2) Κτησιφῶν, Sohn des Leosthenes aus dem Demos Anaphlystos (Demosth. XVIII 54. 118), beantragte im J. 336, Demosthenes solle für seine Verdienste um den Staat an den großen Dionysien öffentlich mit einem goldenen Kranze geschmückt werden (Hypoth. Aesch. III 1ff. Libanii hypoth. Dem. XVIII § 2ff. Aesch. III und Dem. XVIII pass.). Aischylos strengte daraufhin eine γραφὴ παρανόμων gegen K. an, die in Wahrheit gegen Demosthenes gerichtet war. Erst nach 6 Jahren kam es zur Gerichtsverhandlung, bei der Demosthenes in seiner Kranzrede seine eigene politische Tätigkeit und dadurch den Antrag des K. so glänzend rechtfertigte, daß sein Gegner noch nicht den fünften Teil der Stimmen für sich gewann und aus Erbitterung darüber Athen verließ (Schäfer Demosth. und seine Zeit III² 83–86. 221–292. o. Bd. I S. 1058 und Bd. V S. 178f. Kirchner Prosop. Att. nr. 8894).