RE:Meidias 2

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Athener, Sohn des Kephisodoros, Gegner des Demosthenes
Band XV,1 (1931) S. 334338
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2) Athener, Sohn des Kephisodoros, aus Anagyrus (Ἀναγυράσιος CΙΑ ΙΙ 172. 794 col. d, 30. 809 col. d, 49. 126. 811 col. b, 102. 136. 177. Demosth. XXI 200. Aischin. III 115. Plut. X orat. vit. 844d), Bruder des Thrasylochos (Demosth. XXI 78). Geboren etwa 400 v. Chr.; denn 348 ungefähr 50 Jahre alt (Demosth. XXI 154. Plut. Dem. 12). Als Kind einer anderen Frau untergeschoben, wenn Demosthenes (XXI 149f.) Glauben zu schenken ist. M. erbte von seinem Vater ein großes Vermögen (Demosth. 157). Mit seinem Reichtum protzte er gern: in Eleusis baute er ein Haus, das neben den übrigen des Ortes sehr auffiel, ließ seine Frau nur in einem Schimmelgespann, das er aus Sikyon hatte kommen lassen, ausfahren und stolzierte mit drei oder vier Begleitern über den Marktplatz, wobei er von seinen wertvollen Trinkgefäßen laut und für alle verständlich redete (Demosth. 158. 195). Nicht weit von Styra (Euboia), also wohl bei Laurion, besaß er offenbar eigene Silbergruben, dazu große Herden und Weingärten, deren Bewirtschaftung ihm auch damals das Wichtigste war, als er zum Wohle des Staates im euböischen Kriege mit der von ihm gestifteten und geführten Triere hätte helfen sollen (Demosth. 167). Er suchte sich den Strapazen des Krieges nach Möglichkeit zu entzichen, um desto mehr zu schlemmen: er ritt gern auf silberbeschlagenem Lehnsattel einher, und zu einem Feldzug nahm er soviel Luxus an Kleidung und anderen Geräten mit, daß es den Zolleinnehmern auffiel (Demosth. 133).

Bei solchem Reichtum ist es nicht verwunderlich, daß M. zu den προεισφέροντες gehörte, zu denen, die außerordentliche Abgaben an den Staat zu leisten hatten (Demosth. 153). 357 war er in einer trierarchischen Symmorie (Demosth. 155, vgl. 153), 356/5 spendete er einzelne Ausrüstungsstücke für die Flotte (CIA II 794 d 30) und 350 spendete er eine Triere (160ff.), außerdem war er auch Choreg (Demosth. 156). Auf Grund seiner Leistungen erwarb sich M. natürlich großes Ansehen beim Volke (Demosth. 151. 98); Plut. Dem. 12 nennt ihn καὶ πλούτῳ καὶ λόγῳ καὶ φίλοις εὖ πεφραγμένον. Zu dieser Stellung des M. half gewiß auch besonders die Freundschaft mit Eubulos (Demosth. 205ff.). So wurden M. verschiedene [335] Ehrenamter übertragen: er war im ersten euboischen Kriege 357 τῆς παράλου ταμίας, bekleidete die priesterlichen Ämter μυστηρίων ἐπιμελητής, ἱεροποιός, βοώνης, endlich durfte er als ἵππαρχος die berittene Bürgerschaft bei Festprozessionen führen (Demosth. 171–174. 164. 166). Wenn wir Demosthenes glauben sollen, hat M. freilich in allem das in ihn gesetzte Vertrauen enttäuscht. Liturgien habe M. seinen Reichtum entsprechend nicht geleistet; daher sei er nie Vorsteher einer Symmorie geworden (Demosth. 153ff.). Das Schatzmeisteramt auf der Paralos ist doch wohl aber als Anerkennung für M. aufzufassen. Als während des Handels Athens mit Euboia 357 (Bundesgenossenkrieg) und 349/8 zur Leistung von Trierarchien aufgerufen wurde, habe sich M. nicht freiwillig erboten, erst beim dritten Mal habe er freiwillig eine Triere gespendet 349/8 (Demosth. 161). Auch zur Übernahme einer Choregie sei er nur durch Antidosis gedrängt worden (Demosth. 156). Durch sein Vorgehen gegen die Kyzikener, von denen er als Schatzmeister der Paralos 357 eine Prise aufbrachte, sei Athen mit Kyzikos verfeindet worden; in demselben Amte habe er auch nicht seine Schuldigkeit getan, als er zwölf Talente zum Heere auf Euboia bringen sollte, aber so langsam fuhr, daß er ankam, als bereits mit den Thebanern ein Vertrag geschlossen wurde (Demosth. 173f.). Als Führer seiner Triere wie auch als Hipparch habe er versagt. Beim Auszug zum letzten Abschnitt des eubõischen Krieges 348 führte nicht etwa M. die von ihm gestiftete Triere, sondern ließ einen Metöken, den Ägypter Pamphilos, mit seinem Schiff abfahren, während er bei den Reitern blieb, mit denen er aus Euboia zu den Dionysien zurückgekehrt war. Als die Reiterei aber später wieder gerufen wurde, zog er nun nicht mit dieser, sondern eilte zu seinem Schiff, das er jedoch nicht in den Dienst der Flotte stellte und nicht das Heer am Schluß des Feldzuges nach Hause geleiten ließ; vielmehr ging er seinen Privatinteressen nach und machte Transporte nach seinen Gütern und Bergwerken (Demosth. 160–167). Über die Zeit Blass Att. Ber. III² 1, 316. 328. Beloch Griech. Gesch. III² 2, 278. Fernerhin hat M. als Hipparch die rechte Gewissenhaftigkeit vermissen lassen, weil er sich kein eigenes Pferd kaufte, auf dem er dem Festzuge vorangeritten wäre; statt dessen borgte er, der reiche Mann, sich eins von Philomelos aus Paiania[WS 1]. Außerdem war es mit seiner Reitkunst nicht weit her (Demosth. 174. 171).

Neben diesen Anschuldigungen, die Demosthenes gegen M. erhebt, steht aber noch eine viel schwerere, die der ἀσέλγεια, ὑπερηφανία, ὠμότης, Eigenschaften, die M. gegen alle Athener gezeigt habe (Demosth. XXI 1. 2. 19. 23. 88. 137. 195), am schlimmsten aber gegen Demosthenes, mit dem er sich auf diese Weise völlig verfeindete. Zu der politischen Gegnerschaft gegen Demosthenes — M. war zeitlebens auf der Seite des Eubulos (vgl. Aischin. III 115) und trat auch für Plutarchos von Euboia ein (Demosth. 110. 200) — kam auf folgende Weise auch die persönliche Feindschaft. Als Demosthenes, noch unerfahren und sehr jung, mit seinen untreuen Vormündern um sein Erbe stritt (im J. 364), stellten sich M. und sein Bruder Thrasylochos in den Dienst der Vormünder und [336] verlangten von Demosthenes, um ihn von dem Prozeß abzubringen, die Übernahme der ihnen übertragenen Trierarchie unter Angebot des Vermögenstausches (Antidosis). Laut und polternd drangen sie mit ihrem Anliegen in das Haus des Demosthenes ein und schmähten die unmündige Schwester und die Mutter sowie Demosthenes selbst; schließlich fand sich Demosthenes bereit, den Erpressern 20 Minen zu zahlen, d. h. die Summe, die jene für die Trierarchie aufgewandt hatten. Aber er verklagte M. später κακηγορίας (wegen Beleidigung), woraus sich eine weitere Klage ἐξούλης (wegen Besitzstörung) ergab. Vgl. Thalheim Gr. Rechtsaltertümer 133f. (Demosth. 78ff. o. Bd. V S. 172, 22ff.). Vgl. A. Schäfer Demosth. u. s. Zeit I² 290f. Zunächst kam die ganze Angelegenheit vor Straton von Phaleron als Schiedsrichter (διαιτητής, vgl. Thalheim 114), der nach gewissenhafter und gesetzmäßiger Prüfung gegen M. entschied und ihn zu der vorgeschriebenen Strafe für Beleidigung, zur Zahlung von 1000 Drachmen, verurteilte (Demosth. 88f.). Darauf begab sich M., der gar nicht beim Termin erschienen war, zum Amtshaus der Archonten, wo er Straton noch zu treffen hoffte und auch traf; sogleich bat er ihn wie die Archonten, das Urteil umzustoßen, wofür er ihnen 50 Drachmen anbot. Straton und die Archonten ließen sich aber auf nichts ein, und so mußte M., schwer gekränkt, unter Drohungen und Schmähungen abziehen. Auch der Versuch des M., durch das Gericht den Schiedsspruch aufheben zu lassen, scheiterte (Demosth. 86). Da holte M. zu einem vernichtenden Schlage gegen Straton aus: er setzte es durch, daß Straton kurz vor Ablauf seiner Amtszeit in einer Verhandlung, die in dessen Abwesenheit geführt wurde, für ἄτιμος erklärt wurde (Demosth. 83ff. 92. 95ff.). Nach dieser Erledigung des Schiedsrichters kümmerte sich M. auch um seinen Schiedsspruch nicht mehr und dachte nicht daran, Demosthenes die schuldigen 1000 Drachmen zu zahlen. Daraufhin strengte Demosthenes gegen M. die Klage ἐξούλης an, die jedoch durch die Umtriebe des M. zu keinem Ergebnis führen sollte (Demosth. 81. 89. 91). Die Feindschaft zwischen M. und Demosthenes mag weiterhin reichlich Nahrung gefunden haben; wir erfahren davon nichts weiter; jedenfalls trat sie nach 14 Jahren aufs empörendste erneut in Erscheinung. Für 350 übernahm Demosthenes unter anerkennendem Beifall des Volks freiwillig eine Choregie für die Dionysien. M., der sich darüber sichtlich geärgert hatte, wollte nun wenigstens seinem Feinde die ganze Sache gründlich verleiden. Bald suchte er zu hindern, daß die Chorenten des Demosthenes vom Feldzug gegen Euboia zum Fest heimkehrten, bald verlangte er, daß er zum ἐπιμελητής für die Dionysien gewählt würde und dergleichen mehr. Ferner wollte er im Hause des Goldarbeiters, der die von Demosthenes bestellten golddurchwirkten Festgewänder und goldenen Kränze anfertigte, diese vernichten und gefährdete den Erfolg des Chores, indem er den διδάσκαλος bestach. Wie beharrlich M. seine boshaften Absichten verfolgte, sieht man daran, daß er noch während des Festes den ἐστεφανωμένον ἄρχοντα auf seine Seite zu bekommen versuchte, die Chorführer gegen Demosthenes aufhetzte, die [337] Schiedsrichter bestach und endlich sogar die Zugänge zur Bühne (παρασκήνια) versperrte. Da alle Machenschaften dem M. mißglückt waren, wagte er das Unerhörteste, um dem verhaßten Gegner einen Erfolg zu rauben, er versetzte dem festlich bekränzten Choregen Demosthenes im Theater vor dem zuschauenden Volke eine Ohrfeige (Demosth. 13ff. 74. Aischin. III 52). Demosthenes hielt es für richtig, die Beleidigung gegen M. in dem Heiligtum des Dionysos nicht tätlich zu erwidern, sondern ging vor die Volksversammlung, die am Tage nach den Dionysien im Theater abgehalten zu werden pflegte, und führte darüber Beschwerde (προβολή), daß M. ihn bei der Aufführung einer gottesdienstlichen Handlung, geschlagen und während der ganzen Zeit seiner Choregie seine Vorbereitungen in aller erdenklichen Weise gestört habe. Das Volk war aufs höchste empört; als M. das Theater betrat, wurde er ausgepfiffen und ausgezischt, bevor noch Demosthenes zu Ende geredet hatte. In der Abstimmung wurde M. der ἀσέβεια für schuldig befunden. (Demosth. 1ff. 226.) M. verwahrte sich gegen dieses Abstimmungsergebnis, das nur durch Choreuten, Fremde usw. zustande gekommen sei, durch Leute also, die nicht im Felde stünden und nicht auf ihre Posten gegangen seien. Es wagte es sogar, auf die Stelle der Versammlung zu sehen, von der der meiste Lärm kam, und glaubte so, des Volkes Herr zu werden (Demosth. 193f.). Selbst Eubulos, der im Theater zugegen war, nahm nicht offen für M. Partei, so sehr der ihn bat (Demosth. 206). Dagegen traten reiche angesehene Männer für M. ein, unter Hinweis auf die zahlreichen Opfer, die jener dem Staate gebracht habe, und schließlich bot der Wechsler Blepaios dem Demosthenes in aller Öffentlichkeit Geld an, wenn er auf weitere Verfolgung der Angelegenheit verzichte (Demosth. 206. 213ff.). Auf Grund der gegen M. ausgefallenen Entscheidung des Volkes brachte Demosthenes die Klage wegen Störung des öffentlichen Anstandes und des ordentlichen Festes vor dem ordentlichen Gericht ein (Demosth. 2); Bitten und Drohungen der Freunde des M. waren vergeblich (Demosth. 3. 151. 120. 218. 40). Eine Privatklage wegen Eigentumsvergehen und Gewalttat, auf die M. immer noch rechnete, kam nach dem Spruch des Volkes nicht mehr in Betracht (Demosth. 25f.) Die Rede, die Demosthenes gegen M. vor Gericht hielt, ist die 21. in der Sammlung der Demosthenesreden. Der Antrag, den Demosthenes einbrachte, wird nicht ganz deutlich; Todesstrafe hält er für angemessen 70. 12. 21. 92. 102. 118. 8. 130. 131 u. a., aber auch Geldbuße scheint er zu erörtern 152. 98. 100. 138. 211.

Charakteristisch für M. ist, daß er, nachdem der Prozeß nicht abzuwenden gewesen war, alles daran setzte, ihn zu verschleppen. Er benahm sich vor dem Volke, als ob nichts gewesen wäre; λέγει, λοιδορεῖται, βοᾷ (Demosth. 199f.). Während der Mißerfolge in Euboia beschuldigte er Demosthenes, daß er für die unglückliche Wendung verantwortlich sei, während doch gerade M. zu der neuen Unternehmung gegen Euboia geraten hatte (200. 110). Daß Demosthenes einst ordnungsgemäß zu den Dionysien das Heer verlassen hatte, um seinem Amte als Chorege zu genügen, nahm M. zum Anlaß, ihn λιποταξίου anzuklagen [338] (103. Aischin. II 148). Als der Freund des Demosthenes, Aristarchos, Nikodemos von Aphidna ermordet hatte, sollte nach des M. Rede Demosthenes der Urheber sein (121f.); ja auf offenem Markt behauptete M., daß Demosthenes die Tat begangen habe, und ermunterte, als er damit nichts erreichte, die Angehörigen des Ermordeten, sogar durch Geldversprechungen, Demosthenes anzuklagen (104ff.). Beim Rat forderte er die Verhaftung des Aristarchos, obwohl er am Tage zuvor diesen in freundschaftlichem Zusammensein gebeten hatte, ihn mit Demosthenes zu versöhnen (116ff.). Endlich verdächtigte M. den Demosthenes, als dieser 349 in den Rat aufgenommen werden wollte und daraufhin wegen seiner bürgerlichen Eignung geprüft wurde (111). Aber M. konnte weder den Eintritt des Demosthenes in den Rat noch die Ausführung der heiligen Opfer durch seinen Feind verhindern ebensowenig wie dessen Leitung der Festgesandtschaft zu dem nemeischen Zeus (114f.). — Trotz aller einzelner Niederlagen, die M. hier erlitten hatte, kam er doch an das gewünschte Ziel. Viel war schon gewonnen für M. durch die Verschleppung des Prozesses, die einst so aufgebrachten Athener waren gleichgültiger geworden (Demosth. 112). Überdies war ihm sein Reichtum ein mächtiger Bundesgenosse, wie früher schon, so auch jetzt: an allen Stellen hatte er seine Anhänger und Helfer (3f.), käufliche Zeugen sagten zu seinen Gunsten aus (139) und sogar reiche, angesehene Männer warben unter Hinweis auf seine Verdienste für die Lossprechung (208ff.). Schließlich mag auch die Freundschaft mit Eubulos, der ja ebenfalls dem Demosthenes Feind war, das ihre getan haben (s. Demosth. 205ff. Schäfer I² 209 und o. Bd. VI S. 877, 13ff.). So glückte es dem M., den Demosthenes, der an einen für ihn glücklichen Ausgang des Prozesses kaum noch glauben konnte, zu einem Vergleich zu bekommen (etwa 347; vgl. Blass Att. Ber. III² 1, 330); M. zahlte dreißig Minen, wie spottend Aischin. III 52 berichtet. (Vgl. Plut. Dem. 21). Aus dem späteren Leben des M. erzählt Aischines (III 115), daß M. mit als πυλάγορος (amphiktyonischer Bundesgesandter), also als Parteigänger des Eubulos nach Delphi geschickt wurde und dort am Fieber erkrankt sei (im Herbst des J. 340) s. Rh. Mus. LI 347f. Aischines gedenkt des M. an dieser Stelle als eines Toten, also muß dieser vor 330 gestorben sein. Auch die oben angeführten Inschriften CIA 809d und 811b aus den J. 325/324 und 323/322 nehmen auf den verstorbenen M. Bezug. Von Luk. Iup. conf. 16 wird M. als ὑβριστής zitiert. — Vgl. A. Schäfer Demosth. u. s. Zeit II² 86–109. 118. Demosth. ag. Midias by W. Goodwin 1906. Kirchner Prosop. Att. 9719.

[Fiehn. ]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Paiaina