- ›S. 2395 zum Art.‹
Lex Licinia (sumptuaria) wird von Macrob. sat. III 17, 7 dem P. Licinius Crassus Dives zugeschrieben, stammt aber wohl von dem Consul J. 97, der dieses Kognomen nicht führte. S. o. Bd. XIII S. 288, ferner etwa Lange Röm. Alt. III 71. Eine Erwähnung steckt wohl auch in dem nicht sicher herzustellenden frg. 67 von Varros Satura Bimarcus, wo die Hss. lucaniam und ähnliches bieten und wo es sich nach dem sonstigen Inhalt der Satura (frg. 53ff.) sehr gut um die Umgehung oder Aufhebung eines Luxusgesetzes handeln kann.
Nachträge und Berichtigungen
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[10]) L. L. sumptuaria. S V (578,9 lies: ›S. 2395 zum Art.‹). S VII: streichen; vgl. IV A 905,67ff. XIII 288,7ff. M. Duronius Nr. 3 (V 1862).
[Hans Gärtner. ]