RE:Orgetorix

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Anführer der Helvetier
Band XVIII,1 (1939) S. 10251026
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Orgetorix, der erste und für lange Zeit einzige in der Geschichte verzeichnete Mann des Volkes der Helvetier, bekannt und berühmt durch den Bericht Caesars, von dem durch Vermittlung des Livius Oros. V 7, 3f. und Dio XXXVIII 31, 3 (mit ungenauer Verkürzung) abhängen. O. war der mächtigste Häuptling der Helvetier (longe nobilissimus et ditissimus Caes. bell. Gall. I 2, 1. [1026] princeps Oros. ἡγούμενος Dio), der außer seiner ohnehin großen Gefolgschaft und Anhängerschaft viele in wirtschaftliche Abhängigkeit von sich gebracht hatte (Caes. 4, 2). Er gewann den Adel für sich und verstand es im J. 693 = 61 das gesamte Volk zu dem Entschlusse zu bestimmen, die von ihm erst seit wenigen Jahrzehnten eingenommenen Wohnsitze in der Schweiz zu verlassen und neue, ausgedehntere und bessere im westlichen Gallien zu suchen; für die Vorbereitung der allgemeinen Auswanderung wurden zwei Jahre festgesetzt (Caes. 2, 1–3, 2). O. selbst wurde sofort nach Gallien gesandt, um mit den Stämmen, deren Gebiet zunächst durchzogen werden sollte, freundschaftliche Vereinbarungen zu treffen, und benutzte die Gelegenheit, um seine geheimen eigenen Pläne zu fördern, die Aufrichtung seiner Alleinherrschaft bei den Helvetiern und eine weitergehende Einigung der Kelten Galliens unter einem starken Königtum. Er verband sich zu diesem Zweck mit zwei von ähnlichem Ehrgeiz beseelten Fürsten, dem Sequaner Casticus und dem Haeduer Dumnorix (Caes. 3, 3–8), und befestigte das Bündnis durch Vermählung seiner Tochter mit dem letzteren (3, 5 vgl. 9, 3. 18, 7f.). Aber diese Anschläge wurden verraten und hatten die Anklage des O. vor dem Volksgericht der Helvetier etwa im Frühjahr 694 = 60 zur Folge, wobei er ex vinculis seine Sache zu führen und im Falle der Verurteilung den Feuertod zu erleiden hatte (Caes. 4, 1). Er zog seine Leibgenossen in der Zahl von gegen 10 000 — ein Zehntel aller Wehrfähigen des gesamten Volkes (vgl. 29, 2) — und alle seine sonstigen Gefolgsleute zusammen und vereitelte durch die Drohung mit Gewalt die gerichtliche Verhandlung (4, 2). Ein Bürgerkrieg schien unvermeidlich, als O. unerwartet starb (4, 3. 5, 1). Caesar bemerkt dazu (4, 4): neque abest suspicio, ut Helvetii arbitrantur, quin ipse sibi mortem consciverit; Oros. hat trotz des gewählten Ausdrucks: correpto et ad mortem coacto schwerlich einen andern Bericht über den Verlauf der Sache vor sich gehabt. Der Plan der Helvetischen Wanderung wurde trotz des Ausscheidens seines Urhebers im Frühjahr 696 = 58 ins Werk gesetzt, und der Flüchtige Dio nennt den O. erst an dieser Stelle. Nach der Niederlage der Helvetier bei Bibrakte kamen zwei Kinder des O. in römische Gefangenschaft, eine Tochter, die offenbar von der Gattin des Dumnorix verschieden ist, und einer seiner Söhne, deren er also auch mindestens zwei gehabt hatte (Caes. 26, 4). Silbermünzen mit dem Namen des O. sind im ehemaligen Gebiet der Sequaner und Haeduer oft gefunden worden, in der Schweiz erst neuerdings ein vereinzelt Stück (s. Holder Altcelt. Sprachsch. II 868. Stähelin 59f., 5). Von der Literatur aus letzter Zeit sei genannt Täubler Bellum Helveticum (Zürich 1924) 24ff. und Tyche (Lpz. 1936) 137ff. und vor allem Stähelin Die Schweiz in röm. Zeit² 59–61.