RE:Lucceius 6

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Q. f., L. Freund Ciceros
Band XIII,2 (1927) S. 15541559
GND: 102397414
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6) [...] [1555] [1556] [1557] [1558] [1559] Lucceius'

iwi

C. Claudius und des M. Perpenna, d. h. im J. 624 = 130 oder, was viel wahrscheinlicher ist, 662 = 92 an erster Stelle L. Luuceius M. f. leg(atus) und drei Freigelassene, darunter M. Luuceius M. 1. Artemidorus; der Legat diente vielleicht damals im Kriege gegen die Thraker, und der Freigelassene war einer seiner Begleiter (CIL I² 663 = Dessau 4053). Eine zweite von Cyriacus kopierte samothrakische Inschrift scheint zwei Söhne eines C. Luccius mit den Vornamen C. und L. als Mysten zu nennen (ebd. 664); vielleicht hängen diese ebenfalls als Lucceii mit den anderen zusammen, obgleich auch der Name Luccius vorkommt (s. d.). Derselben Zeit und derselben Provinz gehört der Sklave Nikephoros eines L. Lucceius an (Delos, vom J. 660 = 94 Bull. hell. XXIII 67, vgl. XXXVI 47).

RE:Lucceius 5

5) L. Lucceius M. f, war ein Geschäftsmann, der wahrscheinlich in Kilikien Verbindungen hatte, denn er beklagte sich Anfang des J. 704 = 50 brieflich bei dem dortigen Proconsul Cicero, daß die neuesten Beschlüsse des Senats gegen die Kapitalisten das ganze Wirtschaftsleben erschütterten (ad Att. V 21, 13). Die Hinzufügung des Vatersnamens unterscheidet ihn ausdrücklich von seinem Namensvetter Nr. 6, der in dem Briefwechsel mit Atticus sonst überall gemeint ist, wo von einem L. schlechthin gesprochen wird. Dagegen könnte sich auf diesen Geldmann etwa beziehen, was Cic. fam. V 20, 5 seinem Provinzialquaestor L. Mescinius Rufus im Januar 705 = 49 schreibt: Nam de Lucceio est ita actum, ut auetore On. Pompeio ista pe-cunia in fano ponerctur. Id ego agnovi meo iussu esse factum. Qua pecunia Pompeius est usus ut ea, quam tu deposueras, Sestius (Bd. II A S. 1889, 8); vgl. ebd. 6, wo die hsl. Überlieferung indes den Namen L. nicht bietet.

RE:Lucceius 6

6) L. Lucceius Q. f. (Aufschrift der an ihn und von ihm geschriebenen Briefe, Cic. fam. V 12–15) gehörte dem Freundeskreise Ciceros an und stand ihm durch Geistesart und Gesinnung nahe. In dem Briefwechsel Ciceros mit Atticus beziehen sich alle Erwähnungen eines L. auf diesen Träger des Namens, falls nicht durch ausdrückliche Unterscheidungsmerkmale einer Verwechslung mit ihm vorgebeugt wird wie insbesondere ad Att. V 21, 13 bei [L.] Lucceius M. f. Nr. 5. Verderbnisse der hsl. Überlieferung er-I schweren mehrfach die Erkenntnis der Tatsachen im Leben des L.; seine Behandlung bei Dru-mann-Groebe G. R.² IV 195. 557ff. V 682f. läßt trotz der Berichtigungen des Herausgebers zu dem ursprünglichen Text des Verfassers noch manches zu wünschen; die Handbücher der Römischen Literaturgeschichte hängen nur von ihr ab. Für das Alter und die Herzlichkeit der Freundschaft zwischen L. und Cicero zeugt besonders dessen letzter Brief vom Mai 709 = 45 fam. V 115, 2: Quid enim? ad amicosne confugiam? Quam multi sunt ? habuimus enim fere communis; quorum alii oeciderunt, alii nescio quo pacio obduruerunt. Teeum vivere possem equidem et maxime veilem; vetustas, amor, eonsuetudo, studia paria; quod rinelum, quaeso, dest nostrae eoniunctionis ? Possumusne igitur esse una?... sed certe adhuc non fuimus, cum essemus vicini in Tuseulano, in Puteolano: nam quid dieam [1555] 1555

Lucceius

in urbe? Zuerst spricht Cicero von L. in fünf Briefen, deren frühester im Anfang und deren spätester am Ende des Jahres 687 = 67 geschrieben ist, und zwar nur in dem vierten Briefe (ad Att. 111, 1 aus der Mitte des Jahres) unter Nennung seines Namens, sonst ohne diese als von dem gemeinsamen Freunde (ebd. 5, 5. 8, 1. 10, 2. 3, 3). L. war damals heftig erzürnt gegen Atticus und gegen Cn. Sallustius (Bd. I A S. 1912 Nr. 6); beide legten den größten Wert darauf, ihn wieder 1 zu versöhnen und baten Cicero wiederholt und dringend um seine Vermittlung; dieser, für den L. vir mehercule optimus mihique amieissimus war (ebd. 8, 1), unterzog sich der Aufgabe mit vielem Eifer, aber vorläufig ohne Erfolg. Aus demselben Jahre 687 = 67 berichtet Dio XXXVI 41, 1f. von einem Praetor: Als dieser zu Gericht saß und sich vor dem vorübergehenden Consul M.’ Acilius Glabrio (vgl. über ihn Röm. Adelsparteien 275f.) nicht erhob, ließ ihm der Consul i – nach dem Vorbilde seines Schwiegervaters, des Consuls von 639 = 115 M. Aemilius Scaurus (Auct. de vir. ill. 72, 6) – den curulischen Amtsstuhl zerschlagen, worauf der Praetor und seine Kollegen – die dadurch ihre Solidarität mit ihm zur Schau stellten – gegen alle Sitte im Stehen Recht sprachen; derselbe Praetor lehnte die ihm für das folgende Jahr 688 = 66 zugefallene Statthalterschaft von Sardinien ab aus Mißbilligung der in der Verwaltung der Provinzen eingerissenen i Übelstände. Sein überlieferter Name Λούκιος ΛούκοΜος ist unrichtig (o. S. 376, 46ff.) und in Λούκιος Λουκκήιος zu verbessern; diese zuerst von Hölzl (Fasti praetorii 29) begründete Änderung hat mit Recht allgemeine Zustimmung gefunden; über eine abweichende Ansicht s. u. L..war mit Cicero fast gleichaltrig, da dieser nur ein Jahr später zur Praetur gelangte; sein Verhalten während des Amtes paßt zu seinem sonstigen Wesen; die Entzweiung zwischen ihm und alten persön- liehen Freunden wird mit den von Dio berichteten Vorgängen Zusammenhängen, und diese Vorgänge wiederum mit den damaligen Partei kämpfen, dem Widerstande der Consuln gegen die den Pompeius erhebende Rogation des Gabinius und der aus der Folgezeit bezeugten Verbindung des L. mit Pom-peius. Gegen Ende 690 = 64 klagte L. den bei den Consulwahlen durchgefallenen Catilina wegen seiner Betätigung bei den Sullanischen Proskriptionen inter sicarios an (Ascon.tog. cand. 81 K. S.), ohne jedoch seine Verurteilung zu erzielen (vgl. Geizer Bd. II A S. 1700, 45ff.); er beschuldigte ihn u. a. übereinstimmend mit Cicero des Ehebruches und der Blutschande in orationibus, quas in eum scripsit (Ascon. 82), worunter vielleicht Flugschriften in Redeform zu verstehen sind. Im J. 691 = 63 stand er anscheinend dem Consul Cicero im Kampfe gegen Catilina entschlossen zur Seite (vgl. besonders dessen Bemerkung aus dem J. 709 = 45 fam. V 13, 4: das enim mihi iu-cundas reeordationes conseientiae nostrae re-rumque earwn, quas te in primis auctore gessi-mus). Von seiner später als die Anklage Catilinas erfolgten Bewerbung um das Consulat (Ascon. 81) steht die erste Andeutung bei Cic. ad Att. I 14, 7 im Februar 693 = 61: cum Luceeio in graiiam redi; video hominem valde peturire; navabo ope-ram. Das hsl. redi wird seit M a d v i g allgemein [1556] Lucceius

1556

in redii geändert; denn die Spannung zwischen L. und Atticus war damals gewiß längst beseitigt, während eine vorübergehende Entfremdung zwischen ihm und Cicero wohl denkbar ist. Die zweite Andeutung folgt im Dezember desselben Jahres 693 = 61 und bezieht sich zweifellos auf die Bewerbung bei den im nächsten Sommer stattfindenden Wahlen für 695 = 59, ebd. 17, 11: Lucceium scito consulatum habere in animo statim petere.

0 Duo enim soli dicuntur petituri; Caesar cum eo coire per Arrium cogitat, Lediglich auf Grund der Interpretation von statim – suo anno unmittelbar nach Ablauf der gesetzlichen Zwischenzeit von zwei Jahren hat Wirtz (Beiträge zur Catilinar. Verschwörung [Bonner Diss. 1910] 57f.) die Praetur des L. ins J. 692 = 62 gesetzt; dabei hat er weder die Briefstelle vom Februar 693 61 beachtet noch die hohe Wahrscheinlichkeit des Ansatzes der Praetur ins J. 687 = 67 (s. o.). Bei Ï0 der gespannten politischen Lage dieser Jahre und bei seiner eigenen friedfertigen Naturanlage hat L. vermutlich längere Zeit nach der Praetur gezögert, sich um das Consulat zu bewerben; vielleicht plante er es zunächst für 692 = 62 und wollte deshalb den einen voraussichtlichen Mitbewerber, Catilina, vorher durch jene Anklage aus dem Wege schaffen. Dann beabsichtigte er eine Bewerbung im Sommer 693 = 61, worauf Ciceros Bemerkung im Februar geht, zog sich 30 aber wieder zurück, weil Pompeius seine eigenen Kandidaten für 694 = 60 mit allen Mitteln förderte und durchsetzte (Cic. ad Att. I 16, 12 it a.). Nun aber traf L. ungesäumt seine Vorbereitungen für die Comitien des Sommers 694 = 60, und das frühe Einsetzen seiner Bemühungen wird Ende 693 = 61 durch statim bei Cic. 17, 11 angedeutet. Das Wahlbündnis mit Caesar (s. ebd.) schloß L. unter der Bedingung ab, daß er im Namen beider die Zahlung der Bestechungsgelder versprach, 40 quoniam inferior gratia esset pecuniague polieret ] daraufhin ermöglichten die Optimalen dem M. Calpurnius Bibulus, ebensoviel zu bieten, und das Ergebnis war die Wahl des Caesar und des Bibulus und die Niederlage des L. (Suet. Caes. 19, 1; vgl. Cic. ad Att. II 1, 9). Nach diesem Mißerfolg gab L. die Hoffnung, zum höchsten Staatsamt emporzusteigen, endgültig auf. Etwa ins J. 695 = 59 gehören die zwei Empfehlungsbriefe für L. an den illyrischen Statthalter L. Culleolus (o. 50 Bd. IV S. 1744), Cic. fam. XIII 42. 41; der Bitte, den L. in seinen Geschäften mit der Stadt Byllis (o. Bd, III S. 1105f) zu unterstützen, wird dadurch ein besonderes Gewicht verliehen, daß ihre Erfüllung nicht nur den L. selbst, homo omnium gratissimus (a. O.42,1, vgl. 41, 1) und den Cicero, sondern namentlich auch den Pompeius zu Dank verpflichten würde. Im J. 697 = 57 nahm L. den alexandrinischen Gesandten Dio als Gast in seinem Hause auf, der später in das des T. Coponius 60 übersiedelte und einem Meuchelmorde zum Opfer fiel; im folgenden Jahre 698 = 56 hatte er infolgedessen bei dem Prozeß des M. Caelius Rufus als Zeuge auszusagen, weil die Anklage behauptete, es sei schon während Dios Aufenthalt bei ihm, und zwar mit dem Beistand seiner eigenen Sklaven ein Mordversuch geplant gewesen (Cic. Cael. 51–55; über die den Namen des L. ebd. 24 bietende unrichtige Textüberlieferung vgl. Klotz [1557] 1557

Lucceius

Rhein. Mus. LXVII 359ff. Heinze Henn. LX 222, 1. 251). In dieser Zeit wandte sich L. nach seinem Verzicht auf die politische Laufbahn der Geschichtschreibung zu; er hatte im J. 698 = 56 eine Darstellung des Bundesgenossenkrieges und des Bürgerkrieges beinahe vollendet und beabsichtigte ihre Weiterführung bis zur Gegenwart (Oie. fam. V 12, 2. 6. 9); in der Einleitung (quo-dam in prooemio, also vielleicht nicht des Ganzen, sondern eines Teiles) kleidete er die herkömm-10 liehe Versicherung seiner Unparteilichkeit in die Form, daß er wie Herakles am Scheidewege als Historiker die Wahl zwischen Gratia und Veritas gehabt hätte und der letzteren gefolgt sei (ebd. 3; vgl. Reitzenstein Hellenistische Wundererzäh-lungen [Leipzig 1906] 86). Im Kreise seiner Bekannten sah man dem Werke mit hohen Erwartungen entgegen; deshalb wandte sich Cicero damals an L. mit der Bitte, er möge schon jetzt, ehe ihn der Zusammenhang der Ereignisse auf 20 diese Zeit führte, seine eigene Geschichte monographisch behandeln, und zwar von dem Beginn der Catilinarischen Verschwörung bis zu seiner Rückkehr aus dem Exil (ebd. 4), natürlich weniger objektiv, als vielmehr zur Verkündigung seines eigenen Ruhmes (ebd. 3). Als einer der Genossen im Kampfe gegen Catilina (s. o.) erschien ihm L. für diese Aufgabe besonders geeignet; außerdem versprach er ihm die Lieferung von Material (com-mentarios rerum omnium ebd. 10). Da er selbst 30 das Ungewöhnliche seines Anliegens empfand (ebd. 1. 2), stellte er schon für den Fall der Ablehnung die Herausgabe eigener Denkwürdigkeiten mit entsprechendem Inhalt in Aussicht (ebd. 8). Ciceros ganzer Brief fam. V 12 ist für sein eigenes Wesen höchst bezeichnend und nicht minder für seine persönliche und für eine in seiner Zeit weit verbreitete Auffassung von der Geschichtschreibung; er selbst war davon so befriedigt (valde bella est, daß er den Atticus aufforderte, sich40 ihn von L. geben zu lassen (ad Att. IV 6, 4 ungefähr Mai 698 = 56). In der Tat hatte er von L. eine zusagende Antwort erhalten (ebd.), ließ ihm daher noch im Frühjahr 699 = 55 das versprochene Material zugehen (ebd. 11, 2: tu Luc-ceio nostrum librum dabis) und ihn durch Atticus an die Ausführung seines Vorhabens mahnen (ebd. 9, 2). Jedoch L. hat weder das begonnene größere Geschichtswerk jemals vollendet und veröffentlicht, noch die von Cicero gewünschte Monographie 5( überhaupt geschrieben, was jedoch ihren freundschaftlichen Beziehungen keinen Eintrag tat. Eine Antwort fehlt uns auf die Frage, die Cicero aus Kilikien im Dezember 703 = 51 stellte ad Att. V 20, 8: Lucceius de Q. Cassio (wohl Bd. III S. 1740 Nr 70) cur tarn vehemens fuerit et quid actum sit areo scire, und auf die weitere Frage vom Februar 704 = 50 ebd. VI 1, 23: Bene me-hercute potuit Lucceius Tusculanum. nisi forte – solet enim – cum suo tibieine. Et velim scire, 6 qui sit eîus status, obgleich diese auf einen Verkauf des durch fam. V 15, 2 (s. o.) bezeugten Tusculanum des L. bezogen werden kann und auch in Verbindung gebracht worden ist mit der dritten Frage, die Cicero nach seinem Eintreffen auf italischem Boden im Anfang Dezember 704 = 50 an Atticus richtete ebd. VII 3, 6: unum etiam de Caelw .,. Sed quid est quod ei vici Luccei sint [1558] Lucceius

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addicti ? Hoc te praetermisisse miror. Eine Bemerkung über einen L. in einem Briefe an L. Me-scinius Rufus, seinen Quaestor in Kilikien, aus den nächsten Wochen, Januar 705 = 49 (fam. V 20, 5f.) geht wahrscheinlich auf einen andern (Nr. 5). Damals beim Ausbruch des Bürgerkrieges hatte L als besonderer Vertrauter des Pompeius großen Einfluß auf dessen Entschließungen. So schrieb Cicero im März 705 = 49, als er die Räumung Italiens durch Pompeius erfuhr und sich entscheiden mußte, ihm zu folgen, ad Att. IX 1, 3: Luceei consilia ac Theophani persequamur; ebd. 11, 3: quae Lucceium loqui, quae totam Grae· eiam, quae vero Theophanem! Im Januar 706 = 48 in Dyrrachium wurden Caesars von L. Vi-bullius Rufus überbrachte Friedensvorschläge von Pompeius erwogen adhibito Libone (Bd. II A S. 883, 65) et L. Lucceio et Theophane, quibus cum communicare de maximis rebus Pompeius consuerat (Caes. bell. civ. III 18, 3, vgl. 5). Nach dem Siege Caesars erlangte L. ähnlich wie Cicero die Begnadigung und die Erlaubnis zur Rückkehr nach Rom und stand hier mit Cicero in näherem Verkehr. Als sich Cicero nach Tullias Tode in die Einsamkeit von Astura zurückzog, richtete L. an ihn eine ausführlichere Trostschrift, für die sich jener in dem Briefe fam. V 13 von Ende März oder vom April 709 = 45 bedankte (vgl. O. E. Schmidt Briefwechsel des Cic. 277f.); die Andeutungen über den Inhalt lassen philosophische und politische Betrachtungen vermuten, in den letzteren einen gewissen Optimismus. Anfang Mai suchte dann L. durch einen kürzeren Brief, den einzigen von ihm erhaltenen, den Freund von seiner Trauer abzulenken und aufzurichten (ebd. 14) und erhielt darauf eine gleichfalls noch vorliegende herzliche Antwort (ebd. 15). Seine weiteren Schicksale sind unbekannt, falls nicht sein Name an Stelle eines überlieferten Λενκιος bei Appian । eingesetzt werden darf. Nicht sonderlich wahrscheinlich ist dies bei Appian. bell. civ. III 350, wonach der Senat im Sommer 711 = 43 in Sorge vor einer Einigung des Octavianus und des Antonius insgeheim zwei seiner Mitglieder hilfesuchend zu Brutus und Cassius in den Osten sandte, Λεύκων καὶ Πάνσαν; wie in Pansa ein Sohn des gefallenen Consuls C. Vibius Pansa gesehen wird, so wird man überhaupt vermuten, daß für diese Mission jüngere Männer gewählt wurden; außer-)dem ist es bei Λενκως mindestens ebenso möglich, daß Appian den zugehörigen Gentilnamen ausgelassen hat. wie daß der Gentilname L. in jenes Pränomen verwandelt worden ist. Dieses Bedenken läßt sich auch gegen den Versuch erheben, L. in dem Λεύκως bei Appian. IV 109 wiederzufinden, der Ende 711 = 43 proskribiert wurde, von seinen zwei treuesten Freigelassenen sich zum Meere geleiten ließ, aber nach ihrer Flucht am Leben verzweifelte und sich selbst den) Mördern überlieferte. Wenn L. die Proskriptionen der Triumvirn noch erlebte, so gehörte er gewiß zu ihren Opfern, und das hier Erzählte steht mit seinem ganzen Charakter in Einklang und läßt ihn auch noch in seinem Lebensendc als einen Gesinnungs- und Schicksalsgenossen Ciceros erscheinen; deshalb sei die Möglichkeit erwähnt, diesen Lucius für L. Lucceius zu halten. Cicero spricht von ihm sowohl öffentlich, wie brieflich [1559] 1559 Lucceius

stets mit großer Achtung, z. B. sanctissimus homo aigue integerrimus Cael. 52; sanctissimus homo et gravissimus ebd. 54; gravis, sapiens, mode-rafas vir ebd. 55 (vgl. firmitudo gravitasque animi fam. V 13, 3); auf seinen Äußerungen wie: homo eruditus Cael. 54 und optime contra for-tunam paraium armafamque fam. V 13, 1 beruht das Urteil des Ascon. 81: parafas eruditusque-, eine Bemerkung wie: illa humanitate praeditus, Ulis artibus atque doctrina Cael. 54 wird am ' besten durch den Briefwechsel beider Männer erläutert

RE:Lucceius 7

7) M. Lucceius C. f., Aedil von Aquilonia in Samnium in republikanischer Zeit (CIL I² 1714 = Dessau 5729).

RE:Lucceius 8

8) P. Lucceius, dem Cicero nahestehend (meus fam. XII 25, 6; nobis necessarius ebd. 30, 5) und ihm im Frühjahr 711 = 43 von Q. Cornifi-cius empfohlen (ebd-, vgl. Tyrrell-Purser z. d, St. Bd. VI S. 230f. ihrer Ausgabe), offenbar ein Geschäftsmann wie Nr. 5. Ein P. Lucceius P. 1. Philargurus auf einer Inschrift republikanischer Zeit in Aveia im Abbruzzengebiet CIL 12 1811 = IX 3629.

RE:Lucceius 9

9) Q. Lucceius, betrieb um 682 = 72 in Rhegion ein Wechselgeschäft und trat 684 = 70 als Zeuge gegen C. Verres wegen der Hinrichtung des römischen Bürgers P. Gavins auf (Cic. Verr. V 165: argentariam Regii maximam fe-eit-, s. o. Bd. II S. 707, 3ff.).

RE:Lucceius 10

10) Sex. Lucceius T. [f.], Duumvir von Cupra Maritima in Picenum 708 = 46 (CIL 1² p. 62).

RE:Lucceius 11

11) Lucceius Albinus (der Gentilnamen nur Tac. hist. II 58, sonst bloß Albinus) wurde nach dem Tode des Porcins Festus von Nero als Pro-curator nach Judäa geschickt, Joseph." ant. Iud. XX 197. 200; bell. lud. II 272. Euseb. Hieron. chron. p. 182 i Helm. Euseb. chron. Arm. p. 215 Karst. Synkellos I p. 637. Für die Zeit seines Amtsantrittes ergibt sich als spätester Termin das J. 62 n. Chr. daraus, daß Joseph. bell. lud. VI 300 (vgl. 303–305) einen Vorfall erzählt, der sich unter seiner Verwaltung ereignete, und zwar am Laubhüttenfest 4 Jahre vor dem Ausbruch des großen Krieges und daß 7 Jahre und 5 Monate später Jerusalem noch nicht erobert war (Joseph. ebd. 308). Er kam von Alexandria (Joseph. ant. Iud. XX 202), wo er vielleicht die Stellung eines Lagerpräfekten (praefeetus Castro-rum oder praefeetus exercitus; vgl. v. Doma-szewski Rangordnung 121. Lesquier L’armée Rom. d’Égypte 1918, 126–132) bekleidet hatte.

Den chaotischen Verhältnissen, die damals in Judäa herrschten, ein Ende zu machen, war L. weder fähig noch gewillt. Josephus behauptet (bell. lud. II 272), daß es keine Schlechtigkeit gab, die er nicht verübt hätte. Sein anfänglicher Eifer, dem Treiben der fanatischen Sikarier ein Ziel zu setzen (Joseph. ant. Iud. XX 203. 204), wurde durch seine Bestechlichkeit lahmgelegt, und bald zeigte sich seine unredliche Verwaltung in ihrem ganzen Umfange. Von dem früheren Hohepriester Ananias durch Geldgeschenke gewonnen, ließ er es zu, daß den Priestern der ihnen gebührende Zehnte geraubt wurde. Derselbe Ananias aber erwirkte, von