Nachträge und Berichtigungen
[Obwohl der Verfasser des Artikels noch nicht über 70 Jahre verstorben ist († 1962), ist der Artikel gemeinfrei, da er – soweit wie hier angezeigt – keine Schöpfungshöhe aufweist. Näheres dazu unter w:Schöpfungshöhe. Bist du anderer Meinung, nutze bitte die Diskussionsseite dieses Artikels.][Abschnitt korrekturlesen]
- S. 2399 zum Art. Lex Ovinia:
S. O’Brien-Moore o. Suppl.-Bd. VI S. 687. 688. 692f. Ältere Literatur bei Rotondi Leges publicae 233. Quellenstellen bei Kübler Gesch. des röm. Rechts 92, 2; vgl. auch 102. Arangio-Ruiz Storia del dir. rom. (1937) 37. Neuestens Siber Die plebeischen Magistraturen bis zur Lex Hortensia (Leipz. Rechtswiss. Studien 100 [1936]) 48.
[Adolf Berger. ]
[Obwohl der Verfasser des Artikels noch nicht über 70 Jahre verstorben ist († 2014), ist der Artikel gemeinfrei, da er – soweit wie hier angezeigt – keine Schöpfungshöhe aufweist. Näheres dazu unter w:Schöpfungshöhe. Bist du anderer Meinung, nutze bitte die Diskussionsseite dieses Artikels.][Abschnitt korrekturlesen]
Lex Ovinia
Das Gesetz über die Wahl der Senatsmitglieder. S VII (402,19 lies: ›S. 686. 688. 692f.‹); vgl. S VI 686,50ff. 688,40f. 692,63ff.
[Hans Gärtner. ]