RE:Memmius 29

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
unvollständig  
Dieser Text ist noch nicht vollständig. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen! Allgemeine Hinweise dazu findest du in der Einführung.
Regulus, P. cos. im J. 31 n. Chr.
Band XV,1 (1931) S. 626636
Bildergalerie
Register XV,1 Register mb
Link für WP   
* {{RE|XV,1|626|636|Memmius 29|[[REAutor]]|RE:Memmius 29}}        

29) P. Memmius Regulus, Consul im J. 31 n. Chr.}}

RE:Memmius 29

a) Name. Der vollständige Name in in-schriftlich erhaltenen Consulfasten (CIL X 1233[1] = Dess. 6124 Fasti Nolani}}; P· Memmius R[egulus] CIL XV 4533[2] Fasti Ostienses; P. Memmius CIL I P p. 70 Fasti Arvalium), in 30 den Arvalakten und in vielen Ehreninschriften des Regulus. Die Vaterangabe findet sich auf der delphischen Ehrenbasis (Dess. 8815)ZZd«7* λιον Μέμμιον Ποπλιον vlov Ρηγλον und auf Statuenbasen, die ihm der achaeische Bund im Asklepieion von Epidauros errichtete (IG IV 1139 – 665 ed. min.): Ποπλιον Μέμμιον Ὠοπλίον vlov Ρηγλον. Die Autoren nennen ihn zumeist mit Gentilnamen undKognomen; nur bei Suet. Cal. 25 findet sich die unrichtige Namensform 40 C. Memmius.

RE:Memmius 29

b) Lebenslauf. Wie Tacitus' Worte nova generis claritudine beweisen (ann. XIV 47), war Regulus der erste Senator in seiner Familie. Da in dieser Zeit Nichtitaliker (mit verschwindenden Ausnahmen, s. o. Bd. IV S. 1268 f.) noch nicht zum Consulate gelangten (s. Dessau Gesch. d. röm. Kaiserzeit (I 406), ist er sicherlich italischer, wahrscheinlich altrömischer oder latinischer Abstammung gewesen. Über seinen Vater, der 50 wie er selbst das Praenomen Publius führte, ist nichts bekannt. Wir wissen auch nichts darüber, auf welchem Wege er den latus clavus erlangte und wodurch er die Aufmerksamkeit des Kaisers Tiberius auf sich lenkte. Daß dies frühzeitig der Fall war, lehrt sein Cursus honorum, der durch einen Inschriftfund in Castel Roussillon bekannt geworden ist. Colonia Iulia Ruscino, deren Patron Regulus war, errichtete ihm eine Statue (wie es scheint, aus vergoldeter Bronze), deren (nicht 60 vollständig erhaltene) Basis seine Ämterlaufbahn enthielt Das Denkmal ist unter Tiberius und zwar nach Regulus¹ Betrauung mit der Statthalterschaft Moesiens gesetzt. Thiers, der erste Herausgeber (Bull. arch. du com. d. trav. hist. 1913, 218), und Espérandieu (Inscr. lat. de Gaule, Narbonnaise I 633) nehmen an, daß in der Inschrift alle Ämter des Regulus aufgezählt seien; Thiers bemerkt:: ,nous y voyons que [627] 627 Memmius (Regulus)

Regulus était vraiment une créature de Tibère, - ... il semble que Tibère ait voulu le pousser rapidement vers le consulat, pour le charger de l'opération qu’il méditait⁴. Es mag sein, daß diese Auffassung zutrifft; andrerseits ist indes die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß in der Inschrift nur die ordentlichen Magistrate des Regulus, seine Priester würden und die consu-larische Legation angeführt waren (eine derartige Auswahl aus der Ämterreihe begegnet in In-1 «chriften der früheren Kaiserzeit auch sonst; vgl. z. B. Dess. I 929. 930. 931); es wäre doch auffällig, wenn ein Herrscher wie Tiberius einem Senator, der kein militärisches Kommando geführt (d. h, keine Legion befehligt) hatte, den Befehl über eine starke Armee in einer keineswegs vollkommen befriedeten Provinz übertragen hätte. Überdies wird Regulus vor der Quaestur die niederen Stellungen des Vigintivirates und des Militärtribunates bekleidet haben. 2

In den Senat trat Regulus als Quaestor des Kaisers Tiberius ein: quaesto[ri Ti,] Caesari[s] kann in der Inschrift von Ruscino mit Sicherheit ergänzt werden. Der Quaestor Augusti nahm eine gewisse Vertrauensstellung ein (vgl. Mommsen St.-R- II³ 569 f.); daß ein Mann bescheidener Herkunft wie Regulus zu diesem Amte berufen wurde, läßt darauf schließen, daß Tiberius schon vorher auf ihn aufmerksam geworden war. Die nähere Berührung, die das Amt des kaiserlichen i Quaestors mit sich brachte, wird dem Herrscher die Gewissheit geboten haben, daß Regulus vollkommen verläßlich sei (τὰ τε ἄντον ἀεὶ φρονήσαντα Dio LVIII 13, 3); wenn er später gerade ihn in der schwierigsten und gefahrvollsten Situation seiner Regierung zu seinem Werkzeug ausersehen hat, so wird hiefür bestimmend gewesen sein, daß der junge Quaestor das Vertrauen des düsteren Menschenfeindes gewonnen hatte.

Auf die Quaestur scheint in der Inschrift un- -mittelbar die Praetur zu folgen; zur Ergänzung des Volkstribunates oder der Ädilität scheint der Raum nicht auszureichen. Da Regulus gewiß nicht Patrizier war (die Patrizier waren von der Bekleidung der ädilizisch-tribunizischen Rangstufe dispensiert), dürfte ihn Tiberius außerordentlicher Weise gleich nach der Quaestur für die Praetur nominiert haben.

Am 1. Oktober 31 wurde Regulus Consul suffectus als Kollege des hervorragenden Redners und gefürchteten Delators L. Fulcinins Trio, der die Fasces seit dem L Juli führte (CIL X 1233[1] = Dess. 6124 Fasti Nolani; XIV 4533 Fasti Ostienses; I l² p. 70 Fasti Arvalium). Die Tatsache, daß nur die drei letzten Monate des Jahres für seinen Consulat bestimmt wurden, entspricht der schlichten Abkunft des Mannes, nichtdestoweniger war dieser bescheidene Suffekt-consulat zu einer bedeutungsvollen geschichtlichen Rolle ausersehen; in der dritten Woche nach dem Amtsantritt des Regulus erfolgte der Sturz des allmächtigen Praetorianerpraefecten Seianus und dem Consul war dabei geradezu die ausschlaggebende Rolle zugeteilt. Die Vermutung liegt nahe, daß der Kaiser Regulus mit Absicht gerade für den Zeitpunkt zum Consul bestimmt hat, zu welchem er den vernichtenden St-eich gegen seinen bisherigen Günstling führen wollte [628] Memmius (Regulus) 628

(dies meint wohl auch Thiers)« Daß er sich in dem Vorgehen gegen Seian erst im letzten Moment entschlossen habe, ist gerade bei einem Charakter wie Tiberius wenig glaublich. Auf Regulus’ Verläßlichkeit und kaltblütige Energie kam es umsomehr an, als der andere Consul Fulcinius Trio zu den Anhängern Seians gehörte (Dio LVni 9, 3. Tac. ann. V 11).

Über die Vorgänge beim Sturze Seians be-0 sitzen wir den (stark rhetorisch gefärbten) Bericht Dios (LVIII 9–12; Tacitus’ Darstellung ist bekanntlich verloren), der durch ein neu gefundenes Bruchstück der Fasten von Ostia (CIL XIV 4533)[3] eine wertvolle Ergänzung findet. – Sertorius Macro, der in die Absichten des Kaisers eingeweiht war, traf in der Nacht zum 18. Oktober in Rom ein und verständigte Regulus sowie den Praefecten der Vigiles Graecinius Laco sofort über die zu treffenden Maßregeln (Dio 9, 3). Nach JO Tagesanbruch versammelte sich der Senat im Tempel des Apollon auf dem Palatin (Dio 9, 4). Macro übergab, nachdem, er die nötigen Sicherheitsmaßregeln getroffen hatte, den Consuln. ein Schreiben des Kaisers; die militärische Bewachung des Senates übertrug er dem Praefectus vigilum, während er selbst sich in das Praetorianerlager begab (Dio 9, 6). Regulus, der – nach der Rolle zu schließen, die er während der Sitzung gespielt hat – im Oktober der amtsführende Consul war, 10 ist es jedenfalls gewesen, der den weitschweifigen, für Tiberius überaus bezeichnenden Brief zur Verlesung gebracht hat. Das Schreiben schloß mit dem Befehl, Seian in Gewahrsam zu nehmen. Zugleich stellte Tiberius sein Erscheinen in Rom in Anssicht und beschied, angeblich um die Reise in Sicherheit zurücklegen zu können, einen der Consuln nach Capri (Dio 10, 2. Suet. Ti. 65). Als das Schreiben verlesen war, rief Regulus den Praefecten, den die Praetoren und Volkstribunen 10 umringt hatten (Dio 10, 5), zu sich heran; der völlig außer Fassung gebrachte Seian leistete zuerst nicht Folge; erst als der Consul ihn ein zweites und ein drittes Mal anrief und in kategorischer Form mit ausgestrecktem Arm befahl »komm’ hieher, Seian!*, fragte er »mich rufst du?* und gehorchte dem Gebot (Dio 10, 6). Während von allen Seiten Verwünschungen gegen den gestürzten Günstling laut wurden (Dio 10, 7), leitete Regulus nicht, wie man erwarten mußte, 50 die Verhandlung über das Todesurteil ein – die Rücksicht auf die vielen Verwandten und Freunde Seians, die sich in der hohen Versammlung befanden, hielt ihn davon ab –, sondern rief nur einen einzigen Senator zur sententia auf; sie lautete, Seian sei in Fesseln zu legen (Dio 10, 8; vgl. Boissevain z. St.). Da in der Regel die designierten Consuln zuerst befragt wurden, wird dieser Senator einer der für das folgende Jahr bestimmten Consuln gewesen sein, vielleicht 60 der mit dem Kaiserhaus verwandte Cn. Domitius Ahenobarbus. Der Consul führte den Gerichteten persönlich, begleitet von den anderen Magistraten und dem Praefectus vigilum, in den Ketker (Dio 10, 8). Da das Verhalten der Praetorianer und der Volksmenge bewies, daß keine Gefahr zu befürchten sei, versammelte Regulus den Senat abermals noch an demselben Tag im Tempel der Concordia und ließ hier das Todesurteil votieren [629] 629 Memmius (Regulus)

(Dio 11, 4), das sofort vollstreckt wurde (Dio(ll,5; XV k. Ätop. Seianus s[trang(ulatus)l Fasti Ostienses CIL XIV 4533;[3] vgl. Dess. 1158).

Obwohl die Consuln und die anderen Magistrate, dem Betehle des Herrschers gemäß, für die Ruhe in der Stadt Sorge tragen, war es doch nicht zu verhindern, daß es in der ungeheuren Erregung dieser Tage zu argen Ausschreitungen kam (Dio 12, 1, 2). Das furchtbare Strafgericht, das dem Sturze Seians folgte, ist 1 gewiß nicht auf das Schuldkonto des Regulas za buchen (von den Verurteilten sagt Dio 15, 3 allerdings ol θὲ καὶ ἀπὸ τοῦ Καπιτωλίου ὑπὸ τθν δὴ ἰάρχων ἡ καὶ τῶν ὑπάτων κατεκρημνίζοντο); dies ergibt sich daraus, daß Trio, wie Tacitus (V 11) berichtet, ut segnem Regulum ad oppri-•mendos Seiani ministres oblique perstrinxerat. Die Abordnung, die Senat, Ritterschaft und Volk an den Kaiser sandten, wurde von dem verbitterten Greis nicht vorge'assen (Dio 13, 2); sogar den« Empfang des Consuls Regulus, den er selbst zu sich beschieden hatte (Dio 10, 2), lehnte er ab (ebd. 13, 3).

Noch während des Consulates trat der latente Gegensatz zwischen den beiden Consuln offen zutage. Tiro beschuldigte Regulas (wenn auch in vorsichtiger Weise), daß er es bei der Verfolgung der Anhänger Seians an dem notwendigen Nachdruck fehlen lasse; und Regulus – wie Tacitus sagt, nisi lacesseretur, modestiae reti-i nens – wies ihn nicht nur scharf in seine Schranken, sondern äußerte sogar die Absicht, den Kollegen (der, wie erwähnt, zu Seians Freunden gehört hatte) als Teilnehmer an der ,Versehwörung‘ selbst in Untersuchung zu ziehen; zwar ließen es die beiden Männer, da viele Senatoren auf sie einwirkten von dem verderblichen Zwist abzulassen, nicht zum Äußersten kommen, aber bis zum Abschluß ihres Consulates verharrten sie in drohender und feindseliger Haltung. (Tac. V 11). Die völlige Beilegung des Zwistes war jedoch nicht nach dem Geschmack des Ha-terius Agrippa, eines dekadenten Lebemannes, der, um beide zu verderben, im folgenden Jahre an die Consulare im Senate die Frage richtete, cur mutua accusations intenta nunc silerent: metum prorsus et noxae conscientiam (im Medi-ceus noxiam conscientiae) pro foedere haberi (Tac. ann. VI 4). Die Angegriffenen bezeugten – aus begreiflichen Gründen – keine Lust, auf diese Provokation einzugehen und antworteten ausweichend; Regulus erklärte manere tempus ultionis seque coram principe exsecuturum Trio, der mehr zu fürchten hatte, meinte, man solle Mißhelligkeiten und gereizte Reden, wie sie unter Kollegen vorkommen könnten, der Vergessenheit anheimfallen lassen. Als Agrippa dennoch nicht nachließ, rettete der Consular Sanquinius Maximus die Situation, indem er den Senat beschwor, die Sorgen des Kaisers nicht noch zu vermehren; Abhilfe zu schaffen, wo es not tue, sei dieser selbst hinlänglich imstande (Tac. VI 4). Trio sollte seinem Schicksal dennoch nicht entgehen; im J. 35 endete er, von Anklagen bedroht, durch Selbstmord (s. o. Bd. VII 213). Wie sich bei dem Charakter des Regulas von selbst versteht, trifft diesen keine Schuld an dem tragischen Ende seines Kollegen. [630] Memmius (Regulus) 630

Wenn der alte Kaiser Regulus nicht vorließ (s. o.)f, so bedeutete dies keineswegs, daß er dem Manne, der durch seine Entschlossenheit und Geistesgegenwart nicht zum wenigsten dazu beigetragen hatte, daß ihm Reich und Leben erhalten blieben, nicht Dank gewußt hätte. Vielmehr sind dem Consular ungewöhnliche Ehren zuteil geworden. Griechische Ehreninschriften bezeichnen ihn als fea fr τριω συστήμασι ἴερωσννων O(Dess. II 8815 Delphi; ebenso ist IG IV 912 zu ergänzen); in anderen werden die Priester-tümer der septemviri epulones, sodäles Augustales und fratres Arvales, denen er angehörte, ausdrücklich angeführt (Espérandieu Inscr. lat. de Gaule I 633 Ruscino; Amer. Journ. of arch. XXVI 455 Korinth; Année épigr. 1915 n. 114 Dion; nur die Erwähnung der Arvalbruderschaft ist erhalten in der Inschrift aus Pergamon CIL III 7090[4] = Dess. 962). Die Kumulierung von !0 drei hohen Priestertümern wurde in dieser Zeit nur Persönlichkeiten zuteil, die dem höchsten Adel angehörten (vgl. o. Bd. VI S. 1832; ferner Howe Fasti sacerdot. 13) oder mit dem kaiserlichen Hause verwandt waren (so dem Consul II des J. 44 C SallustiuB Passienüs Crispus, s. Keil Forsch, in Ephesos III 114); umso höher ist es zu bewerten, daß ein Mann bescheidener Herkunft wie Regulus dieser Ehre gewürdigt wurde. Vermutlich verdankte er die Aufnahme in alle drei 10 Collégien bereits seinem Gönner Tiberius (Hen-zens Ergänzung der Arvalakten des J. 38, CIL VI 2028[5] c 34 f., wonach Regulas am 24. Mai d. J., demnach erst unter Gaius, in das Collegium der Arvalbrüder ausgenommen worden wäre, ist nicht genügend begründet). Wohl erst als Consular ging Regulus, der bereits vorher verheiratet gewesen war, die Ehe ein mit der vornehmen und unermeßlich reichen Lollia Paulina (s. Stein o. Bd. XIII S. 1394).

40 Das hohe Vertrauen, das Tiberius in Regulus’ Zuverlässigkeit und Tüchtigkeit setzte, kam darin zum Ausdruck, daß er ihm die Verwaltung eines überaus ausgedehnten Reichsgebietes und den Befehl über eine starke Armee anvertraute, während er andere Consularlegaten wie Aelius Lamia und L. Arran tins in Rom zurückhielt. Im J. 35 starb Poppaeus Sabinus, der 24 Jahre lang Moesien, seit dem J. 15 auch Makedonien und Achaia verwaltet hatte (Tac. ann. VI 39 vgl. I 76.

50 80. Dio LVIII 25, 4). Zu seinem Nachfolger ernannte der Imperator Regulus und übertrug ihm wie seinem Vorgänger die Verwaltung Moesiensund der (sonst proconsularischen) Provinzen Makedonien und Achaia (Dio LVIII 25, 5; als Legat des Tiberius wird Regulus in der athenischen Inschrift IG III 1, 613 bezeichnet; die Provinzen, an deren Spitze er stand, werden, wie es scheint, in den Inschriften nirgends genannt; Ditten-bergers Ergänzung von IG III 1, 616 [πρήσ-

60 βεντου τώ[ν Σέ] ß [‌ἀστῶν καὶ ἄντι] στρατηγου Μ[υθ αἰας] ist unrichtig, vgl. Graindor Bull. decorr. hell. LI, 1927, 270; auch in der korinthischen Inschrift Amer. Journ. of arch. 1922, 455 ist wohl nicht – mit Dean und Graindor – pro-[v(inctae) Achaiae] sondern pro [praetore] zu ergänzen). Wie seinem Vorgänger unterstanden auch ihm Unterstatthalter; einer derselben wird (L.) Martius Macer gewesen sein, der als Prae- [631] 631 Memmius (Regulus)

torier Legat von Moesien und der daselbst garni-sonierenden Legionen IV. Scythica und V. Mace-donica war (s. Miltner o. Bd. XIV 2024). Einem Priinipilar und praefectue castrorum der legio V. Macedonica wurde in Salonae eine (nur durch eine ungenügende Abschrift bekannte) Inschrift gesetzt von den veterani, qui militaver(unt) sub P. Mentino Pegulo legato Äugustali (!) (CIL III 2028[6] = 8753); wie Borghesi erkannte, stand auf dem Steine der Name des Memmius Regulus.

An der Spitze dieses gewaltigen Länderkom-plexes, der fast die ganze Balkanhalbinsel umfaßte, ist Regulus – wenn auch mit einer Unterbrechung (s. u.) – neun oder zehn Jahre lang geblieben. Nach allem, was wir sonst von ihm wissen, muß er ein trefflicher Statthalter gewesen sein; es ist wohl nicht allein als Äußerung der üblichen Loyalität zu werten, wenn noch heute auf griechischem Boden Ehreninschriften des Regulus in ungewöhnlich großer Zahl erhalten sind. Man wird mit der Annahme nicht fehlgehen, daß sich in jeder griechischen Stadt und ebenso an den Zentren des religiösen Lebens Standbilder des Regulus erhoben. In vielen, vielleicht sogar in allen Fällen wurde zugleich mit ihm sein Sohn (aus einer früheren Ehe) C. Memmius Regulus durch ein Denkmal geehrt. Der junge Regulus stand damals jedenfalls noch im Knaben-, höchstens im Jünglingsalter und kann noch kein offizielles Amt bekleidet haben; es scheint aber, daß zwischen Vater und Sohn ein inniges Verhältnis bestand. Dagegen fehlen Statuen seiner Gattin Lollia Paulina, die ihn gleichfalls in die Provinz begleitet hatte (s.u.): dies erklärt sich durch das spätere Schicksal der Paulina. Eine besondere Ehrung bedeutete die Errichtung von drei Standbildern des Regulus in einer Exedra des Asklepieions von Epidauros, die nach Beschluß der Achaeer, d. h. des κοινον τῶν 'Ἀχαιῶν, erfolgte (IG IV 1139 = 665 ed. min.). Die Ausführung des Beschlusses lag in der Hand der Brüder T. Statilius Lamprias und T. Statilius Timo· krates, die offenbar zu den höchsten Würdenträgern des Bundes gehörten. Den Anlaß zu dieser Ehrung werden Verdienste geboten haben, die sich Regulus um den panhellenischen Bund, der außer den Achaeern noch die Boeoter, Phokier, Euboeer, Lokrer und Dorer umfaßte, erworben hatte (zu der Ehreninschrift des T. Statilius Timokrates in Epidauros IG IV 934. 935 = SyR. IP 796 A vgl. Dessau Gesch. d. röm. Kaiserzeit II 544, der Fränkels Bemerkung IG a. O. berichtigt).

Im folgenden seien die dem Regulus während seiner Statthalterschaft gesetzten Ehreninschriften, lie noch erhalten sind, verzeichnet: 1) IG III 1, 613 Athen, errichtet von dem athenischen Würdenträger Novius (vgl. über diesen Pomtow Klio XV 75). 2) ebd. 614 Athen (nur der Name erhalten. 3) ebd. 615 Athen (Name des Regulus nicht erhalten), dediziert von Diokles, dem Sohne des Daduchen Themistokles, während der Amtsführung der Priesterin Iunia Megiste. 4) IG VII 87 Megara: Cn. Vitellins Crispus ehrt τὸν ἐαυτὸν ξένον, J>) Bull. de corr. hell. L. 1926, 443 nr. 80 Thespiae, ersichtlich vom Demos gesetzt. 6) Amer. Journ. of arch. XXVI, 1922, 455 (verbesserte Lesung von Graindor Bull. de corr. hell. LI, [632] Memmius (Regulus) 632

1927, 270) lateinisches Inschriftfragment ans Korinth. 7) Inschr. v. Olympia 337, Dedikant Polykleitos Sohn des Proxenidas. 8) IG IV 1139 Asklepieion von Epidauros (s. o.). 9) IG IV 1411 = 669 ed. min. ebd. (die gleichfalls aus dem Asklepieion stammenden Inschriften IG IV 1412 – die Ergänzung ed. min. 668 ist nicht überzeugend – und CIL III 7267[7] = D e s s. I 963 haben mit Regulus nichts zu tun). 10) IG IV 10 912 = 667 ed. min. Lessa in der Argolis (Statue des Regulus und seines Sohnes auf derselben Basis). 11) Bull. de corr. hell. III, 1879, 158 Delos (nur Ῥήγλον erhalten). 12) Année épigr. 1915 nr. 114 (= Oikonomos Ἔπιγραφαι τῆς Μακεδονίας I 31: die Originalpublikation ist mir nicht zugänglich) Dion in Makedonien. Zu diesen Denkmälern kommen noch Ehreninschriften des Sohnes, die ein Pendant zu denen des Vaters bildeten: 13) IG III 1, 616 Athen, errichtet– wie 20 Nr. 3 – von Diokles unter der Priesterschaft der Iunia Megiste. 14) ebd. 617 (Fragment) Athen. 15) Bull. de corr. hell. LI, 1927, 269 nr. 36 Athen.

Das gute Verhältnis zwischen dem Statthalter und der hellenischen Bevölkerung (oder wenigstens den führenden Kreisen dieser Bevölkerung) erhellt auch daraus, daß ungewöhnlich viele Hellenen das römische Bürgerrecht durch Regulus erlangt haben; die Zahl der Memmii, die wir von der Neronischen Zeit an in Griechenland – nament-30 lieh in der Peloponnes, aber auch in Delphi (vgl.

Pomtow Klio XVII 169) – finden, ist auffällig groß (wie Dittenberger Eph. epigr. I p. 111, 1 bemerkt, begegnen in griechischen Inschriften nur die Gentilnamen der Kaiser in größerer Zahl). In Sparta z. B. hat eine vornehme Familie, die ihren Stammbaum bis auf die Dioskuren zurückführte, den Namen Memmius angenommen (ihren Stammbaum entwirft Kolbe IG V p. 117; s. o. Bd. X S. 578 Nr. 208. S. 584 Nr. 221; in der Familie 40 der Statilier, die im achaeischen Bund eine hervorragende Rolle spielte und zu Regulus gute Beziehungen unterhielt [s. o.], findet sich das Kognomen Memmianus IG IV 590 vgl. 1139). Diese BQrgerrechtsverleihungen werden hauptsächlich in die Zeit des Claudius gehören, dessen Regierungstendenzen eine derartige Liberalität entsprach (s. o. Bd. III S. 2821).

Regulus’ Statthalterschaft erfuhr eine unliebsame Unterbrechung durch eine tolle Laune des 50 Gaius Caesar. Angeblich dadurch veranlaßt, daß in seiner Gegenwart die Großmutter der Lollia Paulina als die schönste Frau ihrer Zeit bezeichnet worden war, berief Gaius Paulina im; J. 38, wenige Tage nach dem Ableben seiner ver- ! götterten Schwester Drusilla, aus der Provinz nach Rom und Regulus mußte selbst seine Gattin j in die Hauptstadt führen, um sie dem Caesar zu j vermählen (Suet. Cal. 25. Dio LIX 12, 1. Eus. | arm. ed. Karst p. 214. Hieron. p. 178 ed. Helm – 1 00 p. 260 Fotheringham, Georg. Sync. p. 622 Dind., 1 vgl. Stein o.Bd. XIIIS. 1394). Da Drusilla, wie wir 1 durch die Fasten von Ostia (CIL XIV 4535)[8] er- 1 fahren, am 10. Juni 38 starb, wird dadurch auch | die Zeit der Vermählung des Gaius mit Paulina 1 annähernd bestimmt. Auffällig ist der Vorgang ] bei der Eheschließung. Dio (LIX 12, 1) berichtet j darüber: τὸν ἄνδρα αὐτῆς Μέμμιον 'ΡηγουΧον ἐγγνησαί ot τὴν γυναίκα ἀναγκάοας, μὴ καὶ ἀνέγ* j [633] 638 Memmius (Regulus)

γνον αὐτὴν παρὰ τοὺς νόμους λόβη) bei Hieran, lesen wir (a. O.): Gaius Memmii Reguli uxorem duxit, impeilens eum, ut uxoris suae patrem esse se scriberet (entsprechend Bus. arm. und Sync. a. O.). Nach einer brieflichen Mitteilung Brassloffs ist der Hergang folgendermaßen zu erklären: ,Es handelt sich hier um die ἐγγῦησις, den Ehebegründungsakt des attischen (griechischen) Rechts. Damit die Ehe einer Frau gültig sei, muß die ἐγγύησις von einer hiezu befugten Person, dem κύριος der Frau, vorgenommen werden. Der Ehemann ist nun der κύριος der verheirateten Frau und hat das Becht, sie einem anderen zur Ehe zu geben. Gaius heiratet Lollia Paulina, er veranlaßt nun Memmius Regulus, ihm Paulina, seine Frau, deren κύριος er ist, durch die ἐγγύησις zu überlassen, um auf diese Weise die Rechtsgültigkeit der Ehe zu sichern. Es scheint nun (s. H r u z a Beitr. z. Gesch. d. griech. u. röm. Familienrechtes I 74), daß diese griechische Sitte (γόμοι bei Dio kann nicht die römischen leges, sondern die Rechtssitte überhaupt bedeuten) auch in Rom in den Familien, in welchen griechische Bildung gepflegt wurde, Eingang gefunden hat; möglich ist aber auch (s. Hruza), daß der Autor hier – ohne daß eine geschichtliche Grundlage vorlag – griechische Sitte auf römische Einrichtungen übertragen hat.¹ Die von Brassloff an letzter Stelle erwähnte Möglichkeit kommt m. E. nicht in Frage; vielmehr scheint Gaius in der Anwendung der ἐγγύησις (zu dieser vgl. auch Thalheim o. Bd. V S. 2567f.) gewissen hellenisierenden Tendenzen gefolgt zu sein, die auch sonst bei ihm erkennbar sind. Die Ehe des Caesars mit Paulina hatte übrigens keinen langen Bestand; nach einiger Zeit (im J.39) verstieß Caligula die Gattin, angeblich wegen ihrer Unfruchtbarkeit, verbot ihr aber gleichzeitig, einem anderen Manne beizuwohnen (Suet. Cal. 25. Dio LIX 12, 1. 23, 7).

Einen urkundlichen Beleg für Regulus' zeitweiligen Aufenthalt in Rom in der Regierungszeit des Gaius bieten die Arvalakten; sie bezeugen seine Anwesenheit im Arvalcollegium in der Zeit zwischen 29. Mai und 23. Sept. 38, an dem eben erwähnten Tage, ferner vor dem 12. Oktober d. J. und noch zwischen 6. und 12. Februar 39 (CIL VI 2028[5] e 4. 10. f 2. 32 346 e 8). Ob er tatsächlich zum Magister der Priesterschaft für das J. 40 j gewählt wurde und sich in diesem Jahre durch t einen Kollegen vertreten ließ, wie nach Hülsens ί Ergänzung der Protokolle CIL VI 32347[9] (pro) f magistro magisterii [P. Memmii Reg]uli anzu-I nehmen wäre, ist ganz unsicher; in diesem Jahre I befand er sich gewiß wieder in seiner Provinz. ÎDenn eben in diesem Jahre (zum J. 40 berichtet Dio LIX 28, 3. 4, der Regulus hier nicht । nennt, den Vorgang) erging abermals ein seltsamer Befehl des Caesars an den Statthalter: er erhielt den Auftrag, die Goldelfenbeinstatue des; Zeus in Olympia, das weltberühmte Werk des Pheidias, nach Rom schaffen zu lassen (Jos. ant. XIX 8), angeblich, damit das Haupt des Zeus durch das des Gaius ersetzt werde (Dio LIX 28, 3). Die Architekten erklärten jedoch, daß die Statue den Transport nicht überdauern werde (Jos. ant. XIX 9); überdies stellten sich Wunderzeichen ein (Dio und Jos. a. O.): für Regulus ein sicher- [634] Memmius (Regulus) 634 lieh willkommener, vielleicht sogar von ihm selbst herbeigeführter Anlaß, um in einem Schreiben an den Caesar zu rechtfertigen, daß seine Anordnung nicht ausgeführt werden könne (Jos. XIX 9.10.). Angeblich hätte ihm dieses Verhalten das Leben gekostet, wenn nicht die Welt inzwischen von Gaius befreit worden wäre (Jos. XIX 10); indes wird dasselbe von P. Petronius berichtet, der Gaius' Befehl, seine Statue im Tempel von 10 Jerusalem aufzustellen, nicht ausführte (s. Geizer o. Bd. X S. 409. 411f.), und ist in beiden Fällen gleich unwahrscheinlich (vgl. Willrich Klio 437; Philo leg. ad Gaium 259 bezeugt, daß Gaius sich scheute, die Befehlshaber der großen Armeen herauszufordern).

Der neue Kaiser, Claudius, bestätigte Regulus in seiner Statthalterwürde; als Legat des Claudius wird er wiederholt in Inschriften bezeichnet; IG III 1, 613 (1) [πρεσβευτ]ὴν Τιβερίον Καίσαρος 20 Σεβαστου κ[αΙ ἄντισ τ]ράτηγον καὶ Τιβερίον Κλαυτὸν Καίσαρος Σεβαστου Γερμανικου (der Name des Gaius wird übergangen). IG III 1, 615 (3). VII 87 (4). Amer. Journ. 1922, 455 (6); in der delphischen Ëhreninschrift Dess. 8815 und auf Statuenbasen aus Athen (13. 15) wird er πρεσβευτῆς Σεβαστῶν ἀντιστράτηγος genannt. Wie lange Regulus die Statthalterschaft der drei Provinzen innehatte, ist nicht ausdrücklich überliefert, doch spricht alle Wahrscheinlichkeit dafür, daß die 30 Rückgabe der Provinzen Achaia und Macedonia an den Senat im J. 44 (Dio LX 24, 1) zugleich den Abschluß der moesischen Legation des Regulus bedeutete. Damit steht im Einklang, daß im J. 45 bereits A. Didius Gallus Legat von Moesien gewesen zu sein scheint (Vi veil Unters, z. Gesch. d. Claudius 28. 37f. Ritterling o. B. XII S. 1647L).

Nach seinem Rücktritt von diesem langjährigen Kommando gelangte Regulus zur Losung 40 um den Proconsulat und erlöste die Provinz Asia: allerdings erheblich später, als dem damals üblichen Intervall entsprach (C. Cassius Longinus, Consul ein Jahr vor Regulus, hatte Asia im J. 40/41 verwaltet, s. o. Bd. III S. 1736), Sein Proconsulat von Asia ist durch Inschriften bezeugt, die ihm in der Provinz selbst (in Pergamon CIL III 7090[4]Dess. I 962: sanctissimo et iustissimo.....) sowie in Delphi (Dess. II 8815, vgl. Pomtow Klio XVII 168 nr. 153a = 50 SEG I 158) errichtet wurden (die delphische Inschrift ist zugleich seinem Sohne gesetzt, der ihn demnach auch in diese Provinz begleitete). Da auf dem pergamenischen Stein die litterae Claudianae zur Anwendung gelangen, fällt sein Proconsulat nicht vor die Einführung derselben im J. 47 (s. Gaheis o. Bd. III S. 2837); andrerseits empfiehlt der zeitliche Abstand vom Consulat, die Verwaltung von Asia möglichst nahe an dieses Jahr zu rücken (die anderen Pro-60 consuln der letzten Jahre des Claudius waren wesentlich jüngere Consulare als Regulus).

Nach dem Proconsnlat scheint Regulus kein Staatsamt mehr bekleidet zu haben (dies besagen wohl auch Tacitus’ Worte ann. XIV 47 quiete defensue); er hielt sich seither hauptsächlich in der Hauptstadt auf (s. u.), in höchstem Ansehen sowohl bei Claudius als bei dem jungen Nero. Die Verurteilung seiner einstigen Gattin Lollia [635] 635 Memmius (Regulus)

Paulina, die, ein Opfer der Intriguen Agrippinas, im J. 49 den Untergang fand, zog Regulas in keiner Weise in Mitleidenschaft; im Gegenteil hat Claudius, als er im Senate die angeblichen Delikte der Paulina zur Sprache brachte, rühmend hervorgehoben, daß sie die Gemahlin des Regulus gewesen sei (Tac. ann. XII 22). Von Nero berichtet Tacitus (ann. XIV 47): Regulus.., clarus adeo ut Nero aeger ealetudine et adulan-tibus circum, qui finem imperio adesse dice-1 bant, si quid fato pateretur, responderit habere subsidium rem publicam. rogantibus dehinc, in quo potissimum, addiderat in Memmio Regulo. Diese Erzählung ist schon darum ungeschichtlich, weil sie ähnlich aus verschiedenen Zeiten und von verschiedenen Personen berichtet wird (z. B. von Philipp II. von Makedonien, von Traian, Septimius Severus u. a.). Zudem ist die Übertragung der Wanderanekdote auf Nero und Regulus (die Tacitus natürlich nicht selbst vorge-i nommen hat) nichts weniger als glücklich. Der Erzählung läßt sich nur die eine Tatsache entnehmen, daß sich Regulus hohen persönlichen Ansehens im Reiche und b( i Nero selbst erfreute. Dies bezeugt auch die Ehre des eponymen Consolâtes, die Nero nach dem Tode des Regulus seinem Sohne zuteil werden ließ (s. Nr. 28).

In den ersten Jahren Neros finden wir Regulus wieder im Collegium der Arvalbrüder, an deren Opfern und Festen er fleißig Anteil nahm, ί Im J 55 fungierte er als Promagister (CIL VI 2037[10] = 32 352), in den Jahren 57 bis 60 ist er regelmäßig an den sakralen Handlungen beteiligt (CIL VI 2039.[11] 2040 = 32 353. 2041. 2042 = D e s s. I 229. 230; zeitlich nicht bestimmbar ist das Fragment VI 32351). Bemerkenswert ist, daß er auch am 28. März 59 nicht fehlte, als die Kunde von Agrippinas Ermordung nach Rom gelangt war; die Arvalbrüder kamen auf dem Kapitol zusammen, zwar nicht um ein Opfer darzubringen, in- -des wohl, um den Göttern für die Rettung des Kaisers zu danken (CIL VI 2042,[12] 6ff = Dess. 230). Auch Nero gegenüber bewies Regulus dieselbe Loyalität, die er bereits unter drei Herrschern bekundet hatte.

Im J. 61 starb Regulus (Tac. ann. XIV 47). In dem sehr ehrenvollen Nachruf, den ihm der mit Worten des Lobes sehr zurückhaltende Tacitus widmet, wird er als auctoritate constantia fama, in quantum praeumbrante imperatoris fastigio datui) clarus gerühmt. Was wir von Regulus wissen, beweist, daß dieses Lob berechtigt gewesen ist.

c) Familie; Vermögensverhältnisse. Regulus war mindestens zweimal verheiratet. Aus früherer Ehe hatte er einen Sohn C. Memmius Regulus, der zwei Jahre nach dem Tode des Vaters zum Consulat gelangte (s. Nr. 28). Lollia Paulina hat ihm keine Kinder geboren (vgl. Tac. ann. XII 2). Sein Vermögen war, wie Tacitus (XIV 47) bemerkt, nicht sehr beträchtlich (neque invidiosis opibus). Im Gebiet von Aricia besaß er eine Villa; dort fanden sich Reste einer stattlichen Wasserleitung, deren Röhren die Aufschrift tragen P Memmi Reguli (CIL XIV 2174[13] = XV 7842; Fea bezeichnet als Fundort ,una fonte di mag-nificentissima villa*). Auch im Gebiet der Stadt Ruscino, die ihm ein Denkmal errichtete (s. o.), [636] Meimnius (Tuscillus) 636

wird er begütert gewesen sein (es sei darauf hingewiesen» daß in Massalia Memmii zu den angesehenen Familien gehörten; ein C. Memmius Macrinus war daselbst Stadtvorsteher sowie epi-scopus Nieaensium D e s s. II 6761; auch Memmia Galla, die Mutter des Senators A. Cottius, Dess. II 8343, stammte wohl aus derselben Landschaft; andere Memmii in der Narbonensis CIL XII 3i96.[14] 599. Espérandieu Inscr. lat de Gaule I 54. 0 659). – Die Publii Memmii in stadtrömischen Grabinschriften (CIL 22 353. 22 855. 22 357. 22 360. 22 363. 22 364. 22 370. 22 387) werden Freigelassene des Regulus oder Nachkommen seiner Freigelassenen gewesen sein.

[Groag. ]
  1. a b Corpus Inscriptionum Latinarum X, 1233.
  2. Corpus Inscriptionum Latinarum XV, 4533.
  3. a b Corpus Inscriptionum Latinarum XIV, 4533.
  4. a b Corpus Inscriptionum Latinarum III, 7090.
  5. a b Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 2028.
  6. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 2028.
  7. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 7267.
  8. Corpus Inscriptionum Latinarum XIV, 4535.
  9. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 32347.
  10. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 2037.
  11. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 2039.
  12. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 2042.
  13. Corpus Inscriptionum Latinarum XIV, 2174.
  14. Corpus Inscriptionum Latinarum XII, 3.