RE:Makartatos 1

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
unvollständig  
Dieser Text ist noch nicht vollständig. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen! Allgemeine Hinweise dazu findest du in der Einführung.
Athener, Sohn d. Apolexis
Band XIV,1 (1928) S. 632634
Bildergalerie
Register XIV,1 Register m
Link für WP   
* {{RE|XIV,1|632|634|Makartatos 1|[[REAutor]]|RE:Makartatos 1}}        

Makartatos. 1) Ein Athener, Sohn des Apolexis, aus dem Demos Prospalta; seine Schwester war vermählt mit Theopompos aus Oion und hatte den Wunsch, ihren Sohn nach dem Tode ihres Bruders in ihre vom Aussterben bedrohte Familie einzuführen; daher ließ Theopompos ihn adoptieren und den Namen M. (Nr, 2) annehmen, Isai. XI 49). Nach Isai. XI (περὶ τοῦ Ἀγνίον κλήρου) 48f, kaufte M. eine Triere, bemannte sie und fuhr damit nach Kreta. Boekh Staatshaushalt der Athener I³ 140f. (mit Fränkels A:im.) legt dar, daß Takelage und sonstige Zubehör eines Vierruderers über ein Talent gekostet habe, und daß die Ausrüstung für eine Triere nicht viel billiger gewesen sein wird; ferner stünde fest, daß die Kosten des Schiffsrumpfs mehr als 50 Minen betragen hätten. Aus der Überlieferung ist nicht zu ersehen, ob M. diese bedeutenden Summen aus seiner Tasche bezahlt habe oder ob er das Haupt einer Freibeutergesellschaft (A-j λείαν οἰχόμενυι) war, wie sie zu Kriegszeiten rechtlich gestattet war, Meier-Schömann-Lip-sius Der attische Prozeß² 734 Anm. 735. Thalheim-Hermann Griech. Rechtsalt.⁴112 Anm. 3. Nach der zweiten Annahme müßte M. in einem Kriege also nach Kreta gefahren sein; um welchen Krieg es sich da handeln könnte, ist unsicher. Vielleicht wollte er kretischen Städten gegen die Lakedaimonier zu Hilfe kommen; demi die Lakedaimonier sollen sich über den Zug des [633] 688


Makartatos

M. bei den Athenern beschwert haben; vgl. The speeches of Isaeus by Wyse. Cambridge 1904 zu Isai. XI 48ff. p. 711f. Aus Isai. XI 49 wissen wir, diß M. bei der Unternehmung mit dem Schiffe zugrunde ging. Das Abenteuer muß nach A. Schäfer (s. u.) in eine Zeit fallen, in der die Lakedaimonier zu Wasser und zu Lande gleich stark waren, bevor ihnen die Athener wieder den Rang abliefen, also vor dem J. 878. Auf diese Zeit weisen auch Zitate bei Harpokra-1( tion (Oratores Att. II 196 Baiter-Sauppe), die einer Lysiasrede περὶ ἠμικληρίου τῶν Μακαρτά· τὸν χρημάτων (Lysias frg. 86 ed. Thalheim) entnommen sind. Daß hier unser M. gemeint ist, wie Hölscher De vita et scriptis Lysiae 182 und nach ihm Sauppe und Schäfer annehmen, ist zwar nicht gewiß zu machen, aber auch

I.

Vom ältesten Sohne des Buselos: Vom zwei

Polemon Phylomache (I) λ» Philaj (Geschwister)

Hagnias (II) Eubuli

(kinderlos)

Phylomi

Eubulid

Apoleris (Prospaltios) I –---

Makartatos (I) Mutte

Makartatos (II) (adoptiert)

Danach stand M. (II) von seinem Vater Theo-pompos her, dem Sohne eines Vetters des Polemon, in Beziehung zu Hagnias (II), da Polemon ja der Vater des Hagnias, des Besitzers der Erbgüter, war. Gegen M. (II) traten nun in der ge-40 nannten Rede Phylomache (II) für ihren Sohn Eubulides (III) mit Ansprüchen hervor. Phylomache war durch ihren Vater Eubulides (II), dem Sohne eines Vetters des Polemon, in gleichem Grade mit Hagnias verwandt wie M. (II) und daher auch in einem früheren Prozeß als erbberechtigt anerkannt worden. Aber Theopompos hatte ihr ihren Besitz mit Erfolg streitig gemacht; um nun die Güter wieder zu erlangen, hatte sie den Eubulides III) in die Nachkommen- 50 schäft des längst verstorbenen Eubulides (II), des Enkels des zweiten Sohnes des Stammvaters der Familie Buselos, eingeführt und nun für ihren Sohn mehr Anrecht auf die Güter des Hagnias nach ihrer Meinung geltend machen können als M. (II). Gegen M. (II) schien zu sprechen, daß er seinen Namen von einer anderen Familie als der des Hagnias habe und mit seiner Adoption seine ursprüngliche Familie verlassen habe; ferner habe sein Vater sich pietätlos gegen die Familie 60 des Hagnias benommen, M. (II) aber war nach der Adoption in die Familie seines natürlichen Vaters zurückgekehrt, seinen Sohn jedoch hatte er in der Familie seines Adoptivvaters belassen. Über die Beschränkung des Erbrechtes der Frau vgl. Bußolt Griech. Staatskunde 13 243. Der Ausgang des Prozesses ist nicht bekannt; aber aller Wahrscheinlichkeit nach hat der Phylomache und [634] Makartatos

634

nicht zu widerlegen, vgl. Wyse The speeches of Is. 677. Für Lysias’ Wirken können wir aber kaum über 380 hinausgehen. Gegen wen M. seinen Prozeß, zu dem Lysias seine angeführte Rede hielt, auszufechten hatte, ist unbekannt. Vgl. J. Kirchner ProsopojT. Att. 9660.

[Fiehn. ]