RE:Laelius 6

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
unvollständig  
Dieser Text ist noch nicht vollständig. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen! Allgemeine Hinweise dazu findest du in der Einführung.
Dec. Volkstribun 54 v. Chr., Sohn von Nr. 5
Band XII,1 (1924) S. 411413
Bildergalerie
Register XII,1 Register l
Link für WP   
* {{RE|XII,1|411|413|Laelius 6|[[REAutor]]|RE:Laelius 6}}        

6) Dec. Laelius, war Sohn von Nr. 5, und stand von seinem Vater her in guten Beziehungen zu Pompeius (Cic. Flacc. 2. 14 mit Schol. Bob. z. d. St 235 Or.- = 98 Stangl); vermutlich diente er unter ihm im mithridatischen Kriege, denn er war 692 = 62 in Asien, während der Pro-praetor L. Valerius Flaccus die Provinz verwaltete (Cic. Flacc. 14). Diesen klagte er nach seinem Abgänge wegen Erpressungen an und betrieb die Untersuchungen zur Beschaffung des Beweismaterials in Asien so eifrig und gründlich (ebd. 13. 14. 17. 18. 20. 36. 41. 54. 59), daß der Prozeß erst im J. 695 = 59 zur Verhandlung kam. L. war der Hauptkläger und scheint sich Ciceros Verfahren gegen Verres zum Muster genommen zu haben, wie in der Vorbereitung, so auch in dem Eingehen auf das ganze Vorleben des Angeklagten (ebd. 5 frg. Mediolan.). Als Nebenkläger standen ihm zur Seite C. Appuleius Decianus (o. Bd. II S. 260 Nr. 22; über das Verhältnis beider Cic. Flacc. 81. 83), Lucceius und L. Baibus (Schol. Bob. Flacc. 228 Or. = 93 Stangl). H a a k h in der alten Realencyklopädie hat die Vermutung Drumanns (GR³ V 614), daß L. Baibus wahrscheinlich zu den Laeliern gehörte und als Verwandter dem L. beistand, zurückgewiesen mit der Begründung, ,daß der Vorname Lucius sonst in der Familie sich nicht findet, und daß der Consul Laelius Baibus (von 748 = 6 v. Ohr. Nr. 15) wahrscheinlich der erste ist, der den Beinamen trug*. Beide Grqnde sind nach neueren Inschriftenfunden nicht mehr aufrecht zu halten, denn Laelii mit dem Praenomen Lucius sind gerade in Pergamon nachweisbar (Nr. 7), wo auch der andere Subscriptor des L., Decianus, lebte (Cic. Flacc. 70f. 74; vgl. 17. 57), und der Beiname Baibus ist jetzt schon für den 702 = 42 in Afrika gefallenen Dec. Laelius gesichert (s. u.). Trotzdem dürfte L. Baibus nicht als Verwandter des Hauptklägers L. aus demselben Geschlecht anzusehen sein, sondern gleichzusetzen mit L. Cornelius Balbus, wie o. Bd. IV 8. 1262f. ausgeführt wurde. Gegen die Anklage des L. und seiner Genossen verteidigten den Flaccus, und zwar mit Erfolg, Hortensius und Cicero, dessen Rede größtenteils erhalten ist; darin wird L. als ein durch Herkunft, Begabung, Charakter zu guten Hoffnungen berechtigender junger Mann mit Achtung und Schonung behandelt (2. 13. 15. 18; angeredet noch 23. 69 74. 92. Schol. Bob. 230 Or. = 95 Stangl). Im J. 700 = 54 war er Volkstribun und nahm als solcher den angeklagten A. Gabinius gegen die Heftigkeit seines Kollegen C. Memmius in Schutz (Val. Max. VIII 1 abs. 3, s. o. Bd. VII S. 429, 51ff. Beziehung auf diesen L. trotz des Fehlens des Praenomens wohl außer Frage). Wahrscheinlich ist L. in diesen Jahren vor oder nach dem Tribunat Quaestor in Sizilien gewesen. Quintil. VI 3, 39 berichtet nämlich euæ Erzählung des M. Ca Hus de ilia D. Laeli colïegaeque eius in provinciam fcstinantium contentione mit dem witzigen Schluß: hie subsecutus quo modo trän- [412] Laelius

412

sierit, utrum rati an piseatorio navigio, nemo sciebat: Siculi quidem, ut sunt lascivi et dicaces, aiebant in delphino sedisse et sic tamquam Ariona transvectum (41, vgl. aus derselben Zeit über einen andern Quaestor Siziliens, Clodius, Cic. Clod. et Cur. frg. 13: cum misere frelum transire cuperet. 14: hanc loquacem Siciliam [‌Schol. Bob, 333 Or. = 87 Stangl]). M. Caelius ist M. Caelius Rufus, dessen Tätigkeit in diese Jahre fällt (o. Bd. III 10 S. 1267f. Herm. XLIV 135ß.) und der jedenfalls von L. nicht viel hielt (vgl. seine Äußerung über Laelii et Antonii et id genus valentes von Mitte 703 = 51 bei Cic. fam. VIII 4, 2); die Fahrzeuge, die er nennt, können nur zum Übersetzen über die Meerenge gebraucht werden, und zwei in dieselbe Provinz abgehende Kollegen können kaum etwas anderes als die nur in Sizilien paarweise fungierenden Quaestoren gewesen sein. Vielleicht fällt dieses Amt des L. unmittelbar

20 vor den Bürgerkrieg. Er trat nach dessen Ausbruch auf die Seite des Pompeius; etwa am 13. Febr. 705 = 49 überbrachte er Befehle des Pompeius aus Luceria an die Consuln nach Capua (Pompeius bei Cic. ad Att. VIII 12 A, 3. Cicero an Pompeius ebd. HD, 1). Auf Grund seiner alten Beziehungen zu Asien erhielt er dann mit C. Valerius Triarius den Befehl über die von den Seestädten dieser Provinz gestellten Schiffe (Caes. bell. civ. III 5, 3. 7, 1. 40, 5). Eine

30 Ehreninschrift aus Arados in Phönizien: Ο δῆμος | Δεκμον Ἀαίλιον | Δεκμον vtov | ἔπαρχον στόλου || εὐνοιας ἔνεκεν ist ihm von dem ersten Herausgeber S e c c h i zugewiesen worden und mag während der Rüstungen und vor der endgültigen Verteilung der Kommandostellen gesetzt sein (CIG III Add. 4536 c); ein Grund, sie ihm abzusprechen, ist nicht ersichtlich (gegen Prosopogr. imp. Rom. II 260 Nr. 26. C a g n a t IGR ÎII 1018). Anfang 706 = 48 nahm er mit seinen

40 etwa 50 (so K r o m a y e r Philol. LVI 436f.) bis 70 Schiffen (so Veith Feldzug von Dyrrachium [Wien 1920] 209f. 216) an den Operationen zur See vor Oricum teil (Caes. III 7, 1) und sperrte im April diese Stadt zu Wasser und zu Lande ab (ebd. 40, 5); im Sommer legte er sich vor den Hafen von Brundisium und erneuerte dessen vorher von L. Scribonius Libo (Bd. II A S. 884, 1ff.) versuchte Blockade bei besserer Jahreszeit mit besserem Erfolge, bis ihn die Kunde von Caesars 50 Sieg bei Pharsalos im August zur Aufhebung bewog (Caes. 100, 1–4). Er machte persönlich schon jetzt seinen Frieden mit dem Sieger und war außer Cicero der einzige Pompeianer, dem ausdrücklich von Caesars Vertreter Antonius durch ein Edikt vom Dezember der Aufenthalt in Italien gestattet wurde (Cic. ad Att. XI 7. 2: vgl. 14, 1. 15, 1f. vom Frühjahr 707 = 47). Nicht so sicher, wie allgemein angenommen wird (außer von Secchi), erscheint es, daß dieser L. es war.

60 der mit dem Statthalter Q. Cornificius seit 710 = 44 in der alten Provinz Africa war und 712 = 42 seinen Untergang fand (o. Bd. IV S.1626f.)· Eine neuerdings gefundene Inschrift nennt diesen L. als Stifter in einer Badeanstalt in Carpis (jetzt Kurbes) am Golf von Karthago: D. Laelius D. f. Baibus q(uaestor) pro (Klio VIII 461 = Dessau 9367 = = [künftig] CIL Vin 24105a): vorher war man angewiesen auf Appian. bell. civ. [413] 413

Laelius

IV 229: Λαίλιος, ἔτερος τοῦ Κορνιφικίου στρατηγός und Dio XLVIII 21, 1: ἤρχον .... τοῦ μὲν Νομαδικου (Numidia = Africa nova) Τίτος Σέςτιος, τοῦ δὲ ἐτέρου (Africa vêtus) ὁ τε Κορνουφίκιος καὶ Δέκιμος Λαίλιος, woraus keine volle Klarheit über die Stellung des L. zu gewinnen war. Der ehemalige Volkstribun von 700 = 54 war gewiß älter als Cornificius, während in Africa dieser als der eigentliche Statthalter und L. als sein Untergebener erscheint; es wäre also möglich, daß der Quaestor pro practore der Sohn des andern ist, zumal wenn dieser die Quaestur schon früher bekleidet hat (s. o.). Das Kognomen Baibus war bisher für keinen der D. Laelii republikanischer Zeit bezeugt. Immerhin hat L. nach den Berichten des Appian (229. 236–241) und Dio (21, 1–6; vgl. 22, 4), an dem Kriege gegen T. Sextius und die Caesarianer, besonders bei den Kämpfen um Cirta so bedeutenden und selbständigen Anteil genommen, daß doch wieder eine gewisse Gleichberechtigung mit Cornificius und ein höheres Alter und eine größere Kriegserfahrung für ihn angenommen werden könnte. So bleibt die Frage unentschieden. Jedenfalls hat dieser L. mit Cornificius ein gewaltsames Ende gelegentlich ihrer Niederlage genommen, nach Appian durch eigene Hand, nach Dio durch Feindeshand (vgl. auch Ganter Philol. LIII 145f. über deren Abweichungen).