RE:Maelius 2

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Sp. Vornehmer Plebeier, von d. Patriziern verdächtigt, nach d. Alleinherrschaft
Band XIV,1 (1928) S. 239244
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2) Sp. Maelius. Seine Geschichte oder das, was den Römern als solche galt, ist nach Niebuhr (R. G. II 470–477) mit zunehmender Gründlichkeit und wachsendem Erfolg erst von Schwegler (R. G. III 130–139) und dann von Mommsen (Röm. Forsch. II 199–220) untersucht worden; wo spätere Forscher, wie Pais (Storia critica di Roma II60–63. 189–202) dar-Überhinauszugelangen versuchten, haben sie trotz alles Scharfsinns leicht den Boden unter den Füßen verloren. Es hat seinen Vorteil, daß die Anlage des vorliegenden Werkes zunächst eine isolierte Prüfung der Gestalten des M., des L. Minucius, des C. Servilius Ahala (Bd. II A S. 1768-1771) und auch des L. Quinctius Cinännatus erfordert; aber natürlich haben diese einzelnen Artikel sich gegenseitig zu ergänzen.

Sp. Maelius wird regelmäßig mit diesen zwei ' Namen bezeichnet, niemals mit einem Beinamen, während sein einziger in den Fasten verzeichneter und von diesen für seinen Sohn gehaltener Geschlechtsgenosse Nr. 4 einen solchen geführt haben soll. Daraus ’ ergibt sich ohne weiteres, was davon zu halten ist, daß Dionys. XII 1, 1 ihn einführt als οἰκου τε οὐκ ἀφανούς und als Εὐδαίμων ἐπίκλησιν, beides ist in gleicher Weise unzutreffend und ebenso eigenste Erfindung des e Rhetors wie νεωστὶ μὲν κατειληφώς τὸν οἰκον¹ τοῦ ἰατρός und λαμπρός ... τὰ πολέμια καὶ πολλοῖς κεκοσμημένος ἀριστείοις. Der Name bewies, daß M. Plebeier war, und sein Reichtum ist die Voraussetzung alles dessen, was von ihm berichtet wurde; daß ein reicher Plebeier Ritter sein mußte, war die selbstverständliche Folgerung (Liv. IV 13, 1: ex equestri ordine, ut Ulis temporibus praedives. Dionys. a. O.: τάξιν ἔχων Ἰππικήν. Zonar. VII 20. ἀνὴρ ἴππευς πλοναιος). Die verbreitete Anschauung der späteren repu- blikanischen Zeit gab Cicero öffentlich wieder (Mil. 72): annona levanda iacturisque rei fami-liariy quia nimie amplecti plebem videbatur, in suspicionem incidit regni adpetendi. Alle anderen Äußerungen Ciceros erwähnen nur die Beschuldigung des Strebens nach der Alleinherrschaft (regnum adpetere noch de domo 101; Phil. [240] Maelius

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H 114 [vgl. 87]; Cato 56; Lael. 36 [vgl. 28]; noms rebus studere Cat. I 3; regnum occupare voluisse rep. II 49 = Varro 1. 1. V 157), ohne den Grund des Verdachtes hinzuzufügen; ebenso einsilbig sind die meisten verkürzten Berichte jüngerer Autoren (regnum adfectare als das Verbrechen des M. Val. Max. V 3, 2 g. Quintil. inet. or. V 9, 13. 13, 24. Auct. de vir. ill. 17, 5. Augustin. civ. dei III 17; suspectus regiae domi* 10 nationis Flor. I 26, 7; ἐπιθέμενος τυραννίδι Diod.

XII 37, 1. Dionys. XII 1, 1; τυραννίδι ἐπικεχείρηχέ Zonar. VII 20; τυραννίδα καταοκευαζόμενος Plut. Brut. 1, 2), von denen nur wenige die Getreideschenkungen (largitio Flor.; frumentaria largitio Ampel. 27, 2; quia esurienti multitudini fru-menta largitus est Augustin.) und die dadurch erworbene Volksgunst (popularitas Quintil. V 9, 13; ταράττων τὸν δήμον Plut.) erwähnenswert finden. Ausführlicher sind nur Livius und Dio-

20 nysios, sowie Zonaras. Die Getreideschenkungen als Begründung der Anklage des M. bestimmten deren Zeit auf die Notjahre 314 = 440 und 315 = 439; ihre Geschichte beginnt bei Liv. IV 12, 6 mit den an die Spitze gestellten Stichworten: annus ... insignis seditionibus, fame, regno prope per sedüionis dulcedinem accepto (vgl. den Schluß 16, 7). Die Schilderung der Hungersnot und ihrer Bekämpfung weist Züge auf, die bei den Hungersnöten anderer Jahre wiederkehren gQund für die Quellenkritik nicht unwichtig sind.

Eine der von Liv. IV 12, 7 benutzten Darstel

Iungen macht die Plebs für das Unglück verantwortlich (dutcedine contionum et urbis de* serto agrorum cultu ... patres plebem desidem acousabant = Zonar. VII 20: ol δὲ τοὺς πένητας ὡς τὴν γὴν μὴ βουλομένους ἐργάζεοθαι seil. lv ahlq πεποίηντο), wie schon 262 = 492 (II 34, 2: caritas... annonae ex incultis per secessio-nem plebis agris) und später 342 = 412 (IV 52, 4: .. inopia frugum neglecto cultu agrorum), und eine andere vielmehr die patrizischen Beamten, zu

nächst – im Gegensatz zu 262 = 492 (II 34, 3) – die Consuln (IV 12, 7: tribuni plebis nunc fraudem nunc neglegentiam consulum accusa· bant; vgl. auch Dionys. XII 1, 6: πολλὰ δλ τοὺς πατρικίους διέβαλλε', Zonaras: ol μὲν τοὺς εὐπορους ... ἐν ahig πεποίηντο), dann den zum Prae-fectus annonae bestellten L. Minucius (s. d.) und seine unzureichenden Maßnahmen (IV 12, 9–11. Dionys. Zonar.). Diese letztere Darstellung kann ihrer Tendenz nach sehr wohl von C. Licinius

Macer herrühren, dem Livius offenbar das Zeugnis der Libri lintei für die Getreidepraefectur des Minucius entnahm (IV 13, 7) und wahrscheinlich auch die Ausmalung der Getreideankäufe in Etrurien und Campanien (12, 9. 13, 2. Dionys. 1, 2f. 9. Zonar.: σίτον ἐκ τῆς περιχώρου χρισμένος', vgl. o. Bd. XIII S. 427, 8ff.; auch Schwegler II 366f.). Im übrigen beziehen sich die in den ausführlicheren Berichten angemerkten und θ für die Quellenuntersuchung beachtenswerten

Varianten nicht auf M. selbst, sondern auf die anderen in der Geschichte von 315 = 439 auftretenden Persönlichkeiten; von ihm selbst war nichts überliefert als die Erregung des Verdachtes der Patrizier und seine Beseitigung; alles übrige ist Zutat der Bearbeiter von der Gracchenzeit bis zur Augustischen Zeit. Ganz von selbst bot [241] 241

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sich diesen die Annahme eines Gegensatzes zwischen jenem Minucius, der ein eigens zur Abhilfe des Notstandes geschaffenes außerordentliches Amt bekleidete, und M., der als Privatmann mit persönlichen Opfern dem leidenden Volke so wirksame Hilfe leistete, daß er es zu allem gebrauchen konnte. Sogar Livius hat die in seinen Quellen vorgefundene Folgerung, daß der Praefectus an-nonae im Vergleich zu M, nichts ausgerichtet habe, zu der Vermutung erweitert, daß gerade 10 die Konkurrenz der reichen Privatmittel des letzteren die Bemühungen des ersteren lahmlegte (13, 2, vgl. 15, 6). Dionys hat nach seiner Gewohnheit die Sache breitgetreten. Einzelheiten fand er schon bei seinen Vorgängern, z. B. daß M. der großen. Masse des Volkes das Korn zu billigem Preise abgegeben habe, den Allerbedürftigsten sogar unentgeltlich (1, 2; vgl. Zonar.), oder wie hoch die Kornpreise damals gewesen und wie tief sie gesunken seien (ebd.; vgl. Plin. n. h. XVIII 2( 15); aber wie M. dreimal nacheinander im Auslande Getreide gekauft und nach Rom eingeführt habe (1, 2f. 9), wie jedesmal seine Beliebtheit heim Volke gewachsen sei (1, 3. 5–7. 9). aber infolgedessen auch die Besorgnis vor seinen Plänen gestiegen sei (1, 4. 10), das hat er selbständig ausgeführt. Vor allem kam es darauf an, die Schuld des M. nachzuweisen. Über sein Ziel sagt Liv. 13, 3f, es sei zunächst das Consulat gewesen, doch da auch dieses den Patriziern, 3 die an seinem Alleinbesitz festhielten, nur mit Gewalt zu entreißen gewesen wäre, so hätte er sogleich noch höher, nämlich nach der Königsherrschaft gestrebt (vgl. 15, 4. 6f.); bei Dionys ist erst der zahlreiche Anhang des M. bereit, ihm zum Consulat oder einer noch höheren Würde zu verhelfen (1, 8), dann sogar das ganze Volk (1, 9E.); eigene Zutat des letzteren sind die öffentlichen Angriffe des M. auf die Patrizier im allgemeinen und den Getreidepraefecten im be-' sondern (1, 5–7), wobei die Hereinziehung der Frage des Ager publicus (1, 7) durch deren Erörterung in der Gracchenzeit angeregt ist. Zu dem älteren Bestände der Tradition gehörte sodann die Erhebung der Anklage gegen M. im Senat durch Minucius (s. d. Liv. 12, 8. 13, 8–10. 14, 3. 21, 4. Dionys. 1, 11–14. 2, 1.3.5. Zonar. Plin. n. h. XVIII 15. Augustin. civ. dei III 17); die Art, wie dieser sein Beweismaterial zusammenbrachte, hat Dionys. (1, 12f.) vielleicht nach dem auch sonst (V 53, 1ff. Schwartz o. Bd. V S.

951, 57ff.) benutzten Vorbild der Entdeckung der Catilinarischen Verschwörung dargestellt. Das Einzige, was von bestimmten Anklagepunkten überliefert wird, ist die Beschaffung von Waffen durch M. (Liv. 13, 9: tela in donmm Maelii conferri = Zonaras: ὄπλα τε ἐπορίσατο, wozu wenig passend, wohl in Erinnerung an griechische Tyrannen hinzugesetzt wird: καὶ φρουρούς; vgl. die Bezeichnung des Gefolges des M. als seinei φυλακή bei Dionys. 4, 5); denn daß seine Anhängei zu ihm ins Haus kamen (Liv. a. O.; vgl. aucl Dionys. 3 Anf.) konnte für die späteren Römer die verschiedene Formen des Ambitus unbedenk lieh zuließen, den Vorwurf des Strebens nach de: Alleinherrschaft ebensowenig rechtfertigen, wr die vielberufenen Kornspenden. Die Geschieht Schreibung der Gracchenzeit, die mit ihrer Dai [242] Maelius

4Z

Stellung des M. die eigenen politischen Gegner treffen wollte, suchte nach Beweisen für seine Schuld, aber mit so geringem Erfolge, daß ihr entgegengehalten werden konnte: falsis crimi-nibus a Minueio circumvenium Maelium, was natürlich auch wieder den eigenen Zeitgenossen des M. in den Mund gelegt und von dem letzten Bearbeiter seinerseit s wieder zurückgewiesen wurde (quae vaniora... ipso auctore fuere Liv. 21, 3). Es blieb nichts übrig als das, was Quintil. inst, or. V 9, 13 knapp zusammenfaßt: Popularitas signum adfectati regni est existimatum. Geschichtliche Tatsache war jedenfalls das gewaltsame Ende des dieses Verbrechens beschuldigten M. durch die Hand des C. Servilius Ahala. Außer Diod. XII 37, 1, der den Mörder nicht nennt, stimmen darin sämtliche Gewährsmänner überein: Cic. Cat. I 3; Cato 56 (vgl. ohne Nennung des Servilius Mil. 72; Phil. II 87. 114). Liv. IV 14,) 1–7. 21, 4 (vgl. VI 17, 2. 18, 4. 9). Val. Max.

V 3, 2 g (vgl. VI 8, 1 c). Quintil. V 13, 24 (vgl. III 7, 20). Flor. I 26, 7. Ampel. 27, 2. Auct. de vir. ill. 17, 5. Augustin. civ. dei III 17. Dionys. XII 2, 3–10. 3. 4, 1–5. Plut. Brut. 1, 2. Zonar. (vgl. Dio XLV 32, 1). Der Hauptunterschied zwischen der älteren und der jüngeren Tradition war nach Dionys. XII 4, 2, daß jene nichts von einer gegen die Umtriebe des M. gerichteten Die-tatur des L. Quinctius Cincinnatus wußte, und 0 folglich auch nichts davon, daß Servilius als dessen Magister equitum den M. erschlagen habe. Da die Untersuchung der Berichte schon Bd. II A S. 1768ff. gegeben worden ist, braucht hier nur die persönliche Haltung des M. in ihnen nach-getragen zu werden. Nach dem aus Cincius Ali-mentus und Calpurnius Piso geflossenen älteren Bericht bei Dionys. 4, 4f. trat Servilius, vom Senate mit der Beseitigung des M. beauftragt, an M. heran, als dieser vom Forum heimkehren 10 wollte, zog ihn unter dem Vorwande einer geheimen Mitteilung beiseite und stieß ihn mit der verborgen gehaltenen Waffe nieder (ähnlich Plut. Brut. 1, 2), Dagegen überbrachte er nach den jüngeren Quellen dem M. auf dem Forum den Befehl des Dictators, sich zur Verantwortung zu stellen, und strafte dessen Widersetzlichkeit gegen den Befehl unverzüglich mit dem Tode. Bei Liv. 14, 1–7. 15, 2 sucht sich M. der Verhaftung durch den Amtsdiener zu entziehen, flüchtet in 50 den dichtgedrängten Haufen des Volkes und ruft dessen Mitleid und Beistand an: haee eum toci-ferantem adsecutus Ahala Servilités obtrwieat respersusque cruore, stipatus caterva pairicio-rum iuvenum, dictatori renuntiat vocatum ad eum Afaelium repulso apparitore concitantem multitudinem poenam meritam habere. Bei Zo-naras liegt eine gewisse Vermischung beider Versionen insofern vor, als der Dictator den Reiter-föhrer zu M. sendet, ὡς δὶ ἄλλο τὶ ἐκείνον μετά-? 60 καλούμενος; Μ. aber schöpft Verdacht und zögert, r das Volk läuft zusammen, und aus Furcht, es i könnte den Schuldigen seiner Strafe entziehen,, tötet ihn Servilius, ἡ ἀντογνωμονήοας ἡ τούτο κεκελενομενος πρὸς τὸν δικτάτωρος, wobei wieder r die zwei verschiedenen Darstellungen hineinspielen, e Der Hauptbericht des Dionys. 2, 3–8 (wo νεω-:- τέροις ἐπιχειρεὶ πράγμαοιν 2, 4 = novis rebus

studere [von M. gebraucht bei Cic. Cat. I 3] auf [243] 243

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eine lateinische Vorlage hindeutet) lautet (vgl. das Fragment der Rede des Dictators 3): Ser-viliua in Begleitung der kräftigsten Ritter, die heimlich Schwerter bei sich trugen. Überbrachte dem M., der, wie gewöhnlich (vgl. 1, 5), auf seinem Tribunal saß, die Vorladung des Dictators und gab ihm, als er bestürzt sich nach Schutz umsah und nähere Auskunft verlangte, eine längere Erklärung; daraufhin rief M. laut um Hilfe, suchte sich durch die Flucht über das Forum 1C nach Hause zu retten, wurde aber von den Rittern eingeholt, stürzte in eine Fleischerbude, ergriff ein Schlachtmesser, verwundete damit den vordersten seiner Verfolger und wurde schließlich von ihnen niedergemacht wie ein wildes Tier. Einzelne Züge dieser Darstellung erinnern an bekannte Episoden, etwa das Fleischermesser an den Tod der Verginia oder das Gefolge des Ser-vilius an die Schutzwache des Consuls Cicero zur Zeit der Catilinarischen Verschwörung. Dio-20 nysios und schon seine Vorgänger nahmen die Farben zur Ausmalung ihres Phantasiegemäldes, wo sie sie fanden, und wünschten dem nicht sehr heidenmäßigen Ausgang des M. etwas mehr Glanz zu verleihen. Im wesentlichen ist die Ausschmückung der Szene in den jüngeren Quellen (vgl. über den Schauplatz noch nach Livius Flor. I 26, 7: in medio foro und Ampel. 27, 2: in rostris) unter dem Eindruck der Katastrophen der Gracchen entstanden. Daß mit der Ermor-30 düng des M. die Bewegung noch nicht zu Ende war, sagt die Nebenquelle des Liv. 16, 3: Minu-cium. ,, veditionem moiam ex Mtieliana caede sedasse invenio; ebd. 5 werden drei Volkstribunen mit Namen genannt, die das Volk gegen Minu-eins und Servilius aufhetzten, und 21,* 3f. wird beim J. 318 = 436 ein Volkstribun Sp. Maelius eingeführt, der beide zur Verantwortung zu ziehen suchte, favore nominis moturum se aliquid ratus. Dieser Tribun ist gewiß nichts als ein Doppel- 40 gänger des Demagogen (vgl. auch die Äußerung über den letzteren 15, 6: cui tribunatus plebis magis optandus quam sperandus fuerit) und könnte sein Dasein etwa dem Umstande verdanken, daß die Ansetzung der Ereignisse zwischen den J. 315 = 439 und 318 = 436 schwankte, weil keine der ursprünglich allein beteiligten Persönlichkeiten in den Fasten verzeichnet war. Die Erregung des Volkes hat auch die jüngere Überlieferung beibehalten und hat dem Dictator Cin- 50 cinnatus die Rolle zugeteilt, in einer großen Volksrede (ausgeführt Liv. 15, 1–8; ein Fragment daraus Dionys. 3; eingeleitet mit δημηγορήσας ebd. 2, 10 E. = Zonar.) mit seiner Autorität den Mörder des M. zu decken und die allgemeine Unruhe zu beschwichtigen; bei Dionys.

4, 1 hat er trotzdem einige unbelehrbare Aufrührer aus der Anhängerschaft des M. heimlich beiseite schaffen lassen (ἀφανεὶ ὑανάτῳ διαχρη· ἀάμενος). während er nach Zonaras μὴ τινά he- 60 ρον ἡ κολάοας ἡ ἐπαιτιαοάμενος τὸν θόρυβον ἔπανοε. Im Gegensatz zu solchen mehr oder minder späten Zutaten liegt ein von der Annalistik unabhängiger Rest alter antiquarischer Überlieferung vor in den Zeugnissen über das Aequime-lium, den eingeebneten Platz des niedergerissenen Hauses des M.: Cic. de domo 101. Varro 1. 1. V 157. Liv. 15, 8.16, 1. Val, Mai. VI3,1 c. Quintil. [244] Maenia columna

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III 7, 20. Auct. de vii. ill. 17, 5. Dionys. 4, 6; vgl. Mommsen R. Forsch. II 202f., 106. o. Bd. I S. 598. III S. 1536f. Wenn man den ganzen Bericht über M. in seiner ältesten und einfachsten Fassung lediglich aus diesem topographischen Tatbestände ableiten wollte, so wäre das eine unstatthafte Überschätzung des Wertes aitiolo-gischer Mythen; sie helfen zum Aufbau der Tradition, aber finden deren Grundlage in der Er-linnerung an vergangene Zeiten bereits vor. Vgl. auch Nr. 4.