RE:Marcomannus
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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| Römischer Schriftsteller | |||
| Band XIV,2 (1930) S. 1637–1642 | |||
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Marcomannus [...] [1638] [1639] [1640] [1641] [1642] 1637
sehen Bekenntnis, denn sie erbittet sich vom Bischof Ambrosius von Mailand weitere Belehrung, Paulinus a. O., während sich die benachbarten germanischen Stämme meist dem Arianismus zugewendet haben. Demnach scheint das Chri-tentum erst damals unter den M. Eingang gefunden zu haben. Dasselbe bestätigt der Grabfund einer markomannischen Fürstin aus dem Beginn der Völkerwanderungszeit, auf deren Stirn ein Bleikreuz sich vorfand in einem Grabe bei Teplitz-1€ Dux, Strakosch-Graßmann 220. Lange vor ihrer Auswanderung werden demnach die M. das Christentum nicht angenommen haben; aber es ist wahrscheinlich, daß schon weitere Kreise der M. während ihrer Anwesenheit in Böhmen sich zum Christentum bekannt haben, N a e g 1 e Kirchengesch. Böhmens, Wien u. Lpz. 1915, 110.
RE:Marcomanni 2
2) Marcomanni werden bisweilen die Normannen in einigen mittelalterlichen Quellen genannt, die Z e u ß Die Deutschen und die Nachbar- 2( stamme 521 Anm. 1 zusammenstellt.
RE:Marcomanni 2
Marcomannns, der erste bisher bekannte römische Schriftsteller mit einem germanischen Namen (Teuffel-Kroll Gesch. röm. Lit. ΠΙθ § 401, 9. Schanz Gesch. röm. Lit. IV l², 501), verfaßte einen Kommentar zu Ciceros Rhetorik, aus dem wir nur 3 bezeugte Bruchstücke besitzen.
Fortunatianus, Iulius Victor und Salpicius Victor haben den Kommentar des M. mittelbar oder unmittelbar benützt. Die Zeit dieser Rede- 3( lehrer, die man dem 4. Jhdt. n. Chr. zuzuweisen pflegt (s. o. Bd. VII S. 45, 19. X S. 879, 19), läßt sich nicht sicher bestimmen. Die von M. vorgetragenen Lehren sind seit dem 2. Jhdt. n. Chr. nachweisbar. Da er sich aber nicht dem Her-mogenes strenge anschloß, muß er vor der Alleinherrschaft der Kunstlehre desselben geschrieben haben oder wenigstens eine von Hermogenes unabhängige Quelle benützt haben. Das führt mit einiger Wahrscheinlichkeit in das 3. Jhdt. 4
Erg. 1 über den Begriff des Redeziels bei Vic-torinus in Cic. rhet. I 6. Eh. L. M. 1.73, 25 H. Lateinische Parallelüberlieferung: Augustinus ebd. 138, 13–17. Fortunatianus I 1, ebd. 81, 7–8. Cicero hatte als Ziel der Aufgabe des Redners bestimmt, derselbe habe durch den rednerischen Vortrag zu überzeugen. Ähnlich bestehe das Ziel der Aufgabe des Arztes darin, durch Behandlung zu heilen. Diese Bestimmung erschien dem M. mangelhaft, weil der Redner oft nicht überzeuge, 5 der Arzt oft nicht heile. M. ergänzte sie also durch den Zusatz: soweit es die Sachlage und die Verhältnisse der Personen erlauben. Derselbe Zusatz mit derselben, aber ausführlicheren Begründung wird von Augustin. 138, 15 als her-magoreisch bezeugt (vgl. Jaeneke De statuum doctrina ab Hermagora tradita, Diss. Leipzig 1904, 95). Wenn nun Victorinus Rh. L. M. 173, 29 dem M. Mißverständnis Ciceros vorwirft (sed non intellexit Ciceronem), sichert er damit die 6 Herkunft des frg. 1 aus einem Kommentar zu Ciceros Rhetorik.
Logisch nicht zwingend sind die Folgerungen, die Schäfer 88 aus der lateinischen Parallelüberlieferung für diese zieht. Schäfer schließt aus der Gleichheit Λ ar Redezielbestimnmng bei M., Augustinus, Fortunatianus zunächst, daß M. die Quelle für Augustinus und Fortunatianus gewesen [1638] Marcomannus
1638
sei, übersieht aber, daß der Definitionszusatz bei M. und seine Begründung in der knappen Form des M,, nicht in der weiteren des Augustinus, Gemeingut der Rhetorikeinführungen war; vgl. Rh. Mus. N. F. LXIV. 548, 17. Rhet. Gr. 1176,4-19 Walz. Übrigens wird M. von Augustinus nie, von Fortunatianus erst an späterer Stelle genannt, aus der aber wahrscheinlich wird, daß Fortunatianus den M. nicht direkt benützt hat (s. die Zweifel | o. Bd. VII S. 52/47). Daß gar die Lehre von den (bww bei Augustinus, Fortunatianus und Iulius Victor, weil sie eine gewisse Übereinstimmung-zeigt, aus einer Quelle geflossen sein müsse und daß diese Quelle M. gewesen sei, wird durch die bloße Gleichheit der weitverbreiteten Definition des Redeziels bei M., Augustinus und Fortunatianus erst recht nicht erwiesen (s. auch o. Bd. X S. 873, 38).
Frg. 2 zur στάσις der παραγραφή (praescriptio)) bei Sulpicius Victor 339,2-6, 340,14-341. 28. Lateinische Parallelübcrlieferung: Zu Sulpicius Victi-r 339,3–6 vgl. Fort, 122, 98,26–27. Iulius Victor 382, 6 (s. o. Bd. VII S. 47, 37); zur Begrenzung der Parallele des Fortunatianus s. Gloeckner 48 Al. – Zu Sulp. Vict. 340, 21–341, 25 vgl. lui, Vict. 392, 25–393, 12, der nach Titel und subscriptio seiner Redelehre (371, 4. 448, 38) den M. benützte; Fortunatianus II 9. 107, 16–18; vgl. dazu 89, 30. 97, 28 und o. Bd. VII S. 48, 45.) X 8. 873, 61. Sulpicius Victor hat gehandelt :
a) neben Zenon wohl schon dem M. folgend, über die zwei Arten der μετάληψις (338, 34–339, 2). Auch Hennogenes hatte bei dieser στάσις wider seine Gepflogenheit mit der Besprechung der Arten statt der κεφάλαια begonnen und seine Erklärer hatten dafür eine Begründung gesucht; vgl. Sopatros Rhet. Gr. V 190, 19 W. Georgios Jahrb. Phil. Suppl. XXVIII 752. Rhet. Gr. VII 617, 25 W. – Sulpicius Victor 338, 34–36 wird Onur verständlich durch eine Lesung, wie: Meta-tepsis uno nomine apud Graecos disparem apud quosdam rationem habet; nam hano Zeno trans-lationem facti, nonnulli (ei') praescriptionem. Die Meinung, daß die μετάληψις bei den griechischen Theoretikern nur die eine Bezeichnung geführt habe, erklärt Rhet. Gr. VII 237. 28 W.: καὶ ἡ μὲν ἔγγραφος (sc. μετάληψις) κυρίως παραγραφὴ καλείται, καταχρηστικώς δὲ καὶ ἔγγραφος μετάληψις, ἡ δὲ ἄγραφος λέγεται μὲν κυρίως ὄμωθ νυμίως τῷ γένει μετάληψις, λέγεται δὲ ὄμως καταχρηστικάς καὶ παραγραφή, ἀμφότερα οὐν τὰ εἰδὴ μετάληψίς ἐστιν, Sulpicius Victor will also sagen, daß μετάληψις bei den Griechen homonyme Bezeichnung ist für den Gattungsbegriff und für eine der Arten und daß beide Arten die Gattungsbezeichnung führen können. Quidam, also seine ihm nur aus lateinischen Schriften bekannten Gewährsleute, haben entweder, wie Zeno, allein die translatio, das ist die der Gattung homonyme 0 Art gelten lassen, oder, wie manche (vielleicht von M. genannte) Redelehrer, (außerdem) die praescriptio (παραγραφή), Somit betrachteten wahrscheinlich M. und sein griechischer Gewährsmann die παραγραφή mit Minukianos und Her-mogenes (Glöckner 47) nicht als eigene ὀτάσις, sondern nur als Art der μετάληψις ;
b) wendet sich M, den Sulpicius Victor 335, 2–3 mit eigenen Worten wiedergibt, der Frage [1639] 1639
Marcomannus
nach der Übereinstimmung der beiden Arten der μετάληψι;, nämlich der ἄγοαφο; und ἔγγραφο; (παραγραφή), zu. Diese Frage wurde von den Redelehrern jener Zeit überhaupt gestellt und so, nur weit ausführlicher, beantwortet, wie von M. Die Übereinstimmung beruht nach M. auf der Gleichheit der τρόποι (Syrian. in Hermog. II 152, 28. 158, 9 R. Markellinos Rhet Gr. IV 279, 19 W. Rhet Gr. VII 236, 11. 238, IW.);
c) zählt Sulpicius Victor 339, 3–6 ebenfalls nicht wörtlich, sondern kurz den Bericht von M. zusammenfassend jene τρόποι (ex persona, tempore, loeo, modo) auf. Sie entsprechen den in der griechischen Redelehre genannten; nur fehlt κατ' atilav, vgl. Syrian. in Hermog. II 153, 21. Fortunatianus folgte in diesem Lehrstücke offenbar einem Gewährsmanne, der den M. insofern berücksichtigte, als er nach der Besprechung seiner 4 τρόποι τῶν μεταληπτικων προβλημάτων bemerkte, sein τρόπο; a re sei identisch mit dem a modo des M. Wäre M. die unmittelbare Quelle des Fortunatianus gewesen, so wäre dieser auf eine von M. verschiedene Benennung jenes τρόπο; gar nicht verfallen. Iulius Victor, der sechs τρόποι nennt, darunter neben den Verschiedenes bedeutenden re und modo auch numéro, kann weder aus Fortunatianus, noch aus M. geschöpft haben;
d) folgt 340, 14–20 in dem nach der Angabe des Sulpicius Victor fast wörtlich aus M. abgeschriebenen Abschnitte die Unterscheidung der ἄγραφο; μετάληψι; von der παραγραφή. Auch darüber begegnen bei den gleichgerichteten griechischen Redelehrern ständige Äußerungen; vgl. Hermog. 42, 13 R. MarkeUin. Rhet. Gr. IV 279, 20 W. Syrian. in Hermog. II 152, 14 R. Rhet. Gr. VII 236, 23 W. usw. Doch unterschieden sie scheinbar anders, als M. Ihm zufolge hähdelt die μετάληψι; über Vergangenes, wann etwas geschehen ist von jemand, der es nicht hätte tun sollen, oder zu einer Zeit, in der er es nicht hätte tun sollen usw.; die παραγραφή weist auf die Zukunft, wenn jemand zu prozessieren wünscht, der nicht darf usw. Einteilung nach der Zeit begegnet wohl auch sonst in der παραγραφή, aber nur um ihre Arten, die vollkommene und unvollkommene παραγραφή, zu unterscheiden. Die vollkommene hat als Zeitlage das μηκέτι, d. i. die Vergangenheit (Syrian. in Hermog. II 159, 20. Rhet. Gr. VII 237, 8 W.) Diese Art hat zum Gegenstände die Zurückweisung neuerlicher Anklagen wegen eines Deliktes, über das bereits eine rechtskräftige Verurteilung erflossen ist. Die unvollkommenen παραλήψει;, die die Anklage nur teilweise ausschließen können, gehören zeitlich dem vvv oder μήπω, d. i. der Gegenwart oder der Zukunft an (Syrian. in Hermog. II 160, 6; Rhet. Gr. VII 237, 6. 22). Vgl. noch die Unterscheidung bei Fortunatianus II 22 p. 98, 28–29; Rhet. Gr. IV 292, 20 W., weil sie mit der des M. nichts gemein hat und die Unterscheidung von remotio (μετάστααι;) und translatio (μετάληψις) bei Grillius 72, 8 Martin. Man könnte vielleicht daran denken, daß bei M. der übertragene Gebrauch des Wortes παραγραφή für μετάληψι; Verwirrung erzeugte und er so die Unterscheidung der Arten der παραγραφή in seiner Quelle für eine Unterscheidung von μετάληψι; und παραγραφή hielt ; [1640] Marcomannus
1640
e) folgt bei M. die Aufzählung und die Exemplifikation der acht τόποι oder, wie es seit Her-mogenes allgemein hieß, κεφάλαια der παραγραφή (340, 21–341, 25), nämlich propositio scripti, homonymie vel synonymia, deductio generis ad speciem, finis incidens, aliquando a summo ad imum, translative qualités, communis qualités, coniectura. Nach Hermogenes zerfiel die παραγραφή in zwei eigene ἀγώνες, die παραγραφή 10 selbst und die εὐθυδικιά (z. B. Rhet. Gr. VII 238, 17 W.). Der erste konnte nach Zenon z. B. (Rh. L. M. 339, 1) nur nach βητον καὶ διάνοια, nach anderen Redelehrern nach mehreren στάσεις ab-gehandelt werden (vgl. z. B. Syrian in Hermog. II 158, 13: στοχασμόν, δρος, πραγματική, ρητὸν καὶ διάνοια, ἀντινομία)’, der zweite stand selbstverständlich jeder λογικὴ στάσις (Hermog. 80, 2) oder gar jeder στάσις offen (vgl. Rhet. Gr. VII 624, 29. 240, 2ff. 239, 8 usw.)* Es fehlte aber 20 auch nicht an Technikern, die der παραγραφή eigene Kapitel zusprachen (z. B. Metrophanes bei Schilling 753. Syrian in Hermog. II 160, 26), durch die sie ja erst das Recht erlangte, als eigene στάσις zu gelten. Von keinem der in griechischer Sprache erhaltenen Zeugen ist aber die Kapitelfolge des M. überliefert Iulius Victor 392, 25 dürfte hier aus M. schöpfen. Freilich erscheint er gelegentlich ausführlicher und macht uns dann den M. verständlicher. Aber man muß die Mög-30 lichkeit einräumen, daß Iulius Victor vom originalen Wortlaut des M. bei Sulpicius Victor (341, 28) abwich, um aus seiner guten Sachkenntnis heraus manches deutlicher zu gestalten, als er es in der Quelle fand. Dabei konnte er sich zufällig in Kleinigkeiten mit anderen Autoren berühren. Solchen Stellen ist etwa 392, 28 zuzuzählen. Iulius Victor schließt daselbst die Aufzählung der κεφάλαια der von ihm ἔγγραφος μετάληφις (legalis translatio), nicht mit M. παραγραφή 40 (praescriptid) genannten στάσις folgendermaßen: saepe istis et finitiva quaestio ineidet = Hermog. 80, 1 R.: ἔστι δὲ δτὲ ὀρικώς τεμνεταὶ τὸ πρότερον ζήτημα (bekämpft von Sopatros, Rhet. Gr. V 192, 2 W.; verteidigt von Paulos, Rhet. Gr. VII 621, 11 W.). M. nennt dagegen als 4. Kapitel nur finis incidens (340, 22). Die Konjektur Halms, der an der entsprechenden Stelle bei lui. Vict. Rh. L. M. 392, 27 a fine einfügt, weil im Beispiel des Iulius Victor das Kapitel finis incidens an 50 4. Stelle erscheint (393, 2), wie bei M., ist falsch (Reuter Hermes XXVIII 101, 1). Oder es wird aus Iulius Victor. 393, 8ff., viel deutlicher, als aus der entsprechenden Stelle des M., 341, 16, daß die παραγραφή die κεφάλαια derjenigen στάσις übernimmt, mit der sie verbunden ist (Syrian in Hermog. II 159, 12). Merkwürdigerweise erwähnt M. da nur den στοχασμός (coniectura), während doch auch andere στάσεις eine Verbindung mit der παραγραφή eingehen können.
60 Das einschränkende saepissime bei Iulius Victor, 393, 8, gibt viel Licht, besonders wenn man bedenkt, daß Cic. rhet II 59, allerdings bei der μετάληψις überhaupt, in seinem Beispiele für die Verbindung, die sie mit anderen στάσεις eingehen kann, die coniectura wählte. – Steht also M. mit seiner διαίρεσις der παραγραφή für unsere Kenntnis allein unter seinen Kunstverwandten, was bei der Lückenhaftigkeit unserer Kenntnis [1641] 1641
Marcomannus
freilich nichts besagt, so weisen die von ihm zur Illustration herangezogenen Beispiele für die einzelnen κεφάλαια wieder ganz auf unsere übrige Tradition, was schon Gloeckner 108 bemerkte. Anhänger des Hennogenes war der Gewährsmann des M. jedenfalls nicht; wollte er doch die παραγραφή nicht auf den Angeklagten beschränkt wissen (vgl. Gloeckner 48 und Rhet. L. M. 341. 10. 22).
Noch ist die Frage zu beantworten, ob frg. 3 dem Cicerokommentar des M. entstammt. Snl-picius Victor 341, 26, sagt: haec, quae ad prae-scriptionem pertinent... non tarnen ahenum fuit persequi ex his quae tradidit Marcomannus, ex cuius commentariis haec prope ad ver-bum translata sunt. Diese Angabe räumt die Möglichkeit ein, daß Jie Schrift des M. eine erklärende war; denn das kann commentariusf-um) bedeuten, vgl. Thes. ling. lat. III 1860, 24. Cic. rhet. 116. II57– 61 hatte nun nur eine der beiden Arten der μετάληφις gekannt; die singula trans-lationum genera (II 57), für die er nicht einzelne Beispiele geben will, weil die Regeln für sie ähnlich seien, sind die späteren τρόποι τῶν μεταληπτικων προβλημάτων. Es läßt denn auch Vic-torinus, 277, 10 als synonyme rednerische Bezeichnungen für translatif (μετάληψή) die Ausdrücke exceptio (ἀπαγωγή Rhet. Gr. VII 238, 11 W-) oder praescriptio (παραγραφή) zu! Ferner betont Cic. rhet. II 58 die geringe Verwendbarkeit der μετάληφις im römischen Prozesse seiner Zeit, gar allein, d. h. ohne Stützung durch eine andere ὀτάοις. Also konnte sich ein Erklärer, zumal wenn er die Deklamatorenschule berücksichtigte, veranlaßt sehen, das bei Cicero gegenüber der späteren Kunstlehre Fehlende hier nachzutragen. Aus diesem Gedankengange heraus erhielten uns ja auch die Hermogeneserklärer das meiste, was wir heute von der Redelehre aus der Zeit um Hermogenes wissen. In der Tat findet man im Kommentar des Grillius zu Cic. rhet. (46, 15 Martin) die Unterscheidung zwischen μετάληφις (commutatio) und παραγραφή (praescriptio) ausgeführt. Um wieviel mehr konnte M. in seinem nach den beiden anderen Bruchstücken viel ausführlicheren Kommentare die διαίρεσις der praescriptio (παραγραφή) geben, um durch sie Cicero zu ergänzen, der Rhet. II 60, 61 die Öiaiρεσις der translatio entwickelt hatte! Vielleicht lassen sich so auch die Worte Sulpicius Victor 338, 36: non alienum sit ergo, ut dixi (wo?), utramque (beide Arten der μετάληφις) cognos-cere als Nachklang der Überleitung verstehen, durch die M. die praescriptio in seinen Kommentar einfügte. Beeinflussung des M. durch den Cicerotert kann man ferner, wie ich schon bemerkt habe, vielleicht in der Wahl des κεφάλαιον der coniectura erblicken. In die Waagschale fällt endlich, daß Sulpicius Victor auch sonst Kenntnis von Ciceros Rhetorik verrät (315, 10–14: Cic. rhet. I 9), die er scheinbar mit dem Kommentare des M. las. Dit Ausführungen des M. über die παραγραφή müssen im Kommentare innerhalb der θεωρία, nicht der ἐξέτααις einer πραξις gestanden sein. Sein Kommentar zeigte demnach die auch bei Victorinus sichtbare Anlage, der gemäß der erklärte Abschnitt zuerst in seinem Gedankenzusammenhange besprochen [1642]
RE:Marcomer
Marcomer-
RE:Marcomer
1642
und dann erst mit Stellen er Klärungen versehen wurde (vgl. Praechter Byz. Ztschr. XVIII 532. Schis sel Byz. Zs. XXVI 276, 1).
Frg. 3 bei Victorinus in Cic. rhet. II 148. Khet L. M. 299, 13–15 erwähnt Beispiele des M. für die modi (τρόποι) der στάσις des συλλογισμός. Lateinische Parallelüberlieferung: Fortu-natianus I 25. Rhet. L. M. 100, 11–28 (Schäfer 90). Man muß sich den von Victorinus nur an-1U gedeuteten Abschnitt im Kommentar des M. so vorstellen, wie bei Fortunatianus. Jeder τρόπος wurde durch ein Beispiel erläutert. Victorinus übergeht diesen Abschnitt des M.; so nennt er von den ὁ τρόποι bei Fortunatianus nur 2–3: vel simile cum colligimus ex maiore, rel cum consequens. Er übergeht die Lehre von den τρόποι, weil Cicero nichts von ihr sagt, sondern nur ein einziges Beispiel bringt, also nicht mehrere Klassen von syllogistischen Problemen kennt.
20 Gerade deshalb wird M. in der θεωρία seiner Lektion über die στάσις des συλλογισμός bei Cicero von den τρόποι gehandelt haben. Hier sehen wir das Motiv wirksam, das ich zur Rechtfertigung der Lehre von der praescriptio im Cicerokommentar des M. angenommen habe. Per Text des Victorinus ist nicht in Ordnung, oder Vic-torinus hat ganz nachlässig berichtet. Der Text des Victorinus legt nämlich eine nicht sehr wahrscheinliche Verbindung des τρόπος ἀπὸ τοῦ μεί3θ ζονος mit den beiden anderen daselbst genannten τρόποι nahe, die an die Verbindung von ἀπὸ τοῦ %λάττονος und ἀπὸ τοῦ ἀκολούθου bei Hermog. 90, 1 erinnert. Von den τρόποι bei Fortunatianus und auch Victorinus finden sich alle auch bei unseren griechischen Textzeugen; nur im τρόπος ἐκ τοῦ ἀκολούθου besteht keine Einhelligkeit: Minukianos (Gloeckner 43 mm), Syrianos (in Hermog. II 198, 25) nennen ihn z. B. gar nicht, Hermogenes und manche seiner Erklärer (z. B.
40 Sopatros, Rhet. Gr. IV 842, 19 W. Georgios Mo-nos, Rhet Gr. VII 682, 3 W.) nur in Verbindung mit ἀπὸ τοῦ εἰάττονος. Sopatros, Rhet. Gr. V 206, 29 W. führt ihn an.
Die Schlüsse, die Schäfer 90f. ans der Übereinstimmung von Fortunatianus I 23 p. 99, 11 mit Victorinus in Cic. rhet. II 144, p. 297, 33 auf M. als gemeinsame Quelle zieht, sind logisch nicht zwingend, veranlassen also nicht, hier ein 4. Fragment des M. zu sehen,
50 Wilh. Schäfer Quaestiones rhet, Diss. Bonn 1913, 82–92. Reuter Hermes XXVIII 86ff. 101.75, 1. Glöckner Breslauerphilol. Abh. VIII 2, 108. 47. Münscher o. Bd. VII S. 45, 7. 17, 36. 48, 48. 63. 52, 48. Rad e rmacher o. Bd. X S. 873, 37ff. 874,50ff. 876, 18.
RE:Marcomarus
Marcomarus, König der besiegten Völkerschaften, über die Kaiser Marcus triumphierte, Vict. Caes. 16, 13.
RE:Marcomer
Marcomer, fränkischer Fürst. Im J. 389
60 suchte Arbogast (o. Bd. II S. 415) den Kaiser Valentinian II. zu energischem Vorgehen gegen die plündernden Franken zu bewegen, die auch im Jahr zuvor ins Reich eingefallen waren und den Quintinus, der darauf den Rhein überschritten hatte, vernichtend geschlagen hatten. Statt dessen aber kam es zu Verhandlungen mit den Führern der Franken M. und Sunno, und Arbogast erzielte nur die Gestellung von Geiseln. Nach Seecks An-