Nachträge und Berichtigungen
[Obwohl der Verfasser des Artikels noch nicht über 70 Jahre verstorben ist († 1962), ist der Artikel gemeinfrei, da er – soweit wie hier angezeigt – keine Schöpfungshöhe aufweist. Näheres dazu unter w:Schöpfungshöhe. Bist du anderer Meinung, nutze bitte die Diskussionsseite dieses Artikels.][Abschnitt korrekturlesen]
- S. 2416 zum Art. Lex Trebonia Nr. 1:
S. Μünzer Bd. VI A S. 2282 und Lengle ebd. S. 2642, 31.
[Adolf Berger. ]
[Obwohl der Verfasser des Artikels noch nicht über 70 Jahre verstorben ist († 2014), ist der Artikel gemeinfrei, da er – soweit wie hier angezeigt – keine Schöpfungshöhe aufweist. Näheres dazu unter w:Schöpfungshöhe. Bist du anderer Meinung, nutze bitte die Diskussionsseite dieses Artikels.][Abschnitt korrekturlesen]
Lex Trebonia
1) Das Gesetz über die Kooptation von Volkstribunen. (L) S VII (414,49 lies: ›S. 2462,30ff.‹); vgl. VI A 2462,3014. L. Trebonius Nr. 9 (VI A 2282) Asper (K).
[Hans Gärtner. ]