2) K., Sohn des Aristonymos, Athener; unterstützte 411 den Antrag des Pythodoros, einen Dreißigerausschuß zum Entwurf einer Verfassung einzusetzen, mit dem Zusatzantrag, es solle dabei die Kleisthenische Verfassung geprüft werden, Arist. resp. Ath. 29, 3; über den Sinn dieses Zusatzes vgl. v. Wilamowitz Arist. u. Athen I 102, 8. Bei den Verhandlungen über die Lysandrische Verfassung ist K. nach Arist. 34, 3 neben Archinos, Anytos und Phormisios Anhänger des Theramenes (doch vgl. Ed. Meyer Gesch. d. Alt. V 18) und Vertreter der πάτριος πολιτεία. Neben diesem nennt ihn auch Aristoph. Fro. 967, als Anhänger sophistischer Bildung. Darauf weist [661] auch seine Rolle bei Platon, Staat 340A, wo er dem Thrasymachos beisteht, besonders aber der Inhalt des K. betitelten, Platon zugeschriebenen Dialoges. K. begründet dort seinen Übertritt zum Thrasymachos damit, daß Sokrates zwar seinen Schülern Wissensdurst erwecke, zu dessen Befriedigung aber kein greifbares, im politischen Leben verwertbares Wissen ihnen zu geben verstände. Übrigens empfiehlt auch Thrasymachos nach dem bei Dionys. Demosth. 3 (p. 132, 3 Radermacher-Usener) überlieferten Anfang seiner Rede die πάτριος πολιτεία und einen Ausgleich der Parteigegensätze, was vielleicht auf den Sinn des oben erwähnten Zusatzantrages seines Anhängers ein Licht wirft. Lys. frg. 69 S. gibt auch bei Beziehung auf diesen K. sachlich nichts aus.