C. Mocconius Verus. Seine ex testamento gesetzte Grabschrift auf einer Marmorbasis ad viam Praenestinam (CIL VI 1463) gibt Aufschluß über seinen Cursus honorum. Das Praenomen seines Vaters lautete nach dem Ausweis der Inschrift ebenfalls C(aius), als seine
Tribus ist die Fab(ia) angegeben. Er gehörte einer senatorischen Familie an. Seine Laufbahn begann er nämlich als tribunus laticlavius l[e]g(ionis) VII gemin(ae) (vgl. Ritterling o. Bd. XII S. 1640). In dieser Stellung scheint er durch den Kaiser at census accipi[en]dos civitatum XXIII[I] Vasconum et Vardulorum ermächtigt worden zu sein (s. o. Bd. III S. 1919. Liebenam Verwaltung 8. Dessau PIR II 373 nr. 465). Hierauf hatte er das zum Vigintivirat zählende Amt eines triumvir capit[alis] inne. Er versah dann hintereinander die Stellung eines q(uaestor) urbanus und eines t[r(ibunus) pl(ebis)]. Das nächste Amt, das er bekleidete, war das eines legatus pro praetore provinciae Achaiae, das bei ihm der Praetur voranging (Liebenam 457). Hierauf wurde er praetor. Im Alter von 36 Jahren starb er.
Die Zeit seiner Wirksamkeit läßt sich auch nicht annähernd genau ermitteln. Die Tatsache, daß sich in den Inschriften nach Kaiser Alexander Severus weder Volkstribunen noch Aedilen nachweisen lassen (Mommsen St.-R. I³ 559; s. o. Bd. II S. 2531), ergibt den terminus ante quem für seine Tätigkeit. Holder Altcelt. Sprachsch. II 603 setzt sie frühestens ins 1. Jhdt. n. Chr.