RE:Officium

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
Dienst oder Amtsstellung eines öffentlichen Beamten, Stab des Beamten
Band XVII,2 (1937) S. 20452056
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Officium im staatsrechtlichen Sinne bedeutet 1. den Dienst oder die Amtsstellung irgendeines öffentlichen sowohl zivilen wie militärischen Beamten (Suet. Aug. 37; Tib. 42. CIL IX 5840: omnibus officiis in caliga functus. etc. etc.

[A. E. R. Boak. ]

Nachträge und Berichtigungen

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Band R (1980) S. 177
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Officium (K)

Die Angestellten. S X (431,2 lies: ›Officialis hieß ...‹).

[Hans Gärtner. ]