RE:Lex Licinia 10

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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L. L. sumptuaria
Band S V (1931) S. 578
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›S. 2395 zum Art.‹

Lex Licinia (sumptuaria) wird von Macrob. sat. III 17, 7 dem P. Licinius Crassus Dives zugeschrieben, stammt aber wohl von dem Consul J. 97, der dieses Kognomen nicht führte. S. o. Bd. XIII S. 288, ferner etwa Lange Röm. Alt. III 71. Eine Erwähnung steckt wohl auch in dem nicht sicher herzustellenden frg. 67 von Varros Satura Bimarcus, wo die Hss. lucaniam und ähnliches bieten und wo es sich nach dem sonstigen Inhalt der Satura (frg. 53ff.) sehr gut um die Umgehung oder Aufhebung eines Luxusgesetzes handeln kann.

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band R (1980) S. 155
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[Obwohl der Verfasser des Artikels noch nicht über 70 Jahre verstorben ist († 2014), ist der Artikel gemeinfrei, da er – soweit wie hier angezeigt – keine Schöpfungshöhe aufweist. Näheres dazu unter w:Schöpfungshöhe. Bist du anderer Meinung, nutze bitte die Diskussionsseite dieses Artikels.][Abschnitt korrekturlesen]

[10]) L. L. sumptuaria. S V (578,9 lies: ›S. 2395 zum Art.‹). S VII: streichen; vgl. IV A 905,67ff. XIII 288,7ff. M. Duronius Nr. 3 (V 1862).

[Hans Gärtner. ]