, gegen die H., die angeblich mit Demetrius von Pharos in Verbindung standen, vorzugehen. Liv. XX per. berichtet wie Eutrop a. O. (Oros. IV 13 usw.) von einer ‚Unterwerfung‘ des Volkes. Aber gerade nach 221 haben die Römer, falls überhaupt diese Nachricht ganz scharf zu fassen ist, infolge des Punierkriegs keine Möglichkeit gehabt, dieser ‚Unterwerfung‘ auch Nachdruck zu verleihen. So ist man 183 wieder veranlaßt, auf einen istrischen Krieg zu sinnen (Liv. XXXIX 55). Bezeichnend für das Verhältnis der Histrer zu Rom ist die feindselige Haltung des Stammes anläßlich der Gründung der Kolonie Aquileia 181 v. Chr. (Liv. XL 26 quia bellum cum Histris [2115] esset prohibentibus coloniam Aquileiam deduci). Auch hat er sich durch Seeraub in den unteritalischen Gewässern der Adria eben in dieser Zeit wieder fühlbar gemacht (Liv. XL 18 ... L. Duronio Apulia (sc. evenit); et Histri adiecti, quod Tarentini Brundisinique nuntiabant, maritimos agros infestos transmarinarum navium latrociniis esse). So kam es zu Feldzügen von 178/7, die freilich zunächst der Consul A. Manlius auf eigene Faust unternahm (Liv. XLI 7, 7). Einen ausführlichen Bericht über die zunächst erfolgarmen Operationen enthält Liv. XLI, vgl. auch Flor. I 26. 177 wurde das Volk unterworfen, ihre Hauptverteidigungsplätze, darunter besonders Nesactium, erobert. (Der Livianische Bericht läßt auch die staatliche Organisation einigermaßen erkennen. An der Spitze des aus verschiedenen Stämmen zusammengesetzten Volks stand ein König, dessen Würde erblich war. Neben ihm finden sich Principes, wohl die Stammeshäupter, Liv. XLI 11, 1: Nesactium, quo se principes Histrorum et regulus ipse Aepulo receperat. 10, 3: concursu ex omnibus populis iuventute facto u. a.; vgl. Zippel Die römische Herrschaft in Illyrien 101f. Gnirs Gebiet der Halbinsel Istrien 11–18. Veith Die Eroberung Istriens durch die Römer. Streffleurs Militär. Ztschr. 1908, 120f.). Der Consul C. Claudius feierte den Triumph, Liv. XLI 13. Act. triumph. a. 177 (Ergänzung). Freilich konnte H. noch lange nicht als sicherer und ruhiger Besitz gelten. Beklagen sich doch schon 171 aquileiensische Gesandte, daß ihre Kolonie inter infestas nationes Histrorum et Illyriorum stark gefährdet sei (Liv. XLIII 1). In der Tat hat ohne Auftrag des Senats der Consul C. Cassius den Histrern, angeblich trotz ihrer Friedfertigkeit, arg zugesetzt, sodaß sie 170 v. Chr. Gesandte mit Beschwerden nach Rom schickten (Liv. XLIII 5, 3). Und vom Senat wurde geantwortet, senatum ea, quae facta querantur, neque scisse futura, neque si sint facta, probare. Das ganze weitere Verhalten des Senats in dieser Angelegenheit zeigt nur zu deutlich, daß man bestrebt war, die unruhigen Gesellen nicht noch mehr zu reizen.
Bei einem solchen Verhältnis ist es daher nicht anders zu erwarten, als daß neue Waffengänge notwendig wurden. So hat C. Sempronius Tuditanus 129 v. Chr. die Histrer bezwungen (Plin. III 129), seinen Feldzug wohl behandelte der Dichter Hostius (Schanz Röm. Lit. I³ 219). Über die von Tuditanus aufgestellte Statue mit einer den Feldzug betreffenden Inschrift vgl. Reisch österr. Jahresh. XI 291. Seither ward, wie das Ausbleiben von Kriegsnachrichten vielleicht erschließen läßt, Ruhe gehalten. Eine Romanisierung ist aber in den nächsten Jahrzehnten gewiß noch nicht eingetreten. Denn noch im J. 52 sind die Histrer nach alter Weise auf dem Kriegspfad gegen das romanisierte Tergeste (Hirtius VIII 24, 3), was Caesar zu einer Truppensendung veranlaßte. Vielleicht sind gerade diese Gegensätze der Grund gewesen, daß die Histrer im J. 49 des Pompeius Partei ergriffen, während die Cispadaner die Hauptstütze Caesars waren, Lucan. IV 406ff.; die übrigen Stellen über den Krieg bei Benussi 278f. Die Formiogrenze der illyrischen und gallischen Provinz erscheint da in neuer [2116] Beleuchtung. Sie wurde dann im J. 42 v. Chr., wie oben angeführt wurde, Grenze Italiens. Nach dem Iapudenkrieg von 35 v. Chr. hat sich Octavian des Küstenlandes besonders angenommen. Triest wurde 33 v. Chr. neu befestigt (CIL V 525.[4] 526[5]) und das Territorium der Kolonie bedeutend vergrößert (Carni Catalique attributi a divo Augusto rei publicae nostrae [scil. Tergestinae] CIL V 532).[1] Pola und Parenzo sind in derselben Zeit oder bald nachher Kolonien geworden (Pietas Iulia Pola; Iulia Parentium CIL p. 3, 35. Die so stärker einsetzende Romanisierung wird wohl auch der Grund zur Einbeziehung des istrischen Gebiets in Italien, zur endgültigen Verschiebung der italischen Grenze an die Arsa gewesen sein. Mit Venetien zusammen bildete H. die zehnte augusteische Region, seit der Provinzialisierung Italiens eine Provinz desselben. Römischer Großgrundbesitz hat im Lande Eingang gefunden, wie Tac. hist. II 72 und zahlreiche aufgedeckte Villenanlagen bezeugen. Auch in H. finden wir Exposituren der Handelsfirma der Barbii (CIL V 134–136. 412;[6] vgl. Jahrb. der kunsthistor. Sammlungen des allerhöchsten Kaiserhauses XV 121f.). Freilich hat das Römertum zunächst vorwiegend nur in den Küstengebieten abgefärbt. Im Inneren finden wir auf den lateinisch geschriebenen Inschriften zahlreich die illyrischen Namen vertreten (Inschriften des Gebiets von Pinquente, dazu Mommsen CIL V p. 44f.). Von wirtschaftlicher Bedeutung war die Herstellung der Via Flavia von Triest nach Pola 78/79 n. Chr. (s. unter Flavia via). Der Umstand, daß die Marschroute der nach Süden drängenden Völker über Venetien nach Italien ging, war für Istrien von Vorteil, da es verschont blieb. Gerade im 6. Jhdt. muß es den Höhepunkt seiner Entwicklung erreicht haben, wie Cassiodors begeisterte Schilderung var. XII 22 beweist.
Literatur: Franceschi L’Istria. Note storiche, Parenzo 1879. Benussi L’Istria sino ad Augusto, Triest 1883. Die österreich-ungarische Monarchie in Wort und Bild, Band Küstenland. Gnirs Das Gebiet der Halbinsel Istrien in der antiken Überlieferung, Pola 1902. Gutscher Vor- und frühgeschichtliche Beziehungen Istriens und Dalmatiens zu Italien und Griechenland, Graz 1903. Nissen Ital. Landeskunde II 237ff. Caprin Istria nobilissima 1905. Krebs Die Halbinsel Istrien, Leipzig 1907. Dalmatien und das österr. Küstenland, herausg. von E. Brückner, Wien 1911. Die Inschriften sind zusammengestellt CIL V und Supplement; Nachträge bis 1906 verzeichnet A. Stein Bursians Jahresbericht CXLIV Abt. III 312f. Sonstiges Material findet sich im Archeografo Triestino, in den Atti e memorie della società di archeologia e storia patria (Parenzo), den Mitteilungen und dem Jahrbuch der Zentralkommission und in den Jahresheften des österr. arch. Instituts.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ a b Corpus Inscriptionum Latinarum V, 532.
- ↑ Corpus Inscriptionum Latinarum V, 47.
- ↑ Corpus Inscriptionum Latinarum V, 7.
- ↑ Corpus Inscriptionum Latinarum V, 525.
- ↑ Corpus Inscriptionum Latinarum V, 526.
- ↑ Corpus Inscriptionum Latinarum V, 134, Corpus Inscriptionum Latinarum V, 135, Corpus Inscriptionum Latinarum V, 136, Corpus Inscriptionum Latinarum V, 412.