RE:Marmorarius 2

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Marmorbearbeitender Handwerker
Band XIV,2 (1930) S. 18971899
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2) Marmorarius, Gloss. II 127, 27 dem griechischen μαρμαροχοιός und ἄγαλματογλνφος gleichgesetzt, bedeutet den Marmor bearbeitenden Handwerker. Gleich wie ,man den lapis ... im technischen Ausdruck bestimmt von dem marmor unterscheidet*, so den lapidarius vom m. Anderseits entsprechen sich beide Worte darin, daß sie sowohl den Bauhandwerker bezeichnen, insofern er Marmor bezw. andere Steinarten bei seiner Arbeit verwendet, als auch den Hersteller und Verkäufer von Marmor- bzw. Steinwaren (Marquardt-Mau Privatl. d. Römer 623. Blüm· ner Technologie III 6; Röm. Privataltert. 66, 5). Nicht verstanden wird in der Regel unter m. im Gegensatz zu griechischen Entsprechungen (Arist. 50 eth. Nicom. VI 7 p. 1141 a 10 ist Phidias als λιθονογός bezeichnet) der als Künstler wirkende Marmorbildhauer, sculpter marmoris (Jahn Abh. Akad. Münch, phil.-hist. Kl. VIII 1857, 235); die Bezeichnung m. statuarum, die Gg. Kühn De opificum Romanorum condicione privata quaest., Diss. Halle 1910, 41 gebraucht, scheint im Altertum nicht angewandt worden zu sein.

1. M. als Marmor verwendender Bauhandwerker. Hier ist weniger der Maurer zu ver- 60 stehen, dem zufällig auch einmal der Auftrag werden mochte, einen Bau aus Mannorquadern zu errichten, als vielmehr der Handwerker, dessen Aufgabe es war, den vom Maurer (structer parie-tarius, (in)structor parietum [B 1 üm n er Privat-altert. 66]) roh fertiggestellten Bau mit Marmor auszuschmücken. In erster Linie geschah dies durch die sog. Inkrustiung (Blümner Tech- [1898] Marmorarnis

1898

nologie III 183f.; Privataltert. 92): Es wurden hierbei die Wände (und Böden) mit Platten (cru-stae) aus wertvollerem Stein (hier also aus Marmor) verkleidet (z. B. Sen. ep. CXV 9 miramur parietes tenui marmore inductos). Dabei sollten die Fugen zwischen den einzelnen Marmorplatten möglichst unauffällig sein (Schol. Horat. sat. I 5, 32 ad ungum factus homo: translatio a mar-morariis, qui iuncturas marmorum tum demum perfectas dicunt, si unguis superductus non offen-dat; ähnlich Serv. georg. II 277). Das zu Ciceros Zeiten (Plin. n. h. XXXVI 48) in Rom vom Orient übernommene Verfahren (Marquardt-Mau Privatl. d. Römer 6l7f.) wurde später auch verwendet, um malerische Wirkungen hervorzurufen, indem man verschiedenfarbige zunächst noch regelmäßig geschnittene Platten nebeneinander setzte (BlÜmner Technologie ΠΙ 185), schließlich sogar allerlei Figuren aus Stein ausschnitt und diese auf dem andersfarbigen Grund auflegte (Plin. n. h. XXXV 3 coepimus et lapide pingere. hoe Claudii principatu inventum und die Erklärung bei Blümner Technologie III 186, 1). (Es berührt sich hier die Arbeit des m. mit der des musivarius). Auch die Herstellung von Marmorfriesen und sonstigen Marmorornamenten fiel dem m. zu (Marquardt-Mau 624). Marmo-rarii der eben genannten Art, gelegentlich auch m. subaedani genannt (CIL VI 7814[1] = 33 293; vgl. zu dieser Bezeichnung Gg. Kühn in der oben angeführten Diss. 43) arbeiteten im Taglohn; das Edictum Diocletiani VII 5 weist ihnen neben der Verpflegung einen Lohn von 60 Denaren zu (lapidarii erhielten nur 50 Denare).

2. M als Hersteller und Verkäufer von Marmorwaren. Als äußeres Unterscheidungsmai zwischen den beiden Gruppen -- in Wirklichkeit sind die Grenzen gewiß fließend gewesen – soll der Ort ihrer Tätigkeit dienen. Der oben behandelte m. pflegte im Hause seiner Auftraggeber zu arbeiten, der nun zu besprechende in seiner eigenen Werkstätte. Sein Arbeitsgebiet wird durch eine Inschrift im vatikanischen Museum gut gekennzeichnet (CIL VI 9556):[2] D.Mjtitulos scrij bendos vel/si quid ope/ris marmorjari opus fu/erit hie halbes. Der Geschäftsmann, der sich so empfahl, hat hauptsächlich wohl Grabdenkmäler, Sarkophage u. ä. verfertigt und daher sein Laden schild mit der Formel dis manibus eingeleitet. Einen Einblick in den Betrieb eines solchen Sarkophagfabrikanten gewährt ein Relief aus den Katakomben (Blümner Technologie III 220. Schreiber Kulturhist. Bilderatlas Taf. LXIX 3. P. Brandt Schaffende Arbeit und bildende Kunst, Leipz. 1927, 133. Vollständig und mit der zugehörigen griechischen Inschrift bei Jahn Ber. d. sächs. Ges. d. Wiss. phil. Kl. XIII 1861, Taf. VII 1). Grabmäler wurden in der Regel mit einer Inschrift versehen; so mußte sich der m. also auch auf das (in)seribere von Inschriften verstehen, und manch einer hat nicht versäumt, auf der Inschrift sich als den (in-) scriptor zu bezeichnen (die spanische Inschrift CIL II 3222[3] aus dem J. 38 7 trägt so den Zusatz scribfente) Elefanto; CIL VI 9557[4] ist einem scriptor titulorum gesetzt). Und endlich war beim m. zu haben quid operis marmorari opus fut* ritf also marmorne Tische, Sessel, Vasen, Leuch- [1899] 1899

Marmorea

ter usw. Nicht nur die letztgenannten Gegenstände sondern auch Grabmäler und Sarkophage sind genau wie heute sowohl auf Bestellung her-gesteflt als auch auf Vorrat gearbeitet worden (Marquardt-Mau Privat!, d. Römer 624f.).

Über die rechtliche Stellung der marmorarii geben die Inschriften Auskunft. Gg. Kühn gibt in der oben erwähnten Dissertation eine Zusammenstellung der ,fabri lapidarii, marmorarii, tec-tores*, soweit sich ihre Rechtsstellung ermitteln läßt; es sind 3 Freigeborene. 25 Freigelassene, 20 Sklaven; darunter 5 freigelassene marmorarii und m. subaedani, 5 (+ 1) noch im Sklavenstand befindliche. Ohne es erweisen zu können, rein gefühlsmäßig, möchte man die marmorarii der zuletzt behandelten Art gerne als Frei(ge-lassen)e sehen; man könnte denken, daß mancher m., der für gute Dienste bei Errichtung eines Palastes von seinem Herrn freigelassen wurde, ein kleines Geschäft eröffnete und hier nun allerlei Marmorwaren vertrieb. – Von den 48 Handwerkern der Zusammenstellung gehören einer Körperschaft einzig die drei unfreien m. subae-dani an, einem corpus subaedianorum oder sub-aedianum. Li eben am Gesch. und Organisation d. röm. Vereins wesens, L. 1890, 119 kennt Vereinigungen von marmorarii in fünf Städten Italiens (Rom, Ostia, Salernum, Gatina, Augusta Tanrinorum); nach Le Blaut Revue de l’Art chrétien III, Paris 1859, 377 nennt sich auf einem bei Savigliano gefundenen Epitaph ein magister m. als HersteUer (ego Genna / rius fici (sotylqui in eo tempore I fui magester (BO/mar-morarius). Die ursprünglich freiwilligen Standes-vereinigungen wurden wie alle derartigen Verbände im Lauf des 3. Jhdts. Zwangsinnungen (s. o. Bd. IV S. 449); für ihre kastenartige Entwicklung (s. o. Bd. IV 8. 452f.) ist ein Beweis Cod. Theod. XIII 4, 2 vom J. 337, wonach den marmorarii wie verschiedenen anderen artifices für ihre Reisen Steuerfreiheit gewährt wurde, si qui-dem ediscendis artibus otium sit adcommodan-dum, quo magis eupiant et ipsi peritiores fieri et filios suos erudire.

Eine Anzahl antiker Darstellungen von Bildhauern oder Steinmetzen – die meisten sind wohl als marmorarii anzusprechen – findet eich bei Jahn Ber. d. sächs. Ges. d. Wiasensch. philol. Kl. XIII 1861, Taf. Vif. Blümner Technologie III Fig. 26ff. und Schreiber Kulturhist. Bilderatlas LXIX. P. Brandt Schaffende Arbeit bietet nur das eine oben erwähnte Katakombenrelief.

  1. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 7814.
  2. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 9556.
  3. Corpus Inscriptionum Latinarum II, 3222.
  4. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 9557.