2) O., ein Rhetor, vielleicht des 4. Jhdts. (Schmid-Stählin II 2, 1014), aus dessen Reden Stobaios drei Fragmente aufbewahrt hat, was auch durch Photios Cod. CLXVII in seiner Inhaltsangabe dadurch bestätigt wird, daß er O. unter den von Stobaios exzerpierten ῥήτορες aufzählt. Aus der Rede ὑπὲρ Πρωτογένους (Meineke ed. Stob. flor. las hier Πρωτογόνου) κρινομένου φαρμάκων stammen zwei davon, die Stobaios unter den Überschriften περὶ ἀρχῆς und περὶ ταφῆς einordnet (flor. t. IV p. 231 nr. 69. p. 1115 nr. 15 H.), eins aus der Rede ὑπὲρ Σεβήρου, von Stobaios gleichfalls in dem Abschnitt περὶ ἀρχῆς angeführt (t. IV p. 233 nr. 101 Н.). Beides sind also Verteidigungsreden; aber über die beiden Klienten des O. wissen wir ebensowenig wie über O. selbst.